Weert van Lessen
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei van Lessen in Leer in Niedersachsen wurde 1962 von Jan van Lessen gegründet. Zusammen mit Rechtsanwalt Weert van Lessen besteht seit 1992 eine Sozietät. Die Kanzleiräume sind in der Bergmannstraße 19 in der Nähe der Kreisverwaltung Leer und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV mit Internetzugang, eine E-Mail-Adresse (post@rae-vanlessen.de) und eine eigene Homepage (www.rae-vanlessen.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Weert van Lessen
- Bergmannstr. 19
26789 Leer
Schleswig-Holstein
Deutschland
- Telefon
- (04 91) 44 25
- Telefax
- (04 91) 44 24

Fachgebiete/Charakteristika
Weert van Lessen wurde 1963 in Leer (Ostfriesland) geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1982 bis 1989 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr van Lessen im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. Der Jurist, seit 1992 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
2003 wurde er zudem als Anwaltsnotar zugelassen. Um Anwaltsnotar zu werden, muss der sich bewerbende Anwalt eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung haben und in dem Amtsbereich, in dem er tätig werden möchte, drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Daneben muss er Fortbildungen absolviert haben. Seine Bestellung verläuft wie die eines hauptberuflichen Notars. Hauptberufliche Notare und Anwaltsnotare unterliegen grundsätzlich den gleichen Amtspflichten. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar nur dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts ausübt. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt.
Rechtsanwalt van Lessen ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Herr van Lessen verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Weert van Lessen ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig und bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere auf den Gebieten Wohnungseigentumsrecht und Landwirtschaftsrecht an.
Der Schwerpunkt der Kanzlei van Lessen liegt dessen ungeachtet im Bereich des Notariats. Der Notar ist vorwiegend tätig auf den Gebieten Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption et cetera), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Haupttätigkeit des Notars Weert van Lessen ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise der Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründungen bietet Ihnen Weert van Lessen eine umfassende und qualifizierte Beratung an.
arüber hinaus steht Rechtsanwalt van Lessen in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen und Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt van Lessen macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Rechtsanwalt Weert van Lessen ist zudem Spezialist im Landwirtschaftsrecht. Hier berät und vertritt er seine Mandanten bei Themen wie Übertragsvertrag, Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§ 12, 13 HöfeO, Pachtstreitigkeiten, Baumaßnahmen und Nachbarschutz, Nutzungsänderung, Ansprüche auf Förderungsmittel und sonstiger, sehr komplexer Spezialmaterie aus dem Agrarbereich.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


