Hasso Schmidt-Schmiedebach

Fachgebiete/Charakteristika

Hasso Schmidt-Schmiedebach wurde 1944 geboren. Von 1964 bis 1966 war er als Hauptmann der Reserve Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Herr Schmidt-Schmiedebach studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Daran schlossen sich das Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Baden-Baden (Mittelbaden) sowie die Zulassung zur Anwaltschaft 1974 an. Rechtsanwalt Schmidt-Schmiedebach, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt, spricht gut Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Hasso Schmidt-Schmiedebach ist überwiegend zivilrechtlich orientiert. Er berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, privaten Baurecht, Architektenrecht und Erbrecht.

Im privaten Baurecht ist Hasso Schmidt-Schmiedebach Ihr erster Ansprechpartner. Er gestaltet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Des Weiteren ist er Architekten und Ingenieuren bei Vergütungs- und Haftungsfragen behilflich. Rechtsanwalt Schmidt-Schmiedebach greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten zu Fragen der Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Der Jurist hat nicht nur im Hochbau, sondern auch im Tiefbau und Ingenieurbau Erfahrungen. Herr Schmidt-Schmiedebach ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse wie Gewährleistungsprozesse.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Hasso Schmidt-Schmiedebach Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Unter den Bereich Erbrecht fallen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihre Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe, Firmennachfolgeregelung). Nach dem Erbfall erfolgt durch Rechtsanwalt Schmidt-Schmiedebach die Überprüfung der Erbfolge, erbrechtlicher Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und ihre Durchsetzung. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit Herrn Schmidt-Schmiedebachs gehören.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hasso Schmidt-Schmiedebach
Kaiserstraße 36
76437 Rastatt
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7222) 78770
Telefax
+49 (7222) 787722


 
 

Spezialitäten

Hasso Schmidt-Schmiedebach ist seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Arbeitsrecht ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen sowie großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden und Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich häufig über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten nicht einig. Durch vorausschauende Fertigung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen von Problemen zu einem nicht unerheblichen Teil vermieden werden. Gerade die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gestaltet sich in einer Vielzahl von Fällen nicht störungs- und konfliktfrei, so dass es unerlässlich ist, dem ratsuchenden Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lösungswege aufzuzeigen, die nicht zwangsnotwendig und ausschließlich, wenn nötig, dann aber gleichwohl vor dem Arbeitsgericht gefunden werden können. Hasso Schmidt-Schmiedebach unterstützt Sie bei der Vorbereitung einer Kündigung oder aber der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung, eines eventuellen Aufhebungsangebotes sowie auch bei der Formulierung von Abwicklungsverträgen unter Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Problempunkte. Große praktische Erfahrungen durch langjährige Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet Arbeitsrecht führen zu einer kompetenten und sorgfältigen Beantwortung rechtlicher und taktischer Verfahrensfragen durch Rechtsanwalt Schmidt-Schmiedebach in dem für beide Parteien empfindlichen Gebiet Arbeitsrecht.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Schmidt-Schmiedebach seit 1976 als Vorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Kreisvereinigung Rastatt/Murgtal e.V. und seit 2004 als Mitglied des Kreistages des Landkreises Rastatt.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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