Wilhelm Steinbömer
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Steinbömer trat 1982 der alteingesessenen Kanzlei seiner Familie in Aurich bei, welche bereits 1884 von seinem Urgroßvater gegründet wurde.
Sie finden das Kanzleigebäude in zentraler Lage, nur etwa 300 Meter von den Gerichten entfernt. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen sowohl zwei kanzleieigene Stellplätze direkt am Haus als auch der öffentliche Parkplatz “Brems Garten” gegenüber der Kanzlei zur Verfügung.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr, montags bis donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten, z.B. auch an Wochenenden und Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache möglich.
Wilhelm Steinbömer, der Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist, zählt zu seiner Mandantschaft Privatleute sowie kleinere und mittelständische Unternehmen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Wilhelm Steinbömer - Kirchdorfer Straße 12
26603 Aurich
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (4941) 2235
- Telefax
- +49 (4941) 66864

Fachgebiete/Charakteristika
Wilhelm Steinbömer wurde 1957 in Emden geboren und studierte von 1975 bis 1980 in Göttingen Rechtswissenschaften. Nachdem er das Rechtsreferendariat in Aurich und Oldenburg abgeleistet hatte, wurde er 1982 als Rechtsanwalt zugelassen und trat der Kanzlei seiner Familie in Aurich bei, welche er seit 1997 alleine weiterführt. Der Jurist ist darüber hinaus seit 1991 als Notar zugelassen.
Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Steinbömer bearbeitet Mandate aus dem Mietrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht und Familienrecht.
Seine notarielle Tätigkeit im Erbrecht reicht von der Gestaltung und Überprüfung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) bis hin zu Nachlassregelungen. Darüber hinaus gestaltet Herr Steinbömer Eheverträge und bearbeitet alle Belange im Hinblick auf Grundstücksverkauf, Grundstückskauf und Handelsregister.
Vorwiegend Vermieter, aber auch Mieter werden von ihm im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Themen wie Kündigung, Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mängelanspruch, Räumungsklage, Mietminderung, Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung. Aber auch störendes Mieterverhalten (Lärmbelästigung, Müllablagerung), welches andere Mieter oder der Vermieter bemängeln, die Abwicklung von entstandenem Schaden und Schadenersatzforderungen sowie Fragen zu Schönheitsreparaturen werden im Mietrecht geregelt. Rechtsanwalt Wilhelm Steinbömer hilft seinen Mandanten zudem bei der Gestaltung und Überprüfung des Mietvertrags.
Im Verkehrsrecht bearbeitet der Jurist in erster Linie Mandate aus dem Verkehrszivilrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier befasst er sich unter anderem mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, worunter die Verkehrsunfallregulierung fällt. Dies bedeutet genauer, dass er Schadensersatzansprüche zum Beispiel in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Versicherern geltend macht und durchsetzt. Ferner beinhaltet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Gutachterkosten oder Abschleppkosten.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren beinhaltet hingegen die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder aufgrund von Falschparken, wird von Rechtsanwalt Steinbömer übernommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Erbrecht. Dieses umfasst die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen, die Erbnachfolge und die Rechte und Pflichten, welche der Nachfolger mit Antritt des Erbes übernimmt. Des Weiteren beinhaltet das Erbrecht die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen wie Testament und Erbvertrag. Wilhelm Steinbömer bietet zudem die Betreuung seiner Mandanten bei Fragen zu Pflichtteil, Pflichteilergänzung, Enterbung oder bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften unter prozessualer Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche an.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Vertragsrecht erstreckt sich für Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Steinbömer über die Gestaltung, Überprüfung und Anfechtung von Verträgen. Hierunter fallen unter anderem Kaufvertrag und Mietvertrag. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen werden überdies Mängel, Ansprüche, Rücktritt, Gewährleistungsanspruch und Haftung geregelt. So können sich zum Beispiel beim Kauf eines Autos, Fahrrads oder Möbelstücks im Nachhinein Mängel herausstellen, welche über das Vertragsrecht im Hinblick auf die Forderung auf Gewährleistung und gegebenenfalls auf Haftung des Verantwortlichen bearbeitet werden.
Im Familienrecht befasst sich Herr Steinbömer mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung der Ehe stehen. Hierzu zählen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, Umgang, Trennungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzungen. Um rechtlichen Streitigkeiten im Falle einer Trennung aus dem Wege zu gehen, schließen daher viele Ehepaare schon zu Beginn oder während der Partnerschaft einen Ehevertrag ab, welcher die Scheidungsfolge und die Gütertrennung beinhaltet.
Wenn Sie sich über einen Ehevertrag und dessen mögliche Folgen informieren oder einen solchen Vertrag überprüfen oder gestalten lassen möchten, finden Sie in Rechtsanwalt und Notar Steinbömer einen kompetenten Ansprechpartner. Ebenso erhalten Sie von ihm juristisch fundierte Begleitung bei der Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung.
Beratungen und Korrespondenzen können bei Bedarf in englischer Sprache erfolgen; die Kanzlei verfügt auch über einen entsprechenden Übersetzungsservice für Verträge und sonstige Dokumente.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


