Rainer W. Häusler

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Häusler in Wiesbaden wurde 1996 von Rechtsanwalt Rainer W. Häusler gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen und Kommunen.

Haupttätigkeitsfelder der Sozietät sind in erster Linie Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Familienrecht sowie Waffen- und Jagdrecht. Zudem kann die Sozietät auf Kooperationen mit fachlich spezialisierten und kompetenten Berufsträgern in Netzwerken zurückgreifen.

Die modernen Kanzleiräume finden Sie direkt neben dem Arbeitsgericht in der Adolfsallee. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Für Mandanten, die mit dem Auto kommen, sind in unmittelbarer Nähe Parkplätze vorhanden.

Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich, aber zweckorientiert eingerichtet. Herr Häusler legt Wert auf eine umfassende Fachbibliothek. Das qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.

Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat oder mit dem Rechtsanwalt direkt in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten durchführbar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Rainer W. Häusler
Adolfsallee 55
65187 Wiesbaden
Hessen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Das erste juristische Staatsexamen legte Rainer W. Häusler nach seinem Studium der Rechte an der Universität Mainz ab. In seiner Studienzeit war Herr Häusler wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Flug. Darüber hinaus erwarb Herr Häusler im Rahmen eines Zusatzstudiums den international anerkannten Titel “Maître en Droit” an der Universität Dijon und ist somit vor französischen Gerichten auftretungsberechtigt. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Häusler am Landgerichtsbezirk Mainz.

Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rainer W. Häusler korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

Darüber hinaus ist Rainer W. Häusler in überregionalen Verbänden eingebunden.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Rechtsanwalt Rainer W. Häusler bereits im Vorfeld vermieden. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.

Rechtsanwalt Rainer W. Häusler berät und vertritt Sie im Architektenrecht, Baurecht, Werkvertragrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Waffen- und Jagdrecht.

Einen Schwerpunkt bildet das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Hier erfolgt die Beratung insbesondere auf der Grundlage der §§ 648, 648a BGB. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter den Voraussetzungen von § 648 BGB in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird (Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung). Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Herrn Häusler.

Rechtsanwalt Häusler berät und vertritt Sie im privaten Baurecht. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage. Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie Rechtsanwalt Häusler umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Rainer W. Häusler selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Das Gesellschaftsrecht und Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Häusler dar. In diesen Rechtsgebieten berät der Jurist Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen sonstigen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist Rechtsanwalt Häusler für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung von Rechtsanwalt Häusler.

Rainer W. Häusler prüft Ihren Jahresabschluss nach rechtlichen Standards. Auch die Durchführung einer Pflichtprüfung nach dem Handelsgesetzbuch von mittelgroßen Kapitalgesellschaften gehört zu den Leistungen des Juristen, ebenso das Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Rainer W. Häusler werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Rechtsanwalt Häusler berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Herrn Häusler finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Arbeitszeugnis und Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rainer W. Häusler.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Häusler beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Aus der Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht hat Rainer W. Häusler ein weiteres besonderes Interesse seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich Strafrecht entwickelt. Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.

Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Häusler. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Rainer W. Häusler. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.

Als Schwerpunkt ist außerdem noch das Waffenrecht und Jagdrecht zu nennen. Rechtsanwalt Häusler vertritt Inhaber von Waffenbesitzkarte und Waffenschein gegenüber den zuständigen Sicherheitsbehörden, aber auch in anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren. Dabei geht es meistens um den behördlich angeordneten Entzug einer jagdrechtlichen oder waffenrechtlichen Erlaubnis, in der Regel verbunden mit der Anordnung, die im Besitz des Mandanten befindlichen Waffen unbrauchbar zu machen oder den Sicherheitsbehörden zur Verwahrung zu überlassen. Der Bereich Jagdrecht und Waffenrecht deckt alle Rechtsfragen und Probleme ab, die mit der Jagdausübung und dem legalen Waffenbesitz auftreten — gleich, ob als Sie als Jäger, Sportler oder anderweitig davon betroffen sind. Im Einzelnen bietet Ihnen Rechtsanwalt Häusler eine umfassende Rechtsberatung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de