Dr. Sabine Stolten
Kurzprofil
Die Kanzlei Dr. Stolten in Aachen wurde 1998 von Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute und kleine bis mittelständische Wirtschaftsunternehmen.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten legt den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf alle Rechtsfragen rund um Haus und Grundstück. Sie berät und vertritt Sie im
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
Grundstücks- und Immobilienrecht.
Außerdem bearbeitet die Rechtsanwältin Rechtsfälle aus dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Erbrecht und dem Wettbewerbsrecht.
Die Büroräume der Kanzlei Dr. Stolten sind im Sperberweg 2 in Aachen-Walheim. Parkplätze finden Sie vor dem Haus. Bushaltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin persönlich vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Sabine Stolten
- Sperberweg 2
52076 Aachen Kornelimünster / Walheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2408) 958710
- Telefax
- +49 (2408) 958711

Fachgebiete/Charakteristika
Sabine Stolten wurde in Berlin geboren und wuchs in Kiel auf. Ihr erstes Staatsexamen legte sie 1981 nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ab. Es folgte die Promotion zu dem Thema `Rechtsschutz von Juden gegen Ausweisungen im 16. Jahrhundert´ bei Professor Hans Hattenhauer in Kiel.
Nach dem Referendariat im OLG-Bezirk Braunschweig legte Frau Dr. Stolten 1986 das zweite Staatsexamen ab. Von 1986 bis 1989 folgte die Tätigkeit in der Rechtsabteilung eines öffentlichen Unternehmens in Stuttgart. Während der anschließenden Kinderpause arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Konstanz und studierte Volkswirtschaftslehre.
Die Juristin ist seit 1994 als Rechtsanwältin zugelassen. Vor der Gründung der Kanzlei Dr. Stolten in Aachen war die Volljuristin in einer renommierten und überregional tätigen Kanzlei in Salem/Baden tätig. Sie ist vor allen Amts- und Landgerichten sowie vor allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Frau Dr. Stolten hat eine Zusatzausbildung in Mediation / Streitschlichtung absolviert und ist berechtigt, die Bezeichnung “Mediatorin” zu führen. Dieser Titel ist ihr von der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) verliehen worden. In diesem Zusammenhang besucht sie fortlaufend Seminare und Fortbildungen.
Der unmittelbare Kontakt zu ihren Mandanten und gute Erreichbarkeit sind der engagierten Juristin wichtig. Rechtsanwältin Dr. Sabine Stolten sieht es nicht zuletzt als ihre Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die anwaltliche Tätigkeit der Juristin ist vielseitig, so auch ihre Fähigkeiten. Bekannt ist sie für ihr Verhandlungsgeschick und für eine durchsetzungsstarke, immer lösungsorientierte Interessenvertretung. Sie behält stets das realistische Ziel im Auge.
Der Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Stolten liegt bei allen Rechtsfragen rund um Haus und Grundstück. Sie werden im
Miet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Bau- und Architektenrecht
sowie in allen Fragen des Grundstücks- und Immobilienrechts
beraten und vertreten. Außerdem bearbeitet die Rechtsanwältin Rechtsfälle aus dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Erbrecht und dem Wettbewerbsrecht.
Im Miet- und Pachtrecht zählen Vermieter wie Mieter, Pächter wie Verpächter zu den Mandanten. Die Interessengegensätze führen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen im ersten Ärger annehmen. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.
Die fachkundige Beratung in der Anwaltskanzlei Dr. Stolten beginnt bereits bei der Gestaltung und Prüfung der Verträge, seien es private oder gewerbliche Verträge, Miet- oder Pachtverträge. Anwaltlicher Rat und fachkundige Hilfe werden aber auch angeboten bei Mängeln und Schäden, bei Mieterhöhungen, Zahlungsverzug, Nebenkostenfragen, Kündigung, Räumung, und bei der Klärung der vertraglichen Verpflichtungen von Mieter und Vermieter.
Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht stellen sich immer wieder zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam heraus. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwältin Dr. Stolten Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Volljuristin ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Eigentumswohnung ist eine gute Alternative zum eigenen Haus. Aber bereits beim Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt die Anwältin eine juristische Beratung, damit von Anfang an bestimmte Probleme ausgeräumt werden. Unliebsame Überraschungen können so vermieden werden.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist ein nicht ganz unkompliziertes Gebilde, das seine eigenen Regeln hat. Gesetzgeber und Gerichte passen diese Regeln ständig der modernen Entwicklung an, beispielsweise mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes oder mit der Feststellung der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft durch den BGH. Hier ist fachkundige juristische Beratung nötig.
Innerhalb der Eigentümergemeinschaft besteht ein Geflecht verschiedenster Interessen, sei es der Wunsch nach einem Umbau, nach einer funktionierenden Heizung, nach einem neuen Hausanstrich, nach Modernisierungen, Sanierungen, nach einem Sichtschutz oder nach einer Hausordnung oder Nutzungsregelung. Auch Wohngeldabrechnungen sollen überprüfbar sein und die Wohngelder der Eigentümer sollen zweckentsprechend verwendet werden. Rechtsanwältin Dr. Stolten berät und vertritt den/die einzelne/n Eigentümer/in, die Eigentümergemeinschaft oder den/die Verwalter/in mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl. Ihr ist dabei eine Lösung der entstandenen Konflikte wichtig.
Das private Baurecht ist weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Anwältin. Wer kennt ihn nicht, den Traum vom eigenen Haus? Die Euphorie vieler Bauherren und –herrinnen wird oftmals jedoch rasch gebremst. Manche sehen sich überraschend nachteiligen Vertragsklauseln oder mangelhafter Bauausführung ausgesetzt. So kann ein Hausbau für die Bauherrschaft schnell zum Albtraum werden. In kritischen Situationen müssen Mangelursachen, Beweissicherung, Zahlungseinbehalte und vieles andere schnell besprochen und entschieden werden. Jede/r Bauherr/in wird in kritischen Situation von Rechtsanwältin Dr. Stolten kompetent und umfassend beraten und vertreten.
Aber nicht nur Bauherren geraten in kritische Situationen, auch die bauausführenden Unternehmen haben oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen häufig undeutliche oder sich während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Unternehmer zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch die Zahlungsmoral von Auftraggebern lässt gelegentlich zu wünschen übrig. Das ausführende Unternehmen kann in eine existenzbedrohende Lage geraten, wenn nicht von Anfang an konsequent vorgegangen wird. Hierbei steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Stolten unterstützend zur Seite.
Bei Bauvorhaben existiert regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung und Interessenvertretung. Das sicherste ist, von Anfang an juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Spätestens aber beim Auftreten erster Konflikte zwischen den Baubeteiligten sollte umgehend anwaltlicher Rat eingeholt werden. Von Rechtsanwältin Dr. Stolten werden Sie kompetent und umfassend beraten und schnell zu einer sinnvollen Lösung der Probleme geführt.
Einen weiteren Schwerpunkt im Rahmen des Baurechts bildet das Architektenrecht. Die rechtlichen Auseinandersetzungen, in die Architekten, Ingenieure oder Bauherren geraten können, reichen von Honorarfragen (z.B. entgeltliche oder unentgeltliche Leistung, Leistungsbilder der HOAI, Honorarvereinbarungen) über Haftungsfragen (z.B. Planungsfehler, Überwachungsfehler, Bausummenüberschreitung) bis zur Frage der Absicherung und Durchsetzung der Vergütungsansprüche (z.B. Sicherheiten, Korrektheit der Schlussrechnung) oder auch standesrechtlichen Fragen. Architekten, Ingenieure und Bauherren werden gleichermaßen von Rechtsanwältin Dr. Stolten vertreten und im Konfliktfall zu sachgerechten Lösungen geführt.
Zum Baurecht zählt auch das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie die Juristin umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei oftmals zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann gegebenenfalls auf seine Kosten der Mangel anderweitig beseitigt werden. Auch hierbei wird Rechtsanwältin Dr. Stolten Sie fachkundig beraten und Ihre Interessen klar vertreten, gerichtlich wie außergerichtlich.
Im Bereich des Grundstücks- und Immobilienrechts bearbeitet die Rechtsanwältin alle grundstücksbezogenen Themen:
Erwerb / Verkauf, Belastungen / Grundschulden, Finanzierungen, Grunddienstbarkeiten, Wegerechte,
Erbbaurechte,
Streitigkeiten mit und von Maklern, u.a..
Auch Nachbarschaftskonflikte lassen sich beim Eigentum an der Immobilie häufig nicht vermeiden. Es muss beispielsweise die richtige Zaunhöhe geklärt werden oder der Standort des Zaunes, die Zulässigkeit eines Sichtschutzes oder die Grenzhecke, die herüberwachsenden Äste und Wurzeln oder sogar Abgrabungen oder Aufschüttungen. Ehe Sie in die Gefahr laufen, in einen erbitterten Nachbarschaftsstreit verwickelt zu werden, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Von Rechtsanwältin Dr. Stolten erhalten Sie von vornherein qualifizierten Rat und eine interessengerechte Vertretung Ihrer Rechte.
Mitgliedschaften:
- AG Mietrecht & Wohnungseigentum im Deutschen Anwalt Verein
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
- AachenerAnwaltVerein
- Belgisch-Deutsche Juristenvereinigung
- Liberale Juristen NRW
- Juristische Forschungsgruppe der Sektion für Sozialwissenschaften am Goetheanum (Dornach, CH)
Außerberufliche Engagements
Frau Dr. Stolten ist der Freien Waldorfschule Aachen verbunden und war dort langjähriges Vorstandsmitglied. In ihrer Freizeit widmet sich die engagierte Juristin vor allem ihrer Familie, der Musik, dem Bergsteigen und Skifahren.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


