Andrea Hofedank-Thome

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Hofedank-Thome in Reinbek wurde 2003 von Rechtanwältin Andrea Hofedank-Thome gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.

Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht und Sozialrecht. Zudem kann die Sozietät auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt im Zentrum am Schmiedesberg. Durch die zentrale Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind Parkplätze vor dem Kanzleigebäude vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Frau Hofedank-Thome legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Am Freitag ist die Kanzlei bis 12.00 Uhr für Sie geöffnet.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Andrea Hofedank-Thome
Schmiedesberg 1
21465 Reinbek
Schleswig-Holstein
Deutschland

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+49 (40) 79007741
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Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Andrea Hofedank-Thome nach ihrem Studium der Rechte an der Universität Köln ab. Ihre Referendarzeit absolvierte sie am Landgerichtsbezirk Köln und Hamburg. Die Juristin, 2003 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Andrea Hofedank-Thome korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

Frau Hofedank-Thome ist in überregionalen Verbänden und Vereinen eingebunden und hält in diesem Rahmen Vorträge zu den Themen Vorsorgevollmacht und Pflegeversicherung.

An ihrer Tätigkeit reizen die Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit ihren Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Andrea Hofedank-Thome bereits im Vorfeld vermieden. Bekannt ist die Rechtsanwältin für ihr wirtschaftsorientiertes Denken, ihre Handlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

Rechtsanwältin Andrea Hofedank-Thome berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht und Sozialrecht.

Frau Hofedank-Thome berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu ihren Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwältin Hofedank-Thome finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Andrea Hofedank-Thome.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwältin Hofedank-Thome zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge. Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwältin Andrea Hofedank-Thome beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Familienrecht, insbesondere das Scheidungs- und Unterhaltsrecht. Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie nimmt zwar im Vergleich zu früheren Zeiten eine geringere Gewichtung ein, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Rechtsanwältin Hofedank-Thome kann auf eine große berufliche Erfahrung bei der Interessenvertretung in Familiensachen zurückgreifen. Die Juristin berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich.

Familienrecht und Scheidungsrecht regeln unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Wenn in Partnerschaft und Familie Schwierigkeiten auftreten, sind nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Andrea Hofedank-Thome, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Der demographische Wandel in der Gesellschaft ist unübersehbar: Der jährliche Anteil der amtlich eingesetzten Betreuungen wächst ständig. Viele so Betreute fühlen sich unzureichend vertreten und versorgt. Sich Gehör zu verschaffen und seine Rechte zu wahren, stellt die Betroffenen und ihre Familien oft vor erhebliche faktische und rechtliche Probleme. Sobald von dritter Seite (oft durch Ärzte oder Behörden) die Frage gestellt wird, ob sie sich noch selbst versorgen können, sollten Betroffene und deren Familie Maßnahmen zur Vermeidung einer amtlichen Betreuung ergreifen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermeiden, der in vielen Fällen die Entscheidungsmöglichkeit erhält, über Vermögenswerte des Betreuten zu verfügen. Rechtsanwältin Hofedank-Thome bietet Ihnen und Ihrer Familie, Ihren Freunden und Vertrauten bereits im Vorfeld einer sich anbahnenden amtlichen Betreuung kompetente rechtliche Hilfe an. Ihre Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als Betroffenen oder als Angehörige eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte aber auch die Aufrechterhaltung Ihrer Beziehung zu Ihrer Familie und Ihren Angehörigen im Alter geschützt sind.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwältin Hofedank-Thome berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Andrea Hofedank-Thome hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen

Rechtsanwältin Hofedank-Thome berät und vertritt Sie kompetent im Sozialrecht. Das Sozialrecht, welches aus dem Sozialstaatprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes entwickelt wurde, hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen. Auch das Sozialrecht unterliegt aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Die Juristin begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.

Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit. Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen für Mandanten zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, partieller und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, privater Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege. Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich der Juristin das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung des Nachteilsausgleichs wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen.