Raphael Stadler

Fachgebiete/Charakteristika

Raphael Stadler wurde 1975 in München geboren und studierte von 1995 bis 2000 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkten im Internationalen Privatrecht und Europarecht. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Landgericht München I. 2004 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt.

2006 hat er ergänzend eine zertifizierte Ausbildung als Wirtschaftsmediator absolviert. Als Rechtsanwalt ist Herr Stadler insbesondere im Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht und Erbrecht tätig. Er spricht fließend Englisch.

Raphael Stadler ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Kollegen zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern.

Darüber hinaus ist er Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Collaborative Law (DVCL). Das Collaborative Law ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung von rechtlichen Streitigkeiten.

Rechtsanwalt Stadler unterstützt Sie im Versicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bietet zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kaskoversicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadenersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Stadler prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.

Rechtsanwalt Stadler berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.

Eine weitere Stärke Raphael Stadlers ist das Individualarbeitsrecht. Darin geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Hauptsächlich bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Stadler Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Herr Stadler mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Raphael Stadler
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Spezialitäten

Als Spezialgebiet von Rechtsanwalt Stadler sind das Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, das heißt das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Bereiche Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung). Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Stadler vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).

Zudem bietet Rechtsanwalt Stadler Unternehmen und Betriebe die Möglichkeit der Mediation an. Dies ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt, tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Raphael Stadler ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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