Birgit Streif

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Streif wurde 1969 von Dr. Harald Streif in Innsbruck gegründet. 2006 ging diese in die Hände seiner Tochter Dr. Birgit Streif über. Die Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen. Besonderes Augenmerk wird in dieser Kanzlei darauf gerichtet, auf den Mandanten als Menschen einzugehen und seinem speziellen Anliegen ausreichendes Gehör und Verständnis entgegenzubringen. Für jeden Mandanten soll hier die optimale Lösung gefunden werden. Viele Mandanten der Kanzlei kommen aus Deutschland, Liechtenstein sowie der Schweiz und Italien.

Die Kanzlei der Einzelanwältin liegt in Innsbruck direkt an der Hauptverkehrsstraße in der Nähe der Fußgängerzone. Straßenbahn und Bus stellen eine gute Erreichbarkeit durch die öffentlichen Verkehrsmittel sicher. Der Bahnhof ist in fünf Minuten zu Fuß erreichbar. Parkplätze finden Sie in den Parkhäusern der unmittelbaren Umgebung.

In den Bürozeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Bei Bedarf können Beratungen auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort bei den Mandanten stattfinden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Birgit Streif
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Tirol
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Fachgebiete/Charakteristika

Birgit Streif wurde 1971 in Innsbruck geboren. Nach ihrem Studium an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck absolvierte sie ihre fünfjährige Rechtsanwaltsanwärter-Ausbildung bei Gericht und bei einem Rechtsanwalt in Wien. Während dieser Zeit promovierte sie. Seit 2001 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie spricht fließend englisch und französisch.

Frau Dr. Streif ist Ausschussmitglied der Tiroler Rechtsanwaltskammer.

Das gesamte Schadenersatzrecht (auch: Schadensersatzrecht) gehört zu den Tätigkeitsgebieten von Frau Dr. Streif. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Dr. Birgit Streif berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

In erster Linie findet das Schadenersatzrecht Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Hier entstehen oft schwierige Haftungsfragen. Haftpflichtversicherungen sind besonders erfahren in der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, denn das gehört zu ihrem täglichen Geschäft. Hier kann nur der im Verkehrsrecht besonders erfahrene Rechtsanwalt helfen, berechtigte Ansprüche des Geschädigten zu erkennen und konsequent durchzusetzen. Frau Dr. Streif sorgt dafür, dass Sie bei einem Verkehrsunfall Ihren Schaden (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten et cetera) auch wirklich vollständig ersetzt bekommen. Die Rechtsanwältin übernimmt für Sie von Beginn an die Ermittlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung — auch bei einem Auslandsunfall —, die Korrespondenz mit der Versicherung, der Polizei, dem Gutachter und der Werkstatt und wehrt unberechtigt gegen ihre Mandanten erhobene Ansprüche ab. Zur konsequenten und nachhaltigen Vertretung durch Frau Dr. Streif gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.

Ebenfalls gehören medizinische Fragen unter Umständen zum Schadensersatz. Rechtsanwältin Dr. Birgit Streif berät den Patienten hinsichtlich sämtlicher medizinrechtlicher Fragen rund um die medizinische Behandlungen. Hierunter fallen Angelegenheiten wie Vertragsabschluss, Behandlung einschließlich ärztlicher Behandlungsfehler und damit einhergehender Schadensersatzforderungen sowie Abrechnungen und Abwicklungen mit privaten und gesetzlichen Versicherungen.

Schließlich bildet das Verwaltungsrecht einen Schwerpunkt von Dr. Birgit Streif. Im Allgemeinen regelt es die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung. Unter dem Begriff “Verwaltungsrecht” sind sowohl baurechtliche Angelegenheiten wie auch Verkehrsstrafen subsumiert.

Rechtsanwältin Dr. Streif vertritt ihre Mandanten in Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren vor Gericht und den Behörden. Hier geht es um Bußgeld oder Verwarnungsgeld sowie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Frau Dr. Streif überprüft die Rechtmäßigkeit sämtlicher gegen den Mandanten erhobenen Vorwürfe und vertritt bei der Verteidigung gegen zu Unrecht ergangene Maßnahmen. Bei Verkehrsstrafsachen vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten schon im Ermittlungsverfahren, in dem vielfach durch strategische anwaltliche Hilfe bereits eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden kann. Darüber hinaus übernimmt Frau Dr. Streif die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Gerade bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen ist die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwalts wichtig, damit dieser alle für Sie günstigen Schritte rechtzeitig einleiten kann.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich drehen sich um Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag. Das öffentliche Baurecht regelt die städtebauliche Bebauungsplanung (BauGB) und die Anforderungen an die Ausführung des einzelnen Bauwerks (LBauO). Gerade das Bauplanungsrecht verlangt vom Bauwilligen die Bewältigung zahlreicher Rechtsfragen, wenn die Gemeinde durch Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan bestimmt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen. Zur Durchsetzung ihrer Planung kann sie Maßnahmen wie Veränderungssperre, Zurückstellung, Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht sowie Enteignung und Erschließung ergreifen. Bei einem Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet kommt es oft zu komplexen Verhandlungen mit der Behörde über Ausnahmen und Befreiungen.

Rechtsanwältin Dr. Streif ist auf das private Baurecht spezialisiert. Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Bauunternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Kosten. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwältin Dr. Streif gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.

Weiterer Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss und dessen Anfechtung sowie mit den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Dr. Streif bei Trennung und Scheidung sowie in den damit einhergehenden Rechtsfragen, zum Beispiel zu Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht, Unterhaltszahlung, Umgang, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinn und Hausrataufteilung. Darüber hinaus bietet die Juristin ihren Klienten bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung fundierte Beratung und Vertretung.

Auch im Erbrecht wird Frau Dr. Birgit Streif regelmäßig tätig. Das Erbrecht regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen und somit die Frage, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er damit übernimmt. In diesem Zusammenhang befasst sich die Rechtsanwältin mit der Gestaltung, Prüfung und Vollstreckung von Testament und Erbvertrag. Kommt es im Rahmen eines Erbfalles zu Auseinandersetzungen, so werden Vermächtnisinhalt, Pflichtteilanspruch und Pflichtteilergänzungsanspruch geklärt. Mandanten, die Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben, können sich ebenfalls an die Juristin wenden.