Sylvia Saalfeld

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Saalfeld gehört zur TSBR-Bürogemeinschaft, welche 1998 ursprünglich als Sozietät gegründet wurde und seit einiger Zeit als Bürogemeinschaft mit drei  Rechtsanwälten weitergeführt wird.

Rechtsanwältin Sylvia Saalfeld betreut neben Privatleuten auch kleine und  mittelständische Unternehmen und ist zudem für einen Konzern tätig.

Ihre Betätigungsfelder sind vielfältig angelegt. Neben Erbrecht und Familienrecht bearbeitet sie Mandate aus dem Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Pachtrecht und auch aus dem allgemeinen Vertragsrecht.

Die Kanzleiräume befinden sich in der Franz-Mehring-Straße 10 und sind jeweils in fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof / Busbahnhof / Straßenbahnhaltestelle und dem bekannten Bauhaus in der Gropiusallee gut zu erreichen. Die Kanzlei verfügt über einen von Mandanten zu nutzenden Parkplatz hinter dem Haus. Auch die Franz-Mehring-Straße bietet ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr, dienstags und donnerstags auch bis 19.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei Bedarf können die Termine auch außerhalb dieser Zeiten und soweit erforderlich vor Ort beim Mandanten liegen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Sylvia Saalfeld
Franz-Mehring-Straße 10
06846 Dessau
Sachsen-Anhalt
Deutschland

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+49 (340) 2520880
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Fachgebiete/Charakteristika

Sylvia Saalfeld wurde 1972 in Köthen geboren. Ihr Studium absolvierte sie in Berlin an der Humboldt-Universität. Das anschließende Referendariat leistete sie in Sachsen-Anhalt  in Magdeburg, Halle, Dessau und Köthen. Als Rechtsanwältin wurde Frau Saalfeld 1997 zugelassen und arbeitete zunächst als Mitarbeiterin in einer Kanzlei, bevor sie sich 1998 selbständig machte. Die Juristin ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftrittsbefugt.

Rechtsanwältin Sylvia Saalfeld liebt an Ihrem Beruf gerade die abwechslungsreichen und vielschichtigen Problemstellungen und Lösungsmöglichkeiten. Der gute Kontakt zu ihren Mandanten ist ihr sehr wichtig, und sie versteht es, aus den jeweiligen Fällen die Knackpunkte herauszufiltern, um eine Lösung zu erarbeiten.

Frau Saalfeld ist Mitglied der Advo-Kooperation, einem losen Verbund von Rechtsanwälten in Deutschland mit dem Zweck, Kontakte zwischen Rechtsanwälten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu schaffen, um einen besseren, bundesweiten Service für ihre Mandanten zu ermöglichen.

Im Familienrecht ist Sylvia Saalfeld Ihr kompetenter Ansprechpartner. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtlichen Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Der schmerzhafte Prozess einer Scheidung wird oft auch noch schwieriger, wenn Kinder beteiligt sind. Das Wohl des Kindes sollte immer eine entscheidende Rolle einnehmen. Das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt), das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht für Kinder sind dabei entscheidende Fragen, bei denen Sylvia Saalfeld Ihnen zur Seite steht. Sie hilft Ihnen bei der Gestaltung der Scheidungsregelung und der Vermögensregelung. Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht — Familiengericht — statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang, das heißt, jedenfalls der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Im Scheidungsverfahren selbst können alle Fragen in einem sogenannten Scheidungsverbund mit geltend gemacht werden (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, des Zugewinnausgleichs, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat). In der Regel zwingend und ohne Antrag einer Partei ist dann mit der Scheidung der Versorgungsausgleich zu regeln. Regelungsbedürftig ist oft auch die Frage der Vaterschaftsfeststellung oder der Anerkennung der Vaterschaft. Schließlich kann es sich überdies lohnen rechtzeitig Rat zur Ausgestaltung eines Ehevertrages oder zu Vereinbarungen über den Verzicht auf einzelne Rechte einzuholen.

Im Erbrecht finden sich die Vorschriften über die Weitergabe des Vermögens beim Tode eines Menschen. Wesentliche Bereiche des Erbrechts sind die Erbfolge, das Testament, insbesondere auch das Ehegattentestament, der Erbvertrag, die Nachlassverbindlichkeiten, die Erbauseinandersetzung, der Erbschein und der Pflichtteil oder gar Pflichtteilsergänzungsansprüche aufgrund lebzeitiger Schenkungen des Erblassers . Eine große Rolle spielt dabei oft auch das Erbschaftsteuerrecht. Eine anwaltliche Beratung sollte frühzeitig erfolgen, möglichst bereits zu Lebzeiten des Erblassers. Denn nicht selten kommt es zu lang andauernden Streitigkeiten, wenn nicht schon vorher die gewünschten Dispositionen in wirksamer Form getroffen worden sind. Sie können sich vertrauensvoll an Sylvia Saalfeld wenden.

Gegenstand des Miet- und Pachtrechts sind die mit dem Mietvertrag / Pachtvertrag verbundenen Rechtsfragen. Zu den Aufgaben der Rechtsanwältin gehören die Bearbeitung von Streitigkeiten über Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes, über Mietzinszahlungsansprüche, über Schadensersatzansprüche, Schönheitsreparaturen, Mietkautionen, Kündigungen ebenso wie die Beantwortung von Fragen bezüglich Mieterhöhung, Feuchtigkeit  und Schimmelbildung oder Betriebskosten. Sylvia Saalfeld berät Sie beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Gleiches gilt für Fragen und Streitigkeiten unter und mit Wohnungseigentümern. Die möglichen Probleme von Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Hausverwaltungen sind vielschichtig  und bedürfen gesonderter Prüfung und Regulierung.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird. Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen. Sylvia Saalfeld berät bei der Gestaltung dieser Verträge. Die meisten Probleme ergeben sich im Falle einer Kündigung. Häufige Fragen sind dann, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden kann, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann oder ob eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss, und habe ich ein Recht auf eine angemessene Abfindung? Rechtsanwältin Sylvia Saalfeld kann Ihnen dabei mit Rat und Tat weiterhelfen.

Auch für Selbständige ist Frau Saalfeld eine kompetente Ansprechpartnerin. Sie hilft Ihnen bei der jeweiligen Vertragsgestaltung und setzt etwaige Ansprüche für Sie durch. Das Inkasso für Unternehmer zur Einziehung ihrer Vergütung, Gebühren, Honorare oder Einbringung sonstiger Außenstände wird gut durchorganisiert und effizient betrieben.

Im übrigen werden Sie zu sämtlichen Ansprüchen aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Darlehensverträgen oder Reiseverträgen kompetent beraten und vertreten, mag es sich um den Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Garantiefälle, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche handeln. Haftungsfragen – egal  ob aus Vertrag oder Delikt – werden geklärt. Immer wieder treten überdies Fragen zu den Rechten und Pflichten aus Maklerverträgen und zu Maklerprovisionen auf, mit denen Sie sich bei Frau Saalfeld in guten Händen finden. Von besonderer Bedeutung im Bereich des Vertragsrechts sind Grundstücksüberlassungsverträge wie auch jede Belastung von Immobilien mit Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Wohnrechten. Schon aufgrund der strengen formalen Anforderungen an derartige Vereinbarungen und Verträge ist anwaltlicher Rat unverzichtbar.

Besonders am Herzen liegen Rechtsanwältin Saalfeld überdies sämtliche Fälle, in denen sie mit ihren Mandanten um Renten wegen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit kämpft. Gleiches gilt für Schmerzensgeldansprüche und den Ausgleich sonstiger Schäden und Einbußen aufgrund körperlicher Verletzungen.

Schließlich erlangt der Bereich der anwaltlichen Hilfe bei der Zwangsvollstreckung immer mehr an Bedeutung, so dass sich die Anwaltskanzlei Saalfeld beonders auf die vielschichtigen Möglichkeiten und Probeleme von Kontenpfändungen, Lohnpfändungen, Informationsbeschaffung und auf effiziente Ausnutzung auch ungewöhnlicher oder weniger bekannter Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten  spezialisiert hat.

Außerberufliche Engagements

Sylvia Saalfeld als Mitarbeiterin in dem Arbeitskreis Kindeswohl — Kindeswille sehr engagiert. In diesem interdisziplinären Arbeitskreis wirken Richter, Rechtsanwälte,  Jugendamtsmitarbeiter, Kinderpsychologen und Familienberatungsstellen eng zusammen. Das Ziel ist, einen regelmäßigen Informationsaustausch zu gewährleisten. Dieser Austausch trägt dazu bei, dass die unterschiedlichen Ansatzpunkte und Kompetenzen der Mitwirkenden besser miteinander verbunden werden können. In diesem Arbeitskreis werden Kontakte geknüpft und Informationen über mögliche Hilfsangebote weitergegeben. Zum Wohle der Kinder wird dadurch ein gutes und wichtiges Netzwerk geschaffen.