Stefan Fliege

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei in Aurich wurde 2002 von Rechtsanwalt Stefan Fliege gegründet. Herr Fliege arbeitet mit Rechtsanwalt Paul Rybacki zusammen.

Die zentral gelegenen Kanzleiräume sind in der Esenser Straße, der Ausfallstraße nach Wilhelmshaven, direkt am Pferdemarkt und damit einfach zu finden. Parkplätze sind hinter dem Haus vorhanden. Weitere Parkmöglichkeiten finden sich auch am Anfang des Hoheberger Weges oder auf der gegenüber liegenden Straßenseite.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder direkt mit Herrn Fliege vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und bei den  Mandanten zu Hause liegen. Die Kanzlei verfügt über eine Website im Internet (www.anwalt-fliege.de) mit der E-Mail-Adresse info@anwalt-fliege.de.

Die Kanzlei ist vielseitig tätig und spricht mit ihrem Leistungsangebot sowohl Privatleute als auch mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Freiberufler an. Ein Schwerpunkt liegt dabei insbesondere im Bau- und Verkehrsrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stefan Fliege
Esenserstr. 12
26603 Aurich
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (4941) 973282
Telefax
+49 (4941) 969870
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwalt-fliege.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Stefan Fliege wurde am 20. Juli 1970 in Worms geboren. Nach dem Abitur in Ottobrunn studierte er Rechtswissenschaften in Würzburg an der Julius-Maximilian-Universität. Danach absolvierte er das Referendariat in Hagen. Seit 1999 ist Herr Fliege als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Von Ende 1999 bis 2001 war Herr Fliege in einer im Umkreis bekannten Rechtsanwaltskanzlei in Aurich beschäftigt, bevor er seine eigene Kanzlei in Aurich gründete. Bis Anfang 2006 war er neben seiner anwaltlichen Tätigkeit beratend für einen Konzern im Bereich Windenergie tätig. Durch verschiedene Auslandsaufenthalte beherrscht der Jurist Englisch und Spanisch fließend.

Den Beruf des Rechtsanwaltes nahm Herr Fliege auch deswegen auf, um anderen Menschen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. Er arbeitet gerne im Team. Dabei ist es ihm besonders wichtig, die Interessen der Mandanten und deren Ziele herauszuarbeiten und eine gute Beratung zu bieten. Dazu gehört auch, die möglichst kostengünstigste Lösung zu finden.

Rechtsanwalt Stefan Fliege bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Baurecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Er ist jedoch auch in weiteren Rechtsgebieten wie dem Vertragsrecht und Strafrecht, insbesondere in strafrechtlichen Straßenverkehrsachen ein kompetenter Ansprechpartner.

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht).

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwalt Stefan Fliege bietet dafür eine umfassende Beratung.

Wichtige Bereiche des privaten Baurechts sind insbesondere das Ausarbeiten von Verträgen zwischen Bauherr und Bauunternehmer oder Architekt, die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und die Werklohnklage des Bauunternehmers. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Fliege steht Ihnen in diesen Fällen sowohl bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel, bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten sowie auch bei der Durchführung von selbständigen Beweisverfahren mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihre Ansprüche besser durchgesetzt werden können. Seine fachliche Kenntnis resultiert nicht zuletzt daher, dass Herr Fliege beide Seiten vertritt, sowohl die Interessen des Bauherrn wie auch die des Bauunternehmers. Zusätzlich absolvierte er einen Fachanwaltslehrgang im Bau- und Architektenrecht. Herr Fliege ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architekturrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das öffentliche Baurecht regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht, das die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt, und dem Bauordnungsrecht, das die näheren Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regelt, wie zum Beispiel Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften. Der Vollzug des öffentlichen Baurechts erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde.

Herr Fliege kann Ihnen bei der Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben ebenso behilflich sein wie bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten gegen Bauvorhaben. Er vertritt Sie kompetent in den verwaltungsrechtlichen Verfahren.

Das Verkehrsrecht ist im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung. Hier nimmt Herr Fliege die Verkehrsunfallregulierung vor und setzt die Schadensersatzansprüche gegenüber den Versicherten durch. Unfallgeschädigte, die sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, erzielen dabei erfahrungsgemäß einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Dabei geht es insbesondere auch darum, Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall zu berechnen und durchzusetzen. Auf der anderen Seite hilft Ihnen Herr Fliege aber auch bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen des Unfallgegners. Wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Verkehrsstrafsachen oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet, übernimmt Herr Fliege Ihre Verteidigung und führt das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und erforderlichenfalls vor Gericht.

Im Mietrecht geht es um die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien. Rechtsanwalt Stefan Fliege vertritt dabei die Interessen von Mietern und Vermietern. Zu seinen Aufgaben gehören vor allem die rechtliche Überprüfung von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung oder die Überprüfung einer Kündigung und von Ansprüchen auf Kautionsrückzahlung auf der einen Seite. Auf der anderen Seite geht es jedoch auch um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietzins, der Durchsetzung von Räumungen mittels gerichtlicher Räumungsklage oder das Erwirken einer einstweiligen Verfügung.

Auch bezüglich der Realisierung von Windenergieanlagen ist Herr Fliege aufgrund langer Erfahrung ein kompetenter Ansprechpartner. Die Schwerpunkte bilden hier vor allem die Ausarbeitung von Nutzungsverträgen mit Grundstückseigentümern, das Entwerfen oder Überarbeiten von öffentlich-rechtlichen Verträgen mit Behörden oder die Überprüfung der Baugenehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen. Dabei unterstützt Sie Herr Fliege schließlich auch bei der rechtlichen Durchsetzung eines solchen Vorhabens.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de