Darf man gebrauchte Software verkaufen?

Hier wird grundsätzlich zwischen Software und Lizenzen unterschieden:
A) Verkauf von Software (Retail, OSB, OEM)
a) Der Verkauf von Software ist zweifelsfrei erlaubt

Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht festzulegen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III,IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Software gilt, verlieren sie dieses Recht aber mit dem Verkauf.

Demnach können Sie Ihre Software an jeden und zu jedem beliebigen Preis verkaufen, sofern Sie diese legal erworben haben.

Das oberste deutsche Gericht, der BGH, hat am 6.7.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244/97) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung so genannter "OEM"-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf.
Info’s zum Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs
   - Das Urteil Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 (Az.: 1 ZR 244/97) 
   - Die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs


b) Wie darf gebrauchte Software verkauft werden?

Wesentlich beim Verkauf von Software ist, dass dabei die Vorgaben der Hersteller berücksichtigt werden. Eine Software darf nur verkauft werden, wenn alle Bestandteile des Produktes mitgeliefert werden. Diese sind zum Beispiel

- original CD
- Lizenzvertrag (EULA)
- meist ein Handbuch mit Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, kurz: COA)
- ggf. die Verpackungsschachtel bei Retail (Einzelhandel) da dort das COA enthalten ist

Der Verkäufer muss das Computerprogramm vollständig deinstallieren und darf keinerlei Sicherungskopien behalten!

Ein Verkauf von Einzelteilen (wie oft bei Ebay) ist unzulässig. Diese Forderung der Hersteller ist auch nachvollziehbar, da sonst einmal die CD, einmal der COA und dann der Lizenzvertrag als Software verkauft wird und so plötzlich eine Software dreimal existieren würde.
Also aufgepasst! Nur alle o.g. Teile zusammen stellen eine gültige Lizenz dar!

 

Weitere Rechtstipps in diesem Bereich

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps