Andreas Kraus

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Kraus wurde 1962 in Mühldorf geboren. Der seit 1999 für die Kanzlei tätige Jurist absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Im Anschluss an das Universitätsstudium folgte das Rechtsreferendariat in Traunstein. Andreas Kraus wurde im August 1992 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor dem Eintritt in die heutige Kanzlei Lenze, Baier, Kraus, Dr. Steinigen, Dr. Hörmann & Huber war Herr Kraus von 1992 bis 1999 Partner einer Traunsteiner Anwalts- und Steuerkanzlei. Andreas Kraus verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch. Der Rechtsanwalt ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Andreas Kraus, seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, ist ausschließlich auf den Gebieten privates Baurecht und Architektenrecht tätig.

Wer sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Andreas Kraus.

Einen Schwerpunkt bildet auch das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Die Beratung erstreckt sich auf die Erstellung einer prüffähigen Honorarabrechnung nebst Möglichkeiten einer Absicherung der Ansprüche.  Sinnvoller Weise sollte eine solche Absicherung jedoch bereits vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit erfolgen. Auch hierfür steht Ihnen Rechtsanwalt Andreas Kraus zur Verfügung.

Schließlich ist Rechtsanwalt Kraus auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Architekten behilflich. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für Baukostenüberschreitungen in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Andreas Kraus im Architektenbereich gewährleisten auch hier eine kompetente Beratung.


 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Andreas Kraus hält regelmäßig Baurechtseminare für Unternehmer und Mitarbeiter von Bau-Versicherungen.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV