Die Abmahnung im Internet - Allgemeine Hinweise
Im Internet spielt die Abmahnung eine durchaus gewichtigere Rolle als im Offline-Bereich. Viele Seitenbetreiber wurden bis heute von ihrer Konkurrenz, so genannten „Abmahnvereinen“ oder der Wettbewerbszentrale, kostenpflichtig abgemahnt.
Um langwierige und vor allen Dingen kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden, kann eine Abmahnung in einer Vielzahl von Fällen – besonders bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht – durchaus angemessen sein.
Oftmals werden Abmahnungen jedoch nur zu dem Zweck ausgesprochen, um einem Konkurrenten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Schaden zuzufügen. Dies kann sogar soweit gehen, dass der Mitbewerber aus dem Markt verdrängt wird.
Die so genannten „Abmahnvereine“ versenden massenhaft Abmahnungen – häufig mit exakt dem selben Wortlaut und sich lediglich im Namen bzw. der Webseite des Betroffenen unterscheidend – mit dem Ziel, sich selbst und den „angeheuerten“ Rechtsanwalt
zu bereichern.
In der Praxis kann dies bedeuten, dass Unternehmer, die viel Zeit und Geld in die Realisierung einer neuen Geschäftsidee gesteckt haben, unmittelbar nach dem Start des Projektes mit einer Abmahnung konfrontiert werden. Aufgrund der häufig nicht unerheblichen Kostennote und der verpflichtend abzugebenden Unterlassungserklärung führen Abmahnungen nicht selten zu einer zwangsweisen Einstellung des Projektes.
Dies betrifft jedoch nicht nur Start-Up-Unternehmen; auch bereits am Markt etablierte Unternehmen sind in den vergangenen Jahren, bedingt durch einen stetig anwachsenden Konkurrenzdruck durch Mitbewerber, von Abmahnungen nicht verschont geblieben. Deshalb empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eine rechtliche Risikominimierung für ein geplantes Internetprojekt durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in vielen Fällen deutlich geringer als die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführte Abwehr einer tatsächlichen Abmahnung.
Um also den bestmöglichen Schutz gegen Abmahnungen zu genießen, ist es ratsam, vor Beginn eines Projektes einen spezialisierten Rechtsanwalt
mit der rechtlich fundierten Überprüfung Ihres Internetauftritts zu beauftragen.
Sind Sie als Webmaster oder Betreiber eines Onlineshops bereits von einer Abmahnung betroffen, ist unverzügliches Handeln oberstes Gebot!
Sie sollten sich umgehend mit einem spezialisierten Rechtsanwalt
in Verbindung setzen um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Zielsetzung ist es, die durch die Abmahnung entstehenden rechtlichen und finanziellen Gefahren zu minimieren.
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