Günter Lenze

Fachgebiete/Charakteristika

Günter Lenze wurde 1952 in Tittmoning geboren. Seit November 1980 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Das erste Staatsexamen legte Herr Lenze nach seinem Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilian-Universität in München ab. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Traunstein. Von 1980 bis 1993 war Herr Lenze zunächst als Rechtsanwalt in einer Traunsteiner Anwalts- und Steuerkanzlei tätig, bevor er 1994 zusammen mit Florian Baier die heutige Kanzlei Lenze, Baier, Kraus, Dr. Steinigen, Dr. Hörmann & Huber gründete. Der Jurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Günter Lenze liegen im Medizinrecht, Vertragsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Rechtsanwalt Günter Lenze, seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht, berät und vertritt seine Mandantschaft im Medizinrecht und dessen Untergebieten Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht und Arztvertragsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei der Vertretung und Prozessführung im Arzthaftungsrecht bei so genannten “Kunstfehlern” kann Rechtsanwalt Günter Lenze eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl bereits erfolgreich geführter Gerichtsverfahren vorweisen. Die von der Judikatur entwickelten strengen Aufklärungspflichten der Ärzte und die zunehmende “Mündigkeit” der Patienten gegenüber den sie behandelnden Ärzten hat in den letzten Jahren zu einem stetigen Anstieg der auf dem Gebiet der Behandlungsfehler ausgetragenen Auseinandersetzungen geführt. Gerade in diesem Bereich ist aber neben der Kenntnis der jeweiligen einschlägigen Gesetze ein gewisses Grundverständnis für medizinische Sachfragen und insbesondere die Erfahrung im Umgang und der Auswahl der medizinischen Sachverständigen notwendige Voraussetzung für eine fundierte rechtliche Vertretung. Dies kann Rechtsanwalt Lenze aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit garantieren. Rechtsanwalt Lenze ist nur für die Behandlungsseite, also für Ärzte und Krankenhäuser, nicht für Patienten tätig.

Das Vertragsrecht bildet einen weiteren Schwerpunkt. Hier geht es in erster Linie um die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Er ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Auch und gerade bei wirtschaftlichem Erfolg eines Unternehmens dürfen Risiken, die sich in vertraglicher, steuerlicher, arbeitsrechtlicher sowie haftungsrechtlicher Hinsicht ergeben können, nicht unbeachtet bleiben.

Oftmals bleiben solche Risiken jahrelang unentdeckt, bis sie sich dann im Schadensfall realisieren. Beispiele dafür sind insbesondere Rechtsverluste aus bereits langjährig laufenden Verträgen durch zwischenzeitliche Änderung der Rechtslage oder der tatsächlichen Verhältnisse, wirtschaftliche Verluste bei laufenden oder neuen Verträgen wegen fehlender Beachtung der rechtlichen Auswirkungen und gesetzlichen Vorgaben oder keine ausreichende Trennung zwischen betrieblichen und privatem Vermögen. Vermeiden Sie diese Risiken in Ihrem Unternehmen. Dafür bietet Ihnen Rechtsanwalt Lenze die Überprüfung und Aktualisierung der vertraglichen Konzeptionen Ihres Unternehmens.


 

Fachanwalt für Medizinrecht

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Außerberufliche Engagements

Günter Lenze ist seit dem 01.09.2001 ehrenamtlicher Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof. Im Übrigen war er von 1996 bis 2002 erster Vorsitzender des Anwaltvereins Traunstein.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV