Verkehrsunfall im Ausland
Ereignet sich im Ausland ein Verkehrsunfall, dann ist vielfach nicht nur das Urlaubsvergnügen geschädigt. Nicht selten wird es in solchen Fällen für den Geschädigten, wie für den Schädiger, sehr teuer. Denn der Schaden wird nach dem Recht des Urlaubslandes reguliert. Dort sind Leistungen oft geringer und behördliches Ermitteln oft mangelhaft. Doch Sie haben Möglichkeiten.Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich das Schlimmste verhindern.
Sichern Sie als Geschädigter selbst Beweise
Oftmals stellen sich Geschädigten im Ausland die Frage, inwiefern es sinnvoll ist den Unfall
Verweigert dieser Angaben, so gibt es – zumindest was die Versicherung betrifft – die Möglichkeit in Italien, Spanien und Frankreich den Versicherungsaufkleber, der sich an der Windschutzscheibe befindet, zu notieren.
Europäischer Unfallbericht und grüne Versicherungskarte
Unbedingt griffbereit gehört der europäische Unfallbericht. In manchen Ländern ist dieser Bogen sogar Voraussetzung, um als Geschädigter überhaupt Geld von der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Das vom Europäischen Versicherungsverband gestaltete Formular ist in sechs Sprachen abgefasst und europaweit inhaltlich und grafisch völlig identisch. Neben dem Europäischen Unfallbericht sollte man auch die grüne Versicherungskarte seines KfZ-Versicherers griffbereit haben. Dieses Dokument gilt als Beweis dafür, dass das Fahrzeug versichert ist.
Unfallregulierung im eigenen Heimatland
Seit dem Jahr 2003 ist es nunmehr auch möglich, Verkehrsunfälle im EU-Ausland im eigenen Heimatland zu regulieren. Oftmals wird dadurch die problematische Abwicklung mit der ausländischen Versicherung im Urlaubsland vermieden. Der Geschädigte kann den Schaden auch über einen so genannten Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers in Deutschland abwickeln. Dazu wendet man sich einfach an den Zentralruf der deutschen Autoversicherer: 0180 – 25026. Dort werden die Versicherungen für alle in Europa zugelassenen Autos nach Anfrage ermittelt. Der Versicherung obliegt eine Bearbeitungszeit von max. drei Monaten. Reagiert sie in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an den Verein Verkehrsopferhilfe mit Sitz in Hamburg wenden. Dabei handelt es sich um einen Entschädigungsfonds, der in extremen Fällen einen Teil der Kosten übernimmt.
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich jedoch stets nach dem Schadensrecht des Urlaubslandes. Dem Reisenden, der in Madrid in einen Unfall
Bei Personenschäden dagegen fallen Schmerzensgeldansprüche nicht selten wesenttlich höher aus als hierzulande.
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