Richard N. Hamm
Kurzprofil
Richard N. Hamm arbeitet seit 1980 als Rechtsanwalt in Mannheim. Seit 1991 ist er mit Rechtsanwalt Hellmut Benjamin Grosz in einer Gemeinschaftskanzlei in Form einer Bürogemeinschaft verbunden; seit 2005 gesellte sich noch Rechtsanwältin Heike Rung–Braun dazu. Die Büroräume der Kanzlei liegen in der Mannheimer Innenstadt zwischen Bahnhof und Schloss (Universität), ca. fünf Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Für Mandanten mit PKW stehen kanzleieigene Parkplätze im Hof des Bürogebäudes zur Verfügung. Des Weiteren besteht eine sehr gute Anbindung an das Mannheimer Straßenbahnnetz. Bitte benutzen Sie die Haltestellen “Hauptbahnhof” oder “Universität”.
Das Sekretariat der Kanzlei steht Ihnen montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung, um individuelle Beratungstermine zu vereinbaren. Freitags ist das Büro von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt. Nach Absprache sind Termine aber auch außerhalb dieser Zeiten und auch vor Ort beim Mandanten möglich. Das Büro nutzt eine moderne EDV-Ausstattung mit Internetzugang.
Kontakt
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Richard N. Hamm - L11, 11
68161 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (621) 178090-21
- Telefax
- +49 (621) 25757

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Richard N. Hamm wurde 1948 in Karlsruhe geboren. Nach seinem Studium der Rechte an der Ruprecht–Karls–Universität Heidelberg leistete er auch seinen Dienst als Rechtsreferendar in der Stadt am Neckar. Auf die Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1977 folgte im Jahr 1979 die Gründung einer eigenen Kanzlei und zu Beginn des Jahres 1980 die Übersiedelung nach Mannheim.
Rechtsanwalt Hamm ist bei allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik auftretungsberechtigt.
Herrn Hamms Spezialisierung auf die Bereiche Immobilienrecht (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und privates Baurecht) einerseits sowie Familien- und Erbrecht, Straßenverkehrsrecht andererseits führt zu einem breiten Erfahrungsschatz, der seiner Mandantschaft in Beratung und Prozessvertretung zugute kommt. Nur eine derartige Spezialisierung ermöglicht es heute, das Dickicht der Gesetze zu durchdringen.
Das Immobilienrecht stellt einen Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Hamm dar. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Hamm verfügt über weit reichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Den Hauptschwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Hamm bildet das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Hamm berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Rechtsanwalt Hamm übernimmt gern Ihre Mandate aus dem Mietrecht – sowohl als Mieter als auch als Vermieter sowie aus dem Nachbarrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mietmängel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.
Fehler sind im Rahmen des Mietverhältnisses schnell gemacht: Bei der Mietminderung schießen die Mieter weit über das Ziel hinaus, die Kündigung wird vom Vermieter nicht ordnungsgemäß begründet. Da diese wie auch viele andere mietrechtliche Fragen nur im Einzelfall nach umfassender Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten zutreffend beantwortet werden können, ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung unabdingbar.
Herr Hamm berät und vertritt Sie professionell und engagiert in allen Bereichen des Mietrechts vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und zum Räumungsprozess.
Das private Baurecht ist ein weiterer Schwerpunkt des Juristen. Es behandelt die Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.
Innerhalb des Familienrechtes ist Rechtsanwalt Richard N. Hamm insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen von einem Scheidungsverfahren und Alternativen
Im Erbrecht berät Herr Hamm, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag geht, um Grundstücksbewertung nach Bewertungsgesetz, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.
Rechtsanwalt Hamm unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung der erbrechtlichen Problemkreise und hilft Ihnen sowohl im jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages sowie bei der Entscheidung bezüglich vorweggenommener Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Richard N. Hamm bildet das Straßenverkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder nicht, treten regelmäßig zahlreiche Probleme auf, die nicht selten mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut und die Versicherung glaubt, leichtes Spiel zu haben. Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Dies muss genauestens fachkundig überprüft werden. Nicht wenige Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen unzutreffenden Ermittlungen der Polizei aufgehoben. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Straßenverkehr sogar als Straftaten, zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), um nur die wichtigsten Verkehrsdelikte zu nennen. Ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Straßenverkehrsdelikte hat, wird durch Richard N. Hamm kompetent beraten und verteidigt.
Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, beispielsweise aus Darlehensverträgen oder offenen Rechnungsforderungen, sowie bei der gegebenenfalls daran anschließenden Zwangsvollstreckung zu verstehen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de