Mietnomaden!

In den letzten Jahren haben die Rechtstreitigkeiten mit sogenannten „Mietnomaden“ zugenommen. Mietnomaden sind Personen, die von Haus zu Haus oder Wohnung zu Wohnung ziehen und nicht nur Mietrückstände sondern auch erhebliche Schäden in allen Teilen der Wohnung hinterlassen. Die Mieter können in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen werden, da sie unbestimmt verzogen sind.

Meist zahlungsunfähig
Oft ist es sehr schwierig für Eigentümer sich vor solchen Mietern zu schützen. Sollte der Aufenthaltsort der Mieter ausfindig gemacht werden, so sind sie doch meist völlig überschuldet und nicht zahlungsfähig. So bleibt der Vermieter nicht nur auf den Renovierungskosten und den Mietausfällen sitzen sondern auch auf den Anwalts- und Gerichtkosten, da diese Kosten vom Vermieter getragen werden.
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Strafrechtliche Konsequenzen
Mietnomaden riskieren eine Verurteilung wegen Betrugs, wie in einem vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschiedenen Fall ( 61 Js 1479/05). Wenn der Wohnungseigentümer sich vor Abschluss des Mietvertrags von seinem zukünftigen Mieter eine Mietschulden-Freiheitsbescheinigung zeigen lässt, und diese falsch ausgestellt worden war, so ist sich der Mieter schon bei Abschluss des Vertrages bewusst, dass er den Mietpreis aufgrund seines niedrigen Einkommens nicht zahlen kann. Sobald die Zahlungen dementsprechend ausblieben, kündigt der Vermieter in Verbindung mit einer Räumungsklage. Sobald der Vermieter von den erheblichen Schulden des Mieters erfährt, kann er Strafantrag wegen Betrugs stellen. In oben beschriebenem Fall entschied das Amtsgericht Berlin-Tiergarten auf 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Es ist für den Vermieter auf jeden Fall wichtig, sich schon im Vorfeld über den Mieter zu informieren. Hierbei hilft eine Schufa-Auskunft und eine Verdienstbescheinigung, ausgestellt vom Arbeitgeber des Mieters. Auch sollte unter allen Umständen auf eine ausreichende Kaution bestanden werden.

BGH-Urteil mindert Räumungskosten
Nach einem BGH-Urteil (BGH: Az. I ZB 45/05) kann der Vermieter an sämtlichen Gegenständen der Wohnung ein Pfandrecht gegenüber dem Mieter geltend machen. Dies soll die Summe von EUR 8.000,- bis EUR 10.000,- abdecken, die der Vermieter leisten muss, damit der Gerichtsvollzieher bei einer Räumungsklage überhaupt tätig werden kann.

 

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