Martin Klein

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Seit 1992 ist Herr Rechtsanwalt Martin Klein in Ansbach als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei liegt im Zentrum der Innenstadt direkt gegenüber dem Landgericht/Amtsgericht.

An seinem Beruf liebt er den Abwechslungsreichtum sowie den Umgang mit Menschen und die Lösung deren Konflikte. Für ihn gibt es keinen spannenderen Beruf.

Die Bürozeiten sind von 8:30 bis 17:00, freitags von 8:30 bis 13:00. Termine finden nach Vereinbarung mit der Sekretärin oder gegebenenfalls Herrn Klein persönlich statt. Die Kanzlei nutzt modernste Kanzlei - Software und verfügt über einen Internetanschluss.

Herr Klein betreut die rechtlichen Interessen sowohl privater als auch unternehmerisch tätiger Mandanten. Er ist zugelassen am Landgericht/Amtsgericht Ansbach sowie am Oberlandesgericht Nürnberg sowie vertretungsberechtigt an allen deutschen Amts- und Landgerichten.

Herr Rechtsanwalt Klein, geb. 1962 studierte in München Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Journalistik. Seinen Referendardienst leistete er 1989-1992 beim Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft in Ansbach. Er spricht englisch und französisch. Wir sprachen Herrn Klein im November 2002. Besonders angenehm fiel uns die kommunikative Art auf, mit welcher er Sachverhalte veranschaulichen kann.

Bitte beachten sie unsere weiterführende Reportage zu den Fachgebieten/Charakteristika.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Martin Klein
Promenade 11 (gegenüber Landgericht)
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (981) 972598-0
Telefax
+49 (981) 972598-11
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei-klein.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Klein hat seine Schwerpunkte von Anfang an in das Immobilienrecht verlegt. Der überwiegende Teil seiner Fälle stammt aus dem Mietrecht und dem Grundstücksrecht. Es folgt das Baurecht. Ergänzend zu diesen Schwerpunkten hat er sich auf Steuerrecht sowie Erbrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Klein vertritt seine Mandanten auch im Bereich Steuerstrafrecht. Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich des Arbeitsrechts sowie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Für den Bereich Steuerrecht hat Herr Klein den Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert. Eine Kooperation mit der Steuerberaterkanzlei Zinßel vervollständigt diesbezügliche Beratungsdienstleistungen.

Um seinen Mandanten bereits vorbeugend helfen zu können, gründete er den Verein "Hauseigentümer Ansbach - Beratungsverein für Vermieter, Hausbesitzer und Bauherren e.V." Diesem gehören u.a. Fachleute wie Bausachverständige, Steuerberater, Versicherungsmakler, Immobilienmakler, sowie Finanzierungsfachleute an. In diese Tätigkeit bringt Herr Klein mehr als zehn Jahre Erfahrung aus seiner Beratungsätigkeit für einen Haus- und Grundbesitzerverein mit. Der von ihm gegründete Beratungsverein führt regelmäßig Vortragsabende zu bestimmten Themen aus dem Bereich der Immobilienwelt durch.

Besonderes Interesse hat Herr Klein auch am Arzthaftungsrecht. Hier findet er es besonders spannend, geschädigten Patienten zu ihrem Recht verhelfen zu können. Er vertritt jedoch auch Ärzte und Krankenhausträger, denen zu Unrecht Kunstfehler vorgeworfen werden. Seine Ehefrau, sowie sein Schwiegervater sind beide Ärzte. Somit kann Herr Klein regelmäßig auf den entsprechenden Fundus von Sachverstand zurückgreifen.an

Außerberufliche Engagements

In seiner Freizeit treibt Herr Klein gerne Sport (Dauerlauf, Skifahren, Bergwandern), macht aktiv Musik (Klavier, Gitarre, Schlagzeug), außerdem malt er Aquarelle und Grafiken. Ein weiteres Hobby ist lesen. Viel Zeit verbringt er jedoch auch mit seiner Familie, welche aus Frau, vier Kindern und einem Hund besteht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de