Michael Rauch

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Rauch, geboren 1953 in Sinzheim bei Baden-Baden, studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Letztgenanntes Studium schloss er 1977 als Diplom-Volkswirt ab. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Baden-Baden. Herr Rauch wurde 1984 zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Rauch übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht, Strafrecht und Verkehrsunfallrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Michael Rauch die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Warum? Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt — oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Michael Rauch bei der gegnerischen Versicherung zum Beispiel folgende Posten geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Michael Rauch
Kaiserstraße 36
76437 Rastatt
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7222) 78770
Telefax
+49 (7222) 787722


 
 

Spezialitäten

Michael Rauch ist seit 1987 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Michael Rauch seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Hochzeitspaaren unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber vorbeugen durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Michael Rauch berät und vertritt Sie bei Bedarf bei diesen oder ähnlichen Situationen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

327 Zugriffe seit dem 14.03.2007