Dr. jur. Elke Winkler
Kurzprofil
Dr. Elke Winkler wurde 1966 in Speyer geboren, Im Anschluss an eine dreijährige Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten schloss sie in vier weiteren Jahren 1994 ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Heidelberg mit einem Prädikatsexamen ab und ist seit Beendigung des Referendariates im Jahre 1996 als Rechtsanwältin in Karlsruhe tätig. Seit 2001 ist sie als Anwältin am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen.
Ihre berufliche Qualifikation kann Rechtsanwältin Dr. Winkler nicht nur durch die Erlangung eines Doktortitels nachweisen, sondern auch aufgrund ihrer rund fünfjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin in der bundesweit renommierten BGH-Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Nirk und Prof. Dr. Gross. Im Rahmen der Anfertigung von Revisionsschriften für den Bundesgerichtshof sowie der Erstellung von Fachgutachten war sie regelmäßig mit der Problemlösung in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten befasst. Die Arbeit in der renommierten Kanzlei brachte ihr Einblicke auf höchster ju-ristischer Ebene sowie weit gestreute Kenntnisse im gesamten zivilrechtlichen Bereich. Ihre Doktorarbeit hat sie berufsbegleitend im Bereich Arbeitsrecht bei Prof. Dr. von Hoyningen-Huene fertiggestellt.
Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler deckt aufgrund ihrer juristischen Vorbildung ein breit gefächertes Feld juristischer Fachgebiete ab und betreut sowohl Einzelmandanten als auch Firmenkunden.
Die sympathische junge Anwältin vereint eine außerordentliche Qualifikation mit persönlichem Engagement, das sie der Juristerei einst verschrieb.
Ende 2000 hat sich Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler mit einem Anwaltskollegen zunächst in Karlsruhe selbständig gemacht, ihre Kanzlei jedoch aus Zeitgründen nach der Geburt ihres kleinen Sohnes vorübergehend in ihre Privatwohnung integriert. Hierdurch kann sie ihren Mandanten alle Vorteile einer Einzelanwältin bieten, vor allem flexible Termingestaltung und eine individuelle Betreuung. Bei Bedarf führt sie auch Hausbesuche durch.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Dr. jur. Elke Winkler - Schilling-von-Canstatt-Str. 18
76228 Karlsruhe Hohenwettersbach
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (721) 1608617
- Telefax
- +49 (721) 1608600

Fachgebiete/Charakteristika
Das vorwiegende Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler stammt aus den Bereichen Versicherungsrecht, (privates) Baurecht und Arbeitsrecht.
In arbeitsrechtlichen Fällen vertritt sie vorwiegend die Arbeitgeberseite, da eine Reihe von Firmen und mittelständischen Betrieben zu ihren Dauermandanten gehören. Sie wurde aber auch in zahlreichen Fällen von Arbeitnehmern mandatiert, z.B. im Falle einer Kündigung oder der Geltendmachung von Entgeltansprüchen.
Im baurechtlichen Bereich ist die Rechtsanwältin häufig mit den Vorschriften der VOB/B, des BGB und der HOAI aufgrund von Rechtsstreitigkeiten wegen mangelhafter Werkleistungen an Bauwerken oder Regressansprüchen gegen Architekten befasst.
Was versicherungsrechtliche Angelegenheiten betrifft, setzt sich Rechtsanwältin Dr. Winkler ausschließlich für die Seite der Versicherungsnehmer ein, um die Auszahlung der beanspruchten Versicherungsgelder außergerichtlich oder gerichtlich zu bewirken – so etwa bei Verweigerung der Auszahlung von Versicherungsleistungen bei Brandschäden oder aus einer Lebens- oder Unfallversicherung.
Fälle aus den Bereichen Erbrecht, Vertragsrecht und Arzthaftungsrecht sowie miet-rechtliche Streitigkeiten werden ebenfalls von Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler betreut – im Grunde die meisten Rechtsgebiete, die dem Allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen sind.
Die Vielfalt, die sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der renommierten BGH-Anwaltskanzlei erlebte, liegt ihr auch bei ihrer selbständigen Anwaltstätigkeit am Herzen. Zudem kann sie hierdurch ihr Mandanten umfassend betreuen.
Neben den zuvor genannten Fachgebieten (Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und privates Baurecht) ist eine Spezialität von Rechtsanwältin Dr. Elke Winkler das Wettbewerbsrecht – Probleme „unlauteren Wettbewerbs“, des Markenrechts, Urheberrechts und Kartellrechts. Auch diesen Bereich lernte sie während ihrer Zeit in der BGH-Anwaltskanzlei kennen.
Außerberufliche Engagements
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
3451 Zugriffe seit dem 05.07.2003


