Dipl.-Ing. Dr. Peter Benda
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Diplom-Ingenieur Dr. Peter Benda übernahm 1983 von seinem Vater die Leitung der Kanzlei, der diese 1932 in Graz gründete. Die Einzelkanzlei ist vernetzt mit Kanzleien in Wien und Graz. Herr Dr. Benda ist außerdem an der Kanzlei Jirowec Partnerschaftsgesellschaft m.b.H. in Wien, der vierzehntgrößten Kanzlei Österreichs, beteiligt. Der Jurist bietet für seine Klienten rechtliche Komplettlösungen. Er berät als Firmenanwalt gewerbliche Mandanten, darunter große Firmen und die Steirische Sparkasse, sowie Privatleute.
Die Kanzlei Dr. Benda verfügt über eine Bürofläche von dreihundertfünfundsechzig Quadratmetern und ist mit modernster Bürotechnik ausgerüstet. Die Büroräume liegen mitten im Herzen der Grazer Innenstadt neben dem “City Tower” und der Radetzky-Brücke gegenüber dem Justizpalast. Die Kanzlei verfügt auf der Rückseite des Gebäudes über achtundzwanzig eigene Parkplätze. Durch die Autobushaltestellen “Griesplatz” und “Radetzky-Brücke” im direkten Kanzleiumfeld besteht ein sehr guter Anschluss an den örtlichen Nahverkehr.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr, sodann von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Bei Bedarf ist Rechtsanwalt Diplom-Ingenieur Dr. Peter Benda rund um die Uhr für seine Klienten erreichbar.
Kontakt
- Dipl.-Ing. Dr. Peter Benda
- Brückenkopfgasse 2/1
8010 Graz
Steiermark
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- 03 16 - 71 12 40
- Telefax
- 03 16 - 71 12 40-16

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Peter Benda wurde 1946 in Graz geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der dortigen Karl-Franzens-Universität. Nach dem Universitätsstudium war er als juristischer Mitarbeiter bei der Firma Siemens und in der Kanzlei seines Vaters tätig. Vor der Übernahme der Kanzlei war er Leiter des Labors für Elektrotechnik der Technischen Universität Graz. Dort legte er 1983 die Prüfung zum Zivilingenieur erfolgreich ab. Dies gewährleistet einen technischen Sachverstand, auf den auch die Klienten zurückgreifen können. Die Zulassung zur Anwaltschaft folgte 1983. Der Jurist spricht fließend Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Peter Benda berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Immobilenrecht, Schadensrecht und Exekutionsrecht. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Bei Bedarf arbeitet sich der Jurist auch in andere Rechtsgebiete ein, sollte dies zur Bearbeitung Ihres Mandats erforderlich sein.
Im Familienrecht können Sie Dr. Peter Benda mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich Streitigkeiten um Kindesunterhalt. Hierbei differenziert man zwischen dem Unterhalt eines Schülers, privilegierten Volljährigen, Auszubildenden oder Studenten. Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man den Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Fragen der Verwirkung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, befristeter Unterhalt, Erwerbsobliegenheit und Fragen des Selbstbehalts sind von zentraler Bedeutung. Rechtsanwalt Dr. Benda klärt auch über Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto und eheliches Güterrecht auf. Wenn gemeinsame Kinder da sind, berät er Sie über Fragen der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Schließlich gehören im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung Verbindlichkeiten, Lebensversicherung, Anfechtung der Vaterschaft und Wirkungen des Vorsorgeausgleichs zum Standardrepertoire.
Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Hier berät Sie Rechtsanwalt Dr. Peter Benda in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall sowie bei der Gestaltung von Erbvertrag oder Testament. Dabei achtet er darauf, dass Ihre Erben nicht mehr Steuern zahlen als unbedingt nötig. Im Streitfalle ist es das Bestreben des Juristen, außergerichtliche Lösungen beispielsweise für die Vermögensnachfolge bei Gesellschaft, Immobilie, Kapitalanlage, für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen zu erzielen. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall wirft viele Fragen auf. Wer ist eintrittspflichtig und in welchem Umfang? Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Benda beraten und vertreten.
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: “Schadensersatz”) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern.
Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Man unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Dr. Benda berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Dr. Peter Benda ist das Immobilienrecht und Grundstücksrecht. Unter dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen zu verstehen. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen.
Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung, die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.
Schließlich berät und vertritt Herr Dr. Benda seine Klienten im Exekutionsrecht (Inkasso). Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Dr. Benda mit dem Forderungseinzug. Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Exekutionsverfahrens informiert.