Roland Zierau

Fachgebiete/Charakteristika

Roland Zierau, geboren 1945 in Leipzig, studierte an der Universität zu Kiel sowie an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg Jura. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Pforzheim. Herr Zierau wurde 1974 zur Anwaltschaft zugelassen. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Herr Zierau ist Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.

Rechtsanwalt Roland Zierau übernimmt Ihr Mandat aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG), privaten Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht und Medizinrecht.

Herr Zierau vertritt Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Roland Zierau seine Mandanten bei rechtlichen Problemen aus dem privaten Baurecht ( VOB und Werkvertrag nach BGB ). Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Herr Zierau steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung der Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei deren Abwehr Sie von Rechtsanwalt Roland Zierau unterstützt werden.

Im Familienrecht begleitet Rechtsanwalt Roland Zierau seine Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt als auch auf Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt werden von ihm geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihm neben seiner Fachkompetenz auch seine Fähigkeit zum vertrauensvollen und vertrauensbildenden Umgang mit den Mandanten zugute.

Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Einfühlungsvermögen gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen des Juristen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten. Um den Mandanten die nervliche Belastung eines langwierigen Prozesses zu ersparen, versucht Roland Zierau zunächst, die strittigen Probleme im Zusammenhang mit Ehe, Trennung und Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht durch Verhandlungen mit den gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen. Führt dies zu keinem Erfolg, verfolgt er die Interessen seiner Mandanten mit allem Nachdruck vor Gericht. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Warum? Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt. Oft auch zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Roland Zierau bei der gegnerischen Versicherung zum Beispiel folgende Posten geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile/Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen “Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Roland Zierau verhandelt für Sie umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen.
Aber auch Ärzte brauchen juristischen Rat. Ob bei Haftpflichtfällen oder Ärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Beitreibung ihres Honorars,  wie auch bei Praxisübertragung berät Rechtsanwalt Roland Zierau sie umfassend.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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