Mag. Gerd Pichler
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck wurde 2000 von Rechtsanwalt Mag. Egon Stöger gegründet. Seit 2005 besteht eine Regiegemeinschaft mit Rechtsanwalt Mag. Gerd Pichler. Die zentral gelegenen Kanzleiräume sind in der Bürgerstraße 20 in unmittelbarer Nähe des Oberlandes- und Landesgerichts und demzufolge einfach zu finden. In der näheren Umgebung bestehen gute Parkmöglichkeiten. Mit der Straßenbahn (Linie 1) finden Sie die Kanzlei unweit der Haltestelle “Bürgerstraße”.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.30 bis 14.00 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei ist äußerst vielseitig tätig und spricht mit ihrem Leistungsangebot sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aller Art und auch Freiberufler an. Um den Mandanten einen umfassenden Service auch in grenzüberschreitenden Angelegenheiten bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Rechtsanwälten im Ausland, insbesondere mit einer Kanzlei in München.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Mag. Gerd Pichler - Bürgerstraße 20
6020 Innsbruck
Tirol
Österreich
- Telefon
- 0512 - 58 60 66
- Telefax
- 0512 - 58 60 66-60

Fachgebiete/Charakteristika
Mag. Gerd Pichler wurde 1971 in Ehenbichl geboren. Nach der Matura schloss er zunächst eine Ausbildung zum Touristikkaufmann ab. Danach studierte er an der Universität Innsbruck Rechtswissenschaften. Die Rechtsanwaltsprüfung beim Oberlandesgericht Innsbruck absolvierte er im Jahr 2003 mit ausgezeichnetem Erfolg. Mag. Pichler ist seit 2005 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen und vor allen österreichischen Gerichten und Verwaltungsbehörden vertretungsberechtigt.
Mag. Pichler spricht fließend Englisch und verfügt über gute Kenntnisse in Spanisch sowie Grundkenntnisse in Italienisch und Spanisch.
Rechtsanwalt Mag. Pichler schätzt an seinem Beruf die Abwechslung und die tägliche Herausforderung. Erfolgserlebnisse durch analytisches Herangehen und Kreativität in der Fallbearbeitung ermuntern ihn immer wieder, den Mandaten in den Mittelpunkt seiner juristischen Tätigkeit zu stellen.
Rechtsanwalt Mag. Pichler hat sich unter anderem auf Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Vertragsrecht und Bankenrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.
Einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht gliedert sich in mehrere Teilbereiche, deren in der Praxis wichtigste sicherlich das Individualarbeitsrecht ist. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zueinander. Gegenstand der arbeitsrechtsrechtlichen Praxis des Rechtsanwalts ist daher insbesondere der Gegensatz der Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.
Umso wichtiger ist es für den Arbeitgeber, juristisch bestens beraten zu sein, um (oftmals kostspielige) Fehler im Umgang mit Mitarbeitern von vornherein zu vermeiden und bestehende Streitfälle bestmöglich zu lösen. Hier ist umfassende Rechtskenntnis, aber auch Fingerspitzengefühl gefragt. Insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und sich daraus ergebenden Rechtsstreitigkeiten steht Ihnen Rechtsanwalt Mag. Pichler zur Seite. Das Arbeitsrecht ist eine Spezialmaterie, die Sie nur einem Spezialisten wie Mag. Pichler anvertrauen sollten.
Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt Mag. Pichlers auf dem Gesellschaftsrecht. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen, Probleme mit Mitgesellschaftern oder Geschäftsführern haben oder ähnliches, sind Sie bei Mag. Pichler bestens beraten.
Zur Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, etwa bei Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen arbeitet Mag. Pichler mit verschiedenen Steuerberatern eng zusammen, damit seinen Mandanten in jedem Bereich die bestmögliche Vertretung und Beratung zuteil wird.
Mag. Pichler hat sich darüber hinaus auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesen Bereichen. Unter den Begriff "Allgemeines Zivilrecht" fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Produkthaftungsrecht.
Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch strukturiert und möglichst klar formuliert, um Missverständnisse und unterschiedliche Auslegungen von vornherein zu vermeiden. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern, weshalb Sie gerade dort nicht selbst tätig werden sollten. Die Investition in einen guten, vom Fachmann errichteten oder zumindest geprüften Vertrag, rentiert sich bereits dann, wenn auch nur eine einzige Streitigkeit dadurch vermieden werden kann.
Rechtsanwalt Mag. Pichler bietet Ihnen daher umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Er formuliert und errichtet Verträge aller Art. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Mag. Pichler arbeitet daher auch eng mit Notaren zusammen, die für formpflichtige Rechtsgeschäfte zumeist einzuschalten sind. Steuerliche Fragen werden mit Steuerberatern abgeklärt, die in enger Zusammenarbeit mit Mag. Pichler stehen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten, die Abklärung steuerlicher Fragen durch dazu befähigte Spezialisten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Mag. Pichler macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Im Bankenrecht befasst sich Rechtsanwalt Pichler mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften, bücherlichen und außerbücherlichen Sicherheiten sowie der Geltendmachung, Durchsetzung und auch Abwehr von Zahlungsansprüchen. Er begleitet den Bankkunden im Falle einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie auch bei einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld. Mag. Pichler kennt die Rechtsverhältnisse aus Sicht der Bank und des Kunden.
Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst auch die gerichtliche Auseinandersetzung im Bereich der Kreditgewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten bei Abschluss und Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften.


