Carsten Wilke
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Wilke & Collegen in Frankfurt am Main wurde 2000 von Rechtsanwalt Carsten Wilke gegründet und bildet derweil mit vier Juristen ein kompetentes und qualifiziertes Beraterteam. Die Kanzlei hat sich auf alle Rechtsgebiete “rund um die Immobilie” spezialisiert.
Die Kanzleiräume sind in der Klettenbergstraße 13, in der Nähe des Holzhausenparks und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten. Durch die Lage besteht auch ein direkter Anschluss an das U-Bahnnetz Frankfurts. Mit den U-Bahn Linien 1, 2 und 3 gelangen Sie zur Haltestelle “Holzhausenstraße” (Ausstieg in Richtung Diakonissenkrankenhaus), von dort sind es zur Kanzlei Wilke & Collegen nur wenige Minuten Fußweg. Zudem ist auch die Haltestelle “Holzhausenpark” der Bus-Linie 36 in unmittelbarer Nähe.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 13.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Das Spektrum der von der Kanzlei Wilke & Collegen angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und des Handels, primär des Mittelstandes im Immobilien- und Mietrecht ab. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in anderen Rechtsgebieten bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche in Frankfurt (Main) und Berlin.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (mail@Wilkeundcoll.de) und eine Internetpräsenz (www.Wilkeundcoll.de).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Carsten Wilke - Klettenbergstr. 13
60322 Frankfurt am Main Nordend
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 915099-20
- Telefax
- +49 (69) 915099-29

- Homepage
- http://www.carsten-wilke.de
Fachgebiete/Charakteristika
Carsten Wilke wurde in Essen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Frankfurt. Rechtsanwalt Wilke ist vor allen bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt. 2000 gründete er seine Kanzlei in Frankfurt. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt Wilke bietet verschiedene Seminare zu den Bereichen Immobilienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht an, darüber hinaus ist er beim Seminarveranstalter Management Circle Dozent für Immobilien- und Mietrecht. Er ist Autor des 2008 erscheinenden Fachbuchs “Professionelle Betriebskostenabrechnung im Wohn- und Gewerberaummietrecht” des Bundesanzeiger-Verlages. Er ist zudem beliebter Interviewpartner verschiedener Printmedien, des Rundfunks und Fernsehsehens rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht.
Herr Wilke ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Carsten Wilke Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Immobilienrecht sowie Baurecht. Zudem ist er Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag e.V.
Rechtsanwalt Carsten Wilke bearbeitet seit Jahren nahezu ausschließlich die Rechtsgebiete “rund um die Immobilie”, also Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht, Maklerrecht, Baurecht und Zwangsversteigerungsrecht.
Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Wilke. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Wilke berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.
Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Carsten Wilke in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Wilke macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Seit 2005 führt Carsten Wilke den in diesem Jahr neu eingeführten Titel “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ein weiteres Fachgebiet Herrn Wilkes liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen — wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch) —, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Wilke prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie. Das beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer. Ein Unterfall des Immobilienrechts ist das Maklerrecht. In diesem Zusammenhang steht der Anspruch des Maklers auf seine Provision im Vordergrund. Zu klären ist hierbei das Entstehen des Anspruchs oder eine eventuelle Verwirkung. Darüber hinaus spielt auch das Schadensersatzrecht hierbei eine Rolle, falls der Makler durch eine fehlerhafte Beratung einen Schaden verursachte.
Ebenso zählt das Baurecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten Herrn Wilkes. Das Baurecht stellt im objektiven Sinne die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne.
Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Zum öffentlichen und privaten Baurecht bietet die Kanzlei eigene Seminare in Frankfurt ( Main) an. Ferner besteht eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltvereins. Letztlich wurde eine Fortbildung zum “Immobilienfachmann für das Bauträgergeschäft — IMI” absolviert.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Zwangsversteigerungsrecht. Dieses zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten mit Immobilienbezug, da hier das Grundstücks- und Grundbuchrecht, das allgemeine Vollstreckungsrecht und nicht zuletzt das Zwangsversteigerungsrecht im eigentlichen Sinne eng miteinander verknüpft sind. Sowohl die Gläubiger als auch die Eigentümer der Immobilie und die Bietinteressenten unterschätzen oftmals die Komplexität dieses Rechtsgebietes und die Fülle an Möglichkeiten zur Wahrnehmung der eigenen Interessen. Insbesondere werden jedoch die Risiken in der Regel unterschätzt.
Zum Thema Zwangsversteigerungsrecht wurde Rechtsanwalt Carsten Wilke in verschiedenen Zeitungsartikeln (FAZ, WAZ, AZ Mainz) benannt und in Fernsehsendungen interviewt. Ferner bietet die Kanzlei zu diesem Rechtsgebiet eigene Seminare in Frankfurt am Main an.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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