Andreas Kniep

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Kniep wurde 1968 im badischen Bühl geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Baden-Baden im Ladgerichtsbezirk Karlsruhe.

Seit 1997 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Kniep ist befugt, vor sämtlichen Gerichten in Deutschland aufzutreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen. Er spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Französisch. Sie erreichen Rechtsanwalt Kniep sowohl über das Sekretariat von als auch über seine E-Mail-Adresse kniep@baur-kniep.de.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Kniep Mandate im Bau- und Architektenrecht, Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Tierschutzrecht.

Eine Stärke von Rechtsanwalt Kniep ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten. Die Tätigkeit des Architekten begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht.

Rechtsanwalt Kniep berät und vertritt Sie im In- und Ausland professionell bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Kniep berät beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, einer Kostenüberschreitung und bei Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite.

Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Des Weiteren berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Kniep im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Zu den anwaltlichen Tätigkeiten gehört die Vertretung der Mandanten im gesamten Ermittlungsverfahren und im Strafprozess (auch bei dem Tatverdacht für schwere Straftaten).

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Kniep vorwiegend berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat dabei speziell in allen Stufen des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren hinein, beispielsweise die schnelle und ordnungsgemäße Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Kniep.

Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Knieps ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus kommen Nebengesetze wie das Wechselgesetz (WG) und Scheckgesetz (ScheckG), der gewerbliche Rechtsschutz und das Gesellschaftsrecht hinzu. Letztgenanntes ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus auch zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Kniep eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Des Weiteren bearbeitet Andreas Kniep Fälle aus dem Tierschutzrecht. Dieses dient dem Ziel, allen Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Schmerzen und Leiden zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten gibt es hierfür ein bundesweit einheitliches Tierschutzgesetz (TierSchG). Es vereinigt den Tierschutz sowohl im strafrechtlichen als auch im verwaltungsrechtlichen Bereich und regelt die Materie umfassend und abschließend. Zweck ist jedoch der, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Rechtsanwalt Kniep berät und vertritt Sie beispielsweise bei Themen wie Tierkauf, Tierhalterhaftung, Tierhaltung, Tierhalteverbote, Pfändung von Tieren und Tierquälerei.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Andreas Kniep ist Schriftführer des Mietervereins Baden-Baden und Umgebung e.V. Dieser vertritt seit 1959 die Interessen von rund 4.000 Wohn- und Gewerberaummietern im Raum Baden-Baden, Achern, Bühl, Rastatt, Murgtal und Umgebung.

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Kniep sehr für den Tierschutz. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Tierschutzvereins Baden-Baden e.V.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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