Michaela Dors
Kurzprofil
Die Kanzlei Aisenbrey Weinläder & Partner wurde im Jahr 1982 von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Friedrich Aisenbrey und Steuerberater Horst Weinläder gegründet. Die Sozietät besteht aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Die Kanzleiräume sind in der Habermehlstraße 19, in der Nähe des Messplatzes und demzufolge einfach zu finden. In der hauseigenen Tiefgarage bestehen gute Parkmöglichkeiten. Selbstverständlich sind Beratungstermine auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Aisenbrey Weinläder & Partner unterstützt Sie durch aktive Beratung beim Erreichen Ihrer unternehmerischen Ziele. Die Beratung berücksichtigt nicht nur rechtliche, sondern auch betriebswirtschaftliche und natürlich steuerliche Aspekte. Unter der Leitung jeweils eines Partners werden für die Betreuung eines Mandanten individuelle Beratungsteams gebildet, die je nach Anforderungen aus einem Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bestehen können. Hierbei kann aus den Fähigkeiten von mehr als 30 qualifizierten Mitarbeitern geschöpft werden. Für den einzelnen Mandanten ergibt sich somit immer ein maßgeschneidertes interdisziplinäres Beratungs-Know-how.
Das hohe Qualifikationsniveau des Teams und dessen Erfahrung - auch in der internationalen Rechnungslegung - sowie die Zugriffsmöglichkeit auf ein internationales Beraternetzwerk ermöglichen eine umfassende Beratung und Begleitung Ihres Unternehmens durch Aisenbrey, Weinläder & Partner. International kooperieren sie mit INPACT, einem internationalen Netz unabhängiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte auf allen Kontinenten.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (mail@AWPartner.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.awpartner.de).
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Michaela Dors
- Habermehlstraße 19
75172 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7231) 20080
- Telefax
- +49 (7231) 200889

- Homepage
- http://www.awpartner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Michaela Dors wurde in Bad Krozingen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1988 bis 1993 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften. Auslandssemester belegte sie an der polnischen Adam-Mickiewicz-Universität in Poznań (Posen). Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Bamberg, wobei sie sich frühzeitig für das Wahlfach Steuerrecht entschied und im Rahmen von Praktika und Wahlstationen Erfahrungen auf ihrem späteren Fachgebiet sammelte.
Die Juristin, seit Anfang 1998 als selbständige Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Frau Dors legte im Jahr 2003 die Steuerberaterprüfung ab. Im gleichen Jahr qualifizierte sie sich zur Führung des Titels “Fachanwältin für Steuerrecht”. Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin berät sie ihre Mandanten zu einer optimalen Steuergestaltung und vertritt ihre Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht.
Frau Dors beherrscht Englisch verhandlungssicher (Cambridge Proficiency Exam 2004). Daneben verfügt sie über solide Kenntnisse der französischen Sprache.
Die Fachgebiete von Frau Rechtsanwältin und Steuerberaterin Dors sind Erbrecht, Steuerrecht, insbesondere Erbschaftsteuerrecht und Steuerstrafrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie das Unternehmensrecht.
Der Vorteil der Beratung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater liegt in der sorgfältigen Einbeziehung des Steuerrechts und der Verknüpfung des Steuerrechts mit anderen Rechtsgebieten. So ist bei der Gestaltung stets gewährleistet, dass alle steuerlichen Möglichkeiten für den Mandanten zu seinem Nutzen ausgeschöpft werden.
Frau Dors ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Ihre Beratung umfasst neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen auch die Beratung nach dem Todesfall im Rahmen von Erbauseinandersetzungen, Erbscheinverfahren oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, wobei die Nutzung steuerlicher Möglichkeiten und Vorteile stets besondere Berücksichtung findet.
Gemeinsam mit dem Kanzleimitbegründer, Herrn Steuerberater Horst Weinläder, führt Frau Dors Unternehmensnachfolgen durch. Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert. Herr Weinläder beschäftigt sich seit über zwei Jahrzehnten mit dem Thema und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen, beispielsweise in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, 25.07.2005, S. 20 “Die Nachfolge systematisch regeln”), sowie Herausgeber des praxisorientierten Arbeitsbuchs “Unternehmensnachfolge — Strategien, Praxis, Recht” (C.H. Beck Verlag).
Einen weiteren Schwerpunkt von Frau Dors bildet das Gesellschafts- Wirtschafts- und Unternehmensrecht. Hier gehören die Beratung bei der Gründung, die Auswahl der optimalen Rechtsform, die Umstrukturierung von Gesellschaften und die sorgfältige Vertragsgestaltung zum Beratungsangebot der Kanzlei. Dabei werden die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft.
Rechtsanwältin Dors ist auch als Verteidigerin im Steuerstrafrecht tätig. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung wird heutzutage schnell erhoben. Betroffene benötigen schnell fachkundigen Rat und kompetente Verteidigung, um gegebenenfalls drohende Konsequenzen zu vermeiden oder zumindest auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Die Komplexität des Steuerstrafrechts erfordert Kenntnisse sowohl der Strafverteidigung als auch des Steuerrechts.
Das Beratungsangebot der Kanzlei umfasst zudem die klassischen Aufgaben der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Darüber hinaus bietet sie ein besonderes Know-how in der betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere in der Umsetzung ihrer Strategie in eine zahlenmäßige Unternehmensplanung.
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