Mike Rausch

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Mike Rausch in Ludwigshafen wurde im September 2006 gegründet. Seit Beginn besteht eine Bürogemeinschaft mit einer Kollegin im selben Gebäude. Die Kanzleiräume sind in der Bayernstraße 55, in der Nähe des Finanzamtes Ludwigshafen und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
 
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Im Notfall erreichen Sie Rechtsanwalt Rausch auch per Mobiltelefon (0162-9060062) rund um die Uhr. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei  sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern in Wachenheim, Rheinland-Pfalz.

Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (info@ra-mike-rausch.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.ra-mike-rausch.de)


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Mike Rausch
Bayernstraße 55
67061 Ludwigshafen
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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+49 (621) 5408525
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Fachgebiete/Charakteristika

Mike Rausch wurde 1972 in Grünstadt geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz und war nach dieser Zeit  im Polizeivollzugsdienst tätig. Danach studierte er an der Universität Mannheim und an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Rausch am Landgericht Mannheim im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe. Währenddessen war er häufig als Vertreter der Staatsanwaltschaft tätig und eignete sich Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf einen umfassenden Opferschutz an.

Rechtsanwalt Rausch hat sich in Ludwigshafen als Opferanwalt und Verbraucheranwalt etabliert und berät und vertritt seine Mandanten umfassend in allen relevanten Rechtsgebieten, insbesondere im Strafrecht, Zivilrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Insolvenzrecht.

* Opferanwalt
Ein Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Mike Rausch liegt in der umfassenden Vertretung von Opfern von Straftaten wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing und Kindesmisshandlung / -missbrauch. Auch die besondere Problematik an Schulen wie Gewalt und Mobbing zählen zu seinen Schwerpunkten im Rahmen seiner Tätigkeit. Je nach den Umständen des Einzelfalls klärt Rechtsanwalt Rausch spezielle Fragen aus Strafrecht, Entschädigungsrecht, Zivilrecht (Schadensersatz, Unterlassung, Familienrecht …). Die Vertretung findet sowohl im Strafverfahren gegen den Täter als auch in Zivilverfahren oder beispielsweise gegenüber dem Amt für Soziales und Versorgung statt. Insbesondere aufgrund seiner Erfahrungen als Polizeibeamter und Vertreter der Staatsanwaltschaft weiß Rechtsanwalt Rausch auch, dass der persönliche Schutz des Opfers und seines Eigentums in der heutigen Zeit genauso wichtig ist, wie die Einführung gerichtsverwertbarer Beweise in das jeweilige Verfahren. Aufgrund dessen besitzt RA Rausch auch ein kompetentes Team an Privatermittlern und ausgebildeten Sicherheitsfachkräften, die einerseits gerade bei Opfern von Gewalttaten zum präventiven Schutz vor weiteren Angriffen und zur Abschreckung von potentiellen Tätern dem Mandanten ein auf den persönlichen Bedarfsfall zugeschnittenes Sicherheitsmanagement bieten. Dieses Sicherheitsmanagement kann von der Beratung bezüglich relevanter Sicherheitsanlagen für den Einzelfall bis hin zum Personen- und Objektschutz führen. Andererseits werden die im Bereich Beweisermittlung und Beweissicherung von RA Rausch persönlich in den Sachverhalt eingeführten und von ihm mit der Ermittlungslage instruierten Beweisermittler gezielt auf den jeweiligen Fall angesetzt, um gerichtsverwertbare Beweise wie Gegenstände, Urkunden aber auch Zeugen im Einzelfall zu ermitteln und im  Bedarfsfall auch in gerichtsverwertbarer Weise zu sichern. Da oftmals mit der Beweisermittlung und –sicherung ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte von Tätern, Beklagten oder Dritten verbunden ist, muss fast immer eine kompetente rechtliche Abwägung  im Hinblick darauf erfolgen, auf welche Art und Weise und mit welchen Mitteln die erforderlichen Beweise ermittelt und gesichert werden dürfen. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil ein Verstoß gegen dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip die Unverwertbarkeit der Beweise zur Folge hat. Aufgrund dieser Tatsache übernimmt RA Rausch persönlich die Leitung der jeweiligen Ermittlungstätigkeit und führt kompetent und umfassend die erforderlichen rechtlichen Wertungen durch, um so gewährleisten zu können, dass nur gerichtsverwertbare Beweise ermittelt und gesichert werden. 

  • Gerade im Bereich Mobbing sind hierbei nicht nur die dauerhaften, gezielten Angriffe auf Psyche und Körper des Betroffenen hervorzuheben. Auch Vorgesetzte und Arbeitgeber setzen ihre Angestellten vermehrt solchen persönlichen Terrorattacken aus, so genanntes Bossing. In der letzten Zeit haben sich auch die Fälle des so genannten Vermieter-Mobbings gehäuft. Hierbei terrorisiert der Vermieter seinen Mieter nicht nur verbal, sondern er belauscht diesen oftmals so gar mittels Abhörwanzen und beobachtet ihn visuell mittels eingebauter Videokameras. Oftmals dringt der Vermieter auch widerrechtlich in die vermietete Wohnung, während der Abwesenheit des Mieters, ein, um die Intimsphäre des Opfers auszuspionieren. Gerade in solchen Bereichen können die Ermittler für die Anwaltskanzlei wirksame Ermittlungsergebnisse erzielen, um einerseits solche Spionagegerätschaften innerhalb der Privatsphäre ausfindig zu machen und andererseits erfolgte persönliche Verletzungen der Intimsphäre durch den Vermieter gerichtsverwertbar sichern zu können. Gerade im Bereich Mobbing ist das vom Gesetzgeber neu verkündete allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von enormer Wichtigkeit. Dieses Gesetz wird von Rechtsanwalt Rausch genauso wie das Arbeitsrecht, das Betriebsverfassungsgesetz, das allgemeine Zivilrecht oder auch das Strafrecht als Rechtsgrundlage angewendet um die Rechte des Opfers wirkungsvoll durchsetzen zu können.
  • Der Bereich Stalking umfasst einen dauerhaften psychischen und physischen Terror, der meist mit Auflauern vor der Wohnung oder Arbeitsplatz, wiederholten Telefonaten oder im voraus geplanten „zufälligen“ Begegnungen beginnt und sich meist über Monate und Jahre hinweg bis hin zur Körperverletzung, Nötigung oder gar Mord steigert. Täter dieser Taten können Ex-Partner, verschmähte Liebhaber, Nachbarn oder „Freunde“ sein. Aber auch Fremde sind oftmals Täter dieser Terrorattacken. Gerade auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, um eine Eskalation zu vermeiden. Rechtsanwalt Rausch bietet mit seinem Sicherheitsmanagement und seiner Beweisermittlungsdedektei neben der anwaltlichen Vertretung des Opfers ein umfassendes Rechtsmanagement um seinen Mandanten sowohl im Zivil- und Strafrecht, als auch im öffentlichen Recht professionell und allumfassend helfen zu können.
  • Der Bereich Gewalt und Mobbing an Schulen ist gerade in letzter Zeit vermehrt von den Medien aufgegriffen worden, obwohl diese Taten schon seit langem an der schulischen Tagesordnung stehen. Rechtsanwalt Rausch kann hierbei durch frühzeitiges Eingreifen in die entsprechende Konfliktsituation oftmals eine Eskalation verhindern. Hierbei wendet sich Rechtsanwalt Rausch im Rahmen seines außergerichtlichen Schlichtungsverfahren an alle Beteiligte, insbesondere an den jugendlichen Täter, dessen Eltern sowie Lehrer, Schulleitung und übergeordnete Schulbehörde. Gerade letztere wird hierbei eindringlich auf ihre Beschützergarantenstellung hingewiesen. Aber auch der jugendliche Täter und dessen garantenpflichtigen Eltern wird das rechtliche Ausmaß des einschlägigen Handelns umfassend dargelegt und gleichzeitig deutlich gemacht, dass bei einem unkooperativem Verhalten der rechtlich einschlägige Weg unter Berücksichtigung aller Rechtsgebiete beschritten werden muss. Mit dieser Kenntnis konfrontiert sind Lehrer, Schule, Schulträger, jugendlicher Täter und dessen Eltern oftmals bereit die angebotene außergerichtliche Konfliktlösung in Anspruch zu nehmen. Nichts desto trotz muss bei einer dennoch erfolgten Weigerung bzw. Zweckverfehlung der außergerichtlichen Konfliktlösung vollumfänglich gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
  • Aufgrund der fehlenden Kundgebung nach Außen ist auch der Bereich der häuslichen Gewalt von besonderer Problematik. Psychischer und physischer Terror innerhalb und außerhalb der Ehe steht hierbei an der Tagesordnung. Kinder sind oftmals die größten Opfer solcher Tragödien. Deshalb ist ein frühzeitiges Vorgehen gegen solche Gewalttaten von höchster Bedeutung. Rechtsanwalt Rausch sorgt nicht nur für eine gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in allen Rechtsgebieten, sondern kooperiert auch mit staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsstellen um so auch in persönlicher Hinsicht dem Opfer Beistand leisten zu können.
  • Der Schwerpunktbereich Kindesmisshandlungen / -missbrauch ist von besonderem rechtlichem und persönlichem Einfühlungsvermögen geprägt. Insofern ist eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychologen für Rechtsanwalt Rausch unabdingbare Voraussetzung für eine opferorientierte Interessenswahrnehmung. Auch beim Umgang mit Dritten insbesondere der Presse, steht das Kindeswohl an erster Stelle, so dass ein kontrollierter Umgang nur auf behutsamer Grundlage unter kooperativen Zusammenwirken aller Beteiligten erfolgen kann, auch wenn im Einzelfall eine unzensierte „Medienpräsenz“ zwar zu einer höheren Strafe des Täters führen könnte. Denn oftmals gerät durch solch ein unkontrolliertes Vorgehen das seelische Gleichgewicht des Kindes ganz und gar außer Kontrolle, was keinesfalls einem Handeln im Sinne des kindlichen Opfers entspricht.

Insbesondere vertritt und berät RA Rausch bei seiner täglichen Arbeit Opfer von Gewalttaten innerhalb einer Nebenklage, Privatklage oder im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Dabei kann der Nebenkläger mit eigenen Verfahrensrechten im Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Rechtsanwalt Rausch ist Ihr Beistand bei polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Darüber hinaus erhebt er Schadensersatzansprüche, Unterhaltsansprüche und mögliche Rentenansprüche für das Opfer gegenüber dem Täter und gegebenenfalls Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat. Auch im außergerichtlichen Bereich kann oftmals im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichverfahrens eine Entschädigung für das Opfer ausgehandelt werden, um zumindest im finanziellen Bereich eine gewisse Genugtuung zu erreichen.

Unter Umständen berät und vertritt Rechtsanwalt Rausch Sie auch als Verteidiger im Strafrecht. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. So geschieht es, vorwiegend aufgrund Personalmangels bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht selten, dass unbescholtene Mitmenschen aufgrund falscher Verdächtigungen Dritter und/oder sonstiger Missdeutungen von Indizien einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden. Auch diese Personen sind somit Opfer, nämlich Opfer des strafrechtlichen Verfolgungsapparates. Die Gründe für die erwähnten falschen Verdächtigungen sind hierbei oftmals im persönlichen Bereich bzw. in beabsichtigten zivilrechtlichen Schadensersatzklagen des angeblichen Opfers und Anzeigeerstatters, die neben dem Strafverfahren  geführt werden, zu suchen. RA Rausch hat sich die strafrechtliche und zivilrechtliche Verteidigung solcher Opfer ebenfalls als persönliches Anliegen verschrieben. Hierbei kann RA Rausch bereits oftmals im Ermittlungsverfahren Gesichtspunkte zu Gunsten des Beschuldigten aus dem betreffenden Sachverhalt herausarbeiten, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen. Seine frühere Tätigkeit und Erfahrungswerte als Polizeibeamter und Vertreter der Staatsanwaltschaft sind hierbei natürlich von besonderer Bedeutung. Auch die von RA Rausch eingesetzten Beweisermittler können im Einzelfall oftmals rechtlich relevante Beweise ermitteln, die bereits in einem frühen Zeitpunkt zu einer Einstellung des Strafverfahrens zwingen.

  • Weitere Schwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Rausch liegen im Sozialrecht und im Verbraucherschutz. Diese Gebiete betreffen generell jeden von uns. Es sind ungemeine große, für den Laien kaum überschaubare, Rechtsgebiete.

Das Sozialrecht soll grundsätzlich der sozialen Sicherung und der sozialen Gerechtigkeit dienen. Es gewährt ein umfassendes System öffentlicher, sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld nach Hartz IV) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse).

Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Für alle Streitigkeiten in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung ist eine besondere Sozialgerichtsbarkeit mit drei Instanzen zuständig. In den Angelegenheiten der Sozialhilfe entscheiden die Verwaltungsgerichte. Rechtsanwalt Rausch berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, der Arbeitsförderung, der Arbeitslosenversicherung und auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Rausch.

Der Bereich des Verbraucherschutzes umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des so genannten „Normalbürgers“ bzw. Verbrauchers gegenüber Gewerbetreibenden, Banken, Versicherungen, GEZ, Stromversorger und sonstige staatlichen und nichtstaatlichen Organe und Stellen. Dieser Bereich ist aufgrund der Tatsache, dass sich der einzelne Bürger gegenüber diesen Machtmonopolstellen oftmals in einer wirtschaftlich und persönlich schlechteren Position befindet von besonderer Häufigkeit und Relevanz geprägt. Viele Opfer scheuen das Vorgehen gegen diese Machtapparate oder kennen nicht ihre Rechte und juristischen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser teilweise vorsätzlichen Schädigungen. Aufgrund dessen ist ein kompetenter und fachspezifischer rechtlicher Beistand von höchster Bedeutung. RA Rausch vertritt diese betroffenen Opfern durch persönlichen Einsatz im Einzelfall umfassend in allen Rechtsgebieten und setzt die vom Gesetzgeber gerade jenen Verbrauchern gewährten Opferrechte professionell in die Tat um.

  • Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von RA Rausch stellt das Insolvenzrecht, insbesondere das Verbraucherinsolvenzrecht, auch Privatinsolvenz genannt, dar. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeit in Deutschland werden Fachleute zwecks kompetenter und umfassender Hilfe im Bereich der Verbraucherinsolvenz und zur Sanierung von privaten Kleinbetrieben benötigt. Insbesondere im Bereich des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsver-fahrens ist eine wirtschaftliche sinnvolle Sanierung der betroffenen Privatpersonen oder der Kleinbetriebe nur zu gewährleisten, wenn eine enge persönliche Zusammenarbeit, unter Beachtung der besonderen Bedürfnisse des Mandanten, stattfindet. Gerade diese erwähnten Komponenten sind für RA Rausch als Schlüssel zur erfolgreichen außergerichtlichen Schuldenbereinigung und Sanierung des Mandanten von äußerster Wichtigkeit und werden von ihm durch sein persönliches Engagement für den einzelnen Betroffenen gewährleistet. Sollte es dennoch zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens kommen, wird RA Rausch auch in diesem Bereich für seine Mandanten von der Antragsstellung beim Gericht bis hin zur Restschuldbefreiung unter persönlichem Einsatz umfassend tätig.

Außerberufliche Engagements

Um eine Verbesserung der Situation der Opfer zu erreichen sowie soziale und gesellschaftliche Missstände zu lindern, gründete Mike Rausch zusammen mit anderen Spezialisten den Verein Lichtblick e.V. in Ludwigshafen, um den Opfern nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich Hilfestellung leisten zu können. Eine Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen, Ärzten, Psychologen und Pädagogen ist hierbei von besonderer Wichtigkeit.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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