Ron Jordan

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Ron Jordan in Oschersleben/Börde wurde im Dezember 2002 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Halberstädter Straße 102 gegenüber dem Rathaus und demzufolge einfach zu finden. Auf dem Markt in Oschersleben oder am Rosengarten sind zudem gute Parkmöglichkeiten vorhanden.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminsabsprache von 08.00 bis 14.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Die Kanzlei Jordan bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und privaten Baurecht, insbesondere dem Denkmalschutzrecht. Das breite Spektrum der von der Kanzlei bundesweit angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab.

Die Kanzlei Jordan arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (Kanzlei@rechtsanwaltJordan.de) sowie eine eigene Internetpräsenz (www.rechtsanwaltJordan.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ron Jordan
Halberstädter Str. 102
39387 Oschersleben
Sachsen-Anhalt
Deutschland

Telefon
+49 (394) 9510851
Telefax
+49 (3949) 510954
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwaltJordan.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ron Jordan wurde 1965 in Barth in Nordvorpommern geboren. Nach Erlangen der Hochschulreife folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Bielefeld. Der Jurist, seit September 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1996 gründete er auch seine eigene Kanzlei in der Kreisstadt Oschersleben im Bördekreis in Sachsen-Anhalt. Er war daneben jahrelang für den Deutschen Mieterbund e.V. (DMB) tätig. Herr Jordan spricht gut Englisch und Russisch.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Ron Jordan sind das Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht und private Baurecht, insbesondere das Denkmalschutzrecht zu nennen.

Eine grobe Gliederung des Arbeitsrechts lässt sich anhand der Begriffe Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht vornehmen. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das kollektive Arbeitsrecht befasst sich mit denjenigen rechtlichen Regelungen, welche die Existenz, Organisation und Funktion der arbeitsrechtlichen Kollektive, nämlich Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Belegschaften, sowie ihre rechtlichen Beziehungen zu ihren Mitgliedern betreffen. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Jordan mit ganzer Kraft, für Sie das Maximum zur erreichen. Hier steht er Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Jordan liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Jordan prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrer Anspannung annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Jordan in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Jordan macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Weiter wird Rechtsanwalt Jordan auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Jordan als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.

Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Jordan ist das private Baurecht, insbesondere das Denkmalschutzrecht. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Jordan berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages oder zu Bestimmungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Jordan beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.