Dietke Hartermann, LL.M.
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Dietke Hartermann in Heilbad Heiligenstadt in Thüringen wurde 1994 gegründet. Die Kanzleiräume sind am Richteberg 12 auffällig gelegen in einer neuralgischen Haarnadelkurve stadtauswärts Richtung Autobahn und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Hartermann versteht sich als eine moderne Kanzlei, die mit Kompetenz und Fürsorglichkeit engagiert die individuellen Interessen ihrer Mandanten vertritt. Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen auch das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche, wie beispielsweise Syndikusanwälte einer Bank, als auch mit Steuerberatern in der Umgebung. Durch diese Zusammenarbeit kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV und eine E-Mail-Adresse (DHartermann@aol.com).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dietke Hartermann, LL.M.
- Richteberg 12
37308 Heilbad Heiligenstadt
Thüringen
Deutschland
- Telefon
- +49 (3606) 69390
- Telefax
- +49 (3606) 693918

Fachgebiete/Charakteristika
Dietke Hartermann wurde in Braunschweig geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität Trier und an der Freien Universität zu Berlin Rechtswissenschaften. An der University of Edinburgh erwarb sie den Master of Laws (LL.M.) mit den Schwerpunkten Europarecht und öffentliches Recht. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig.
Die Juristin, seit 1992 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Nachdem sie zwei Jahre als freie Mitarbeiterin in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei tätig gewesen war, gründete sie 1994 ihre eigene Kanzlei in Heilbad Heiligenstadt.
Aufgrund von Auslandserfahrungen in Brüssel und Schottland verfügt sie über gute Sprachkenntnisse in Französisch und spricht fließend Englisch.
Rechtsanwältin Hartermann ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Frau Hartermann sieht es als oberstes Ziel an, den Menschen Lösungen aufzuzeigen, durch fachliche Kompetenz die Interessen der Mandanten durchzusetzen und in Konfliktsituationen kompetent und individuell zu beraten. Dabei legt sie bei der juristischen Arbeit großen Wert darauf, zunächst genau zuzuhören und komplexe Themen auf den Punkt zu bringen. Die Rechtsanwaltskanzlei versteht sich als Dienstleister mit sozialem Engagement, vernünftigen Argumenten und Kreativität, zeitnahe, umfassende und gewissenhafte Problemlösungen im Interesse ihrer Mandanten zu finden. Es gehört jedoch nicht zum Konzept der Kanzlei Hartermann, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sondern dem Mandanten akzeptable Lösungswege aufzuzeigen. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Dietke Hartermann sind das Verkehrsrecht, der Forderungseinzug, das Miet- und Pachtrecht sowie Familien- und Erbrecht zu nennen.
Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Es erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Dabei geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei der Kanzlei Hartermann ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Bußgeldverfahren. Sofern Ihnen ein Verstoß zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Hartermann rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin liegt in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es vorwiegend um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall im In- oder Ausland. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Insbesondere bei Personenschaden sind Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals juristische Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwältin Hartermann Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend und leitet auf Wunsch die Kostenerstattung der Haftpflichtversicherung, etwa für Gutachten und Reparatur, direkt an die Beteiligten weiter.
Rechtsanwältin Hartermann hat sich darüber hinaus auch auf das Ordnungswidrigkeitenrecht als Unterfall des Verkehrsrechts spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner verkehrsspezifische Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Sie sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
Des Weiteren steht Ihnen die Rechtsanwältin beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Frau Hartermann setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Dietke Hartermann vertritt Sie von der Mahnung bis zur Zahlung. Insbesondere beantragt sie einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, beauftragt einen Gerichtsvollzieher, erhebt Zahlungsklage vor dem Amts- und Landgericht, wirkt auf eine Eidesstattliche Versicherung hin und vollstreckt in Grundstücke (Zwangsversteigerung) oder lässt das Bankkonto oder das Arbeitseinkommen des Schuldners pfänden.
Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet Frau Hartermanns im Miet- und Pachtrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Hartermann. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwältin Hartermann berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwältin Hartermann liegt im Familienrecht, worin sie seit April 2006 Fachanwältin ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Darüber hinaus sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Gerade im Familienrecht ist es ihr äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Oft steht nicht nur die juristische Arbeit im Vordergrund, sondern auch ein Stück Seelsorge.
Die Kanzlei Hartermann bietet Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation sowie einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Sie führt als ausgebildete Mediatorin Konfliktvermittlungen zwischen streitenden Parteien durch. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten — vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge) — mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Rechtsanwältin Dietke Hartermann ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht, Nachbarrecht und Vertragsrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Kanzlei Hartermann stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Frau Rechtsanwältin Hartermann über einen großen Erfahrungsschatz. Sie befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Die Kanzlei Hartermann berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier spezifisch abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwältin Hartermann in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Sie wird beispielsweise tätig durch Beratung über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Sie Frau Hartermann bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei dem Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Sie setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu ihrem Fachgebiet.


