GEZ – Gebührenerhebungverfahren

Die Gebühreneinzugszentrale stützt ihre Gebührenerhebung auf die Rechtsgrundlage des § 2 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Diese öffentlich-rechtliche Zwangsabgabe ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch verfassungsgemäß (BVerfG - 1999-09-06 - 1 BvR 1013/99). 
 
Hat Schwarzsehen Folgen?
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit hält und die fällige Rundfunkgebühr länger als 6 Monate nicht entrichtet hat. Es drohen Bußgelder bis zu 1000 Euro. (BayOLG, - 3 ObOWi 73/94).
Jedoch ist die GEZ verpflichtet den Nachweis zu führen, dass und seit wann jemand schwarz fernsieht.  Dies gestaltet sich in der Praxis als schwierig. Die GEZ bedient sich in diesem parteilichen Beweisverfahren oftmals des Einwohnermeldeamtes, das alle An- und Abmeldungen von Bürgern weitergibt. Verfassungsrechtler bereitet die datenschutzrechtlich bedenkliche Weitergabe von personenbezogenen Daten des Einwohnermeldeamtes Kopfzerbrechen. Doch spätestens vor der Haustür endet die Praxis der GEZ.

Die GEZ ist keine Behörde im staatsrechtlichen Sinn. Insofern sind ihr in der Ermittlung sehr enge Grenzen gesetzt. Grundsätzlich gilt: Niemand muss den freiberuflich tätigen Gebührenbeauftragten in seine Wohnung lassen. Selbst dann, wenn das Fernsehgerät bereits vor Betreten der Wohnung ersichtlich ist. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist verfassungsrechtlich verankert. Allenfalls kann dem Gebührenbeauftragten auf freiwilliger Basis Einlass gewährt werden.
 
Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Rechte des Bürgers
So z.B. ein Beschluss des OVG Niedersachsen (AZ.: 10 PA 118/05), wonach Zweifel an einer Anmeldung immer zu Lasten der Rundfunkanstalt gehen, selbst dann, wenn der Bürger eigenhändig unterschrieben hat. Außer Frage steht somit der Beweiswert von Anmeldungen, die vom Gebührenbeauftragten – gegen den Willen des Bürgers – unterschrieben wurden. Derartige Schriftstücke sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.

GEZ-Gebühren für PCs
Die Gebühreneinzugspraxis der GEZ soll expandieren. Für das Jahr 2007 plant die GEZ die Gebührenpflicht auch für PC ´s und multimediafähige Mobiltelefone. Dagegen sind bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden anhängig. Medienrechtler warnen: Durch die vorgesehene Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht werden unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten „umgewidmet“. Wie die Karlsruher Richter entscheiden werden, steht noch offen.
 
Diese Regelung würde insbesondere Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende, die den PC beruflich verwenden und keine zusätzlichen Radio- und Fernsehgeräte bereithalten, erheblich belasten. Aber auch Privatpersonen, die in ihrer Wohnung den PC nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen (z.B. Lehrer, Richter, Studenten, Powerseller), sollen ab 2007 mit EUR 17,03 pro Monat belastet, auch wenn sie mit dem PC ausschließlich arbeiten und keinen Rundfunk empfangen.

Antrag auf Gebührenbefreiung
Von den Rundfunkgebühren befreit werden können – auf Antrag – Studenten, die BAföG-Leistungen erhalten und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Auch Hartz IV-Empfänger bzw. deren Lebenspartner, sofern eine Bedarfsgemeinschaft gegeben ist, sind berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bereits seit vergangenem Jahr übernehmen nicht mehr die Sozialämter die Gebührenbefreiung, sondern die GEZ selbst. Erforderlich sind beglaubigte Kopien vom ALG II-Bewilligungsbescheid bzw. BAföG-Bescheid.

 

Weitere Rechtstipps in diesem Bereich

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps