Dr. h. c. Stefan Loske
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Loske wurde 1967 in Stade an der Elbe geboren. Nach dem Abitur verpflichtete er sich für zwei Jahre als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Im Anschluss an sein Studium der Rechtswissenschaften in Köln absolvierte Herr Loske den berufspraktischen Teil der Ausbildung im OLG-Bezirk Düsseldorf. Schon als Student sammelte er bei der Arbeit in verschiedenen Kanzleien umfangreiche Erfahrungen in diversen Rechtsgebieten, die ihm nach seinem Berufseinstieg 1999 zugute kamen. Seit 2001 ist der Rechtsanwalt selbständig. Durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gewährleistet er eine gleichbleibend hohe Qualität seiner Beratung.
In seiner Freizeit ist Herr Loske als Dozent bei verschiedenen Fortbildungsinstituten und Bildungsträgern tätig. So hat er bereits für die IHK Lehrgänge für Versicherungsfachleute zum Vertragsrecht und Allgemeinen Zivilrecht durchgeführt. Seine Vorträge für Private behandeln zumeist Fragen aus dem Familien- und Erbrecht. Die Fähigkeit, auch komplizierte juristische Fragen verständlich zu erklären, kommt seinen Mandanten bei seiner täglichen Arbeit zugute. Herr Loske, der fließend Russisch und gut Englisch spricht, berät Sie bei Bedarf auch in einer dieser beiden Sprachen.
Ein Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Familienrecht. Er vertritt Sie im Scheidungsverfahren und in den Verfahren der Folgesachen wie Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Möchten Sie bereits vor einer Eheschließung rechtliche Regelungen in einem Ehevertrag treffen, berät Sie Herr Loske umfassend über die zulässigen Möglichkeiten, gestaltet einen Entwurf nach Ihren individuellen Bedürfnissen und begleitet Sie auf Wunsch auch zum Notartermin. Der Rechtsanwalt ist zudem Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Unterhaltsrecht und das Kindschaftsrecht. Zum letztgenannten zählen das Sorgerecht und das Umgangsrecht, das von den Gerichten zunehmend auch Bezugspersonen zugestanden wird, die nicht mit dem Kind verwandt sind.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Anwalts ist das Mietrecht. Seine Mandanten sind sowohl Mieter als auch Vermieter von Gewerberaum und Wohnraum. Herr Loske berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen, die sich vom Mietvertrag bis zur Beendigung des Mietverhältnisses ergeben können. Typische Probleme, mit denen sich die Mandanten an den Rechtsanwalt wenden, sind Mieterhöhung, Mietmängel (zum Beispiel Schimmelpilz in der Wohnung), eine falsche Betriebskostenabrechnung oder die Kündigung. Bei einem andauernden Zahlungsrückstand oder einer übertriebenen Mietminderung durch den Mieter muss der Vermieter nach einer Kündigung nicht selten eine Räumungsklage anstrengen, um seine Räume wiederzubekommen.
Das Immobilienrecht im weitesten Sinne umfasst den Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Wohnungseigentum. Da es in der Regel um hohe Kaufsummen geht, sollten Sie einen Grundstückskaufvertrag vor dessen Abschluss unbedingt von einem Juristen überprüfen und gegebenenfalls einen Gegenvorschlag entwerfen lassen. Herr Loske begleitet Sie auf Wunsch auch zum Verhandlungstermin oder zum Notar. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung sollten Sie sich vorab über die Besonderheiten einer Eigentümergemeinschaft und die bereits in der Vergangenheit getroffenen Beschlüsse informieren. Da der Erwerb von Immobilien in der Regel steuerrechtliche Auswirkungen hat, arbeitet die Kanzlei eng mit einem erfahrenen Steuerberater im Haus zusammen.
Außerdem berät Sie Herr Loske im Vertragsrecht zu allen Verträgen des täglichen Lebens. Das Rechtsgebiet Allgemeines Zivilrecht umfasst so verschiedene Vertragsarten wie Kaufvertrag, Darlehensvertrag oder Kreditvertrag, aber auch das Schadensersatzrecht. Für kleine und mittelständische Unternehmen erstellt der Jurist Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Heimbürger, der Sie im Verkehrsrecht betreut, übernimmt Stefan Loske die zivilrechtliche Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall. Er setzt sich mit der gegnerischen und der eigenen Versicherung in Verbindung und klärt Sie über Ihre Ansprüche auf, zum Beispiel den Anspruch auf einen angemessenen Mietwagen. Haben Sie oder Ihr Unfallgegner neben dem Sachschaden am Fahrzeug auch einen Personenschaden erlitten, besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Schließlich ist der Rechtsanwalt in der Kanzlei zuständig für Mandate aus dem Ausländerrecht. Er vertritt Sie gegenüber den Behörden, wenn Sie aufenthaltsrechtliche Bestimmungen nicht beachtet haben oder andere Probleme mit Ihrem Aufenthaltstitel haben. Außerdem betreut Herr Loske anerkannte Flüchtlinge bei der Einbürgerung. Er arbeitet eng mit den entsprechenden Organisationen und Vereinen zusammen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


