Dr. Michael Hörmann

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Hörmann wurde 1973 in Rosenheim geboren. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München absolvierte Herr Hörmann eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann (BWV) beim Landwirtschaftlichen Versicherungsverein Münster (LVM). Während seines Studiums war er von 1995 bis 1998 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Nörr. Im Anschluss an das Studium leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Traunstein. Michael Hörmann promovierte 2000 zum Thema: “Präventiver Rechtsschutz im Rahmen der Wahlen zum Betriebsrat” an der Universität Salzburg. Herr Dr. Hörmann, seit Oktober 2002 als Rechtsanwalt zugelassen, ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Michael Hörmann steht seinen Mandanten bei rechtlichen Problemen aus den Bereichen Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung und Allgemeines Zivilrecht zur Seite.

Seit 2007 ist Rechtsanwalt Dr. Hörmann Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Handelsrecht berät und vertritt Dr. Michael Hörmann in Bezug auf Handelskauf und Handelsvertreterrecht. Es erfolgt die Vertretung und Beratung der Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei der Jurist hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Dr. Michael Hörmann unterstützt und vertritt Sie bei der Gestaltung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben und Verträge. Streitigkeiten unter den Inhabern und den Gesellschaftern von Unternehmen lähmen die Unternehmensentwicklung bis hin zur Existenzfrage. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Durch die vernünftige und den wechselseitigen Interessen entsprechende vertragliche Regelung kann eine denkbare Streitigkeit unter Gesellschaftern und Inhabern von Unternehmen schon im Vorwege verhindert werden. Lassen Sie sich daher eingehend von Dr. Hörmann beraten, bevor Sie vertragliche Bindungen eingehen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Michael Hörmann Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmensgründung, Unternehmenskauf und -verkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel (Unternehmensnachfolge), umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.


 

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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83278 Traunstein
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Publikationen

Die Rechtsanwälte Dr. Michael Hörmann und Reinhard Huber veröffentlichten in der Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht (ZMGR), Heft 04/2006, S. 85-88 einen Aufsatz mit dem Titel “Der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus Krankenhausaufnahmeverträgen”.