Pierre Weisgerber

Fachgebiete/Charakteristika

Pierre Weisgerber, geboren 1975 in Rudolstadt (Thüringen), absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er am Landgericht Gera, Verwaltungsgericht Weimar, Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt sowie in einer überörtlichen Rechtsanwaltskanzlei in Bad Blankenburg. Herr Weisgerber wurde am 28.04.2006 zur Anwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen zugelassen. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Pierre Weisgerber übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht und dem privaten und öffentlichen Baurecht.

Im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Weisgerber seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Diesen unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart, gegebenenfalls kann dann aber auch noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden. Rechtsanwalt Weisgerber berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.

Aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder infolge eines Unfalles gerät man schnell in die Situation, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Schnell stellt sich die Frage, wer trifft Entscheidungen für mich, wer betreut mein Vermögen, wer trägt die Sorge für die Einhaltung meiner Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung? Verfassen Sie eine Patientenverfügung und entscheiden sie über die Anwendung der lebenserhaltenden Maßnahmen, Organentnahme, Obduktion und benennen Sie die zu benachrichtigenden Personen. Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens ein, die den Inhalt Ihrer Patientenverfügung gegebenenfalls durchsetzt, über Ihren Aufenthalt und Ihre Wohnung entscheidet, Ihr Vermögen verwaltet und Sie vor Behörden vertritt. Innerhalb der Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Familiengericht eine Person als Ihren Betreuer vor, schließen Personen als Ihre Betreuer aus und verpflichten den Betreuer zur Beachtung Ihrer Patientenverfügung sowie weiterer Wünsche. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung sowie den zu beachtenden Formvorschriften und zur Aufbewahrung dieser Dokumente berät Sie Herr Rechtsanwalt Weisgerber gern.

Das Allgemeine Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht) sowie Fragen des Erbrechts. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht (Wandlung, Minderung, Rücktritt), Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Bürgschaft, Darlehensvertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Pierre Weisgerber hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Im Verkehrsrecht kommt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherer falsch abrechnen, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Warum? Die Versicherungsgesellschaften prüfen sehr genau, ob ein Versicherungsfall und damit eine Ersatzpflicht ihrerseits gegeben ist, dies kann zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners gehen. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.

Im Übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Pierre Weisgerber zum Beispiel folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, Schadenersatz für entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, Schmerzensgeld für langfristige Verletzungen und Schmerzen, Kosten für Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe (meist Bußgeld) oftmals auch Nebenfolgen bzw. Nebenstrafen wie das Fahrverbot. Das Fahrverbot ist für viele Betroffene häufig unangenehmer als die im Bußgeldbescheid eigentlich Strafe – das Bußgeld. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Pierre Weisgerber vertritt seine Mandanten im Ordnungswidrigkeitenrecht und bei kleineren üblicherweise auftretenden Verkehrsstrafsachen.

Im Baurecht wird zwischen dem privatem und dem öffentlichen Baurecht unterschieden. Maßgebliche Regelungen für das private Baurecht finden sich beispielsweise im BGB. Das öffentliche Baurecht findet seine Grundlagen insbesondere im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, dem Raumordnungsgesetz, aber auch in den jeweiligen Landesgesetzen und dort den Bauordnungen. Nicht zu vergessen sind die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB/A, VOB/B und VOB/C genannt sowie der HOAI.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer sowie den Subunternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues, eines schlüsselfertigen Hauses oder die Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten etc.). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der Tätigkeit von Rechtsanwalt Weisgerbers nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und nicht ohne weiteres eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere Verwaltungsrecht, Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Umweltrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht und Denkmalschutz. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, (Bau-)Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn oder auch aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßen(aus)baubeitrag et cetera. Rechtsanwalt Pierre Weisgerber betreut seine Mandanten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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