Horst Seliger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Horst Seliger gründete 2006 seine Kanzlei in Freital, welche Sie im *A*S*P-Bürocenter in der Wilsdruffer Str. 114 finden.
Die Kanzlei ist für Mandanten, welche mit dem PKW anreisen, leicht von der
A17/Anschlussstelle Dresden-Gorbitz über die B173 in Richtung Freital zu erreichen. Es stehen ausreichend kanzleieigene Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Auch die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist unproblematisch, da sich in unmittelbarer Nähe zum Bürocenter Bushaltestellen der Linien D und E (Haltestelle Kohlsdorfer Straße) und der Linie 348 (Haltestelle Saalhausener Straße) des Regionalverkehrs Dresden befinden. Die Buslinien führen über den Busbahnhof Freital, welcher sich direkt am S-Bahnhof Freital-Deuben befindet. Von hier aus besteht wiederum eine halbstündliche Verkehrsverbindung zum Hauptbahnhof Dresden, welchen man nach nur 15 Minuten Fahrzeit erreicht.

Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf und nach Absprache sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten sowie Besuche vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei, zu deren Klientel sowohl Privatleute als auch kleinere und mittelständische Unternehmen zählen, verfügt über eine Website im Internet (www.rechtsanwalt-seliger.de) mit der E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-seliger.de.

Rechtsanwalt Horst Seliger, der an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt ist, begleitet zusammen mit Frau Rechtsanwältin Maria Keller in Breslau auch Rechtsangelegenheiten in Polen in der internationalen Vollstreckung von Titeln.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Horst Seliger
Wilsdruffer Straße 114
01705 Freital
Sachsen
Deutschland

Telefon
(03 51) 65 56 34 00
Telefax
(03 51) 65 56 34 04
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-seliger.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Horst Seliger, der 1953 im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis geboren wurde, studierte an der Universität in Göttingen Jura. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1980 absolvierte er den Referendarsdienst in Frankfurt am Main.
1984 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst in Sozietät mit einem türkischen Kollegen in Frankfurt am Main tätig. Dabei sammelte er Erfahrungen im internationalen Privatrecht und Kollisionsrecht mit dem Schwerpunkt internationales Eherecht und Familienrecht.

Neben seiner Kanzleitätigkeit in Frankfurt am Main war er von 1992 bis 1994 Fachberater für die sächsische Landeshauptstadt Dresden auf dem Gebiet des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen und zu den Auswirkungen des Zivilgesetzbuches der DDR. Von 1994 bis 2006 befasste er sich, in Fortsetzung der vorgenannten Erfahrungen, mit dem Sachrechtsbereinigungsgesetz in Sozietät mit zwei weiteren Kollegen in Dresden (Seliger, Schmid & Horn).

Der Jurist, der gute Kenntnisse in Englisch hat, gründete 2006 die Kanzlei in Freital.

Rechtsanwalt Horst Seliger bearbeitet Mandate aus Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie dem Betreuungsrecht, insbesondere Vorsorgevollmachten.

Im Steuerrecht bietet der Jurist eine umfassende Beratung und Durchführung von Steuererklärung und Jahresabschluss sowie von Steuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung bis hin zur zuverlässigen Erledigung sämtlichen Schriftverkehrs mit den Behörden und dem Finanzamt. Ferner übernimmt er die Verteidigung im Falle eines Steuerstrafverfahrens, wenn Straftaten im Unternehmen (zum Beispiel Unternehmenskriminalität, Geschäftsführerhaftung) oder im privaten Bereich vorliegen. Neben der Vertretung in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten gewährleistet Rechtsanwalt Seliger die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Betreuung der Mandate auch aus den anderen Rechtsgebieten (Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht)

Die laufende Buchhaltung – hierunter fallen auch Lohnbuchhaltung und Baulohn – wird wiederum eigenverantwortlich durch die *A*S*P Freital GmbH betrieben, welche ihren Sitz ebenfalls im *A*S*P Bürocenter auf der Wilsdruffer Str. 114 in Freital hat.

Als weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Gesellschaftsrecht zu nennen. In diesem können die Mandanten eine umfassende Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform und Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung erwarten. Rechtsanwalt Horst Seliger begleitet die Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung und in wirtschaftlichen und handelsrechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren steht er Mandanten gemeinsam mit kompetenten Partnern zu allen Fragen der Finanzierung, Investition, Existenzgründung, Krisenbewältigung und Unternehmensnachfolge kompetent zur Seite.

Das Familienrecht regelt alle Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung der Ehe stehen. So fallen hierunter die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, Trennungsvereinbarungen, die Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Der Jurist berät Sie im ehelichen Güterrecht im Hinblick auf die Wahlfreiheit zum Güterstand sowie hinsichtlich der Erbfolge und des Pflichtteilsrisikos. Ferner begleitet er Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften.

Im Erbrecht berät und vertritt Herr Seliger seine Mandanten, wenn es um die Regelung vermögensrechtlicher Folgen im Falle des Todes eines Menschen geht. Die bedeutet, dass mit Hilfe des Erbrechts bestimmt wird, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und welche Pflichten und Rechte zu übernehmen sind. Neben der Beratung auf allen Gebieten des Erbrechts übernimmt er zudem die individuelle Gestaltung und Pflege von Testament und Erbvertrag.

Des Weiteren umfasst die erbrechtliche Tätigkeit Rechtsanwalt Horst Seligers die Bearbeitung von Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Pflichtteilausschluss und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften.
In Zusammenarbeit mit dem Mandanten erarbeitet Herr Seliger die Möglichkeiten einer rechtzeitigen Vermögensverfügung durch Schenkung und unter Einbeziehung des ehelichen Güterrechtes. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der gesellschaftlichen Firmennachfolge und der Nachfolgeproblematik des Einzelunternehmers.

Das Betreuungsrecht, welches regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfebedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, umfasst zudem die Gebiete Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Mit dem 1999 reformierten Betreuungsrecht gibt es nun eine Alternative zum gesetzlich bestellten Betreuer. Für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit oder Handlungsunfähigkeit kann man nun eine Person des Vertrauens bevollmächtigen, die den Betreffenden auch in medizinischen Behandlungsfragen vertritt.

Rechtsanwalt Horst Seliger steht Ihnen bei allen Fragen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Seite. In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer für den Fall, dass Sie selbst entscheidungsunfähig werden sollten, in Ihrem Namen handeln darf. Eine Vorsorgevollmacht kann von Vermögensfragen bis zu persönlichen Angelegenheiten reichen, wie der Wahl eines Pflegeheims oder der Entscheidungsbefugnis über medizinische Behandlungsmaßnahmen.

Neben der Vorsorgevollmacht gibt es auch noch die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Hier können schon vor einer möglichen Erkrankung Behandlungswünsche festgelegt werden für den Fall, dass man sich nicht mehr äußern kann. Anders als in der Vorsorgevollmacht benennen Sie in der Patientenverfügung keinen Vertreter, um Ihren Willen später durchzusetzen. Hier können Sie zum Beispiel festhalten, ob Sie lebenserhaltenden Maßnahmen, einen Behandlungsabbruch unter bestimmten Bedingungen oder palliative (schmerzlindernde) Medikation wünschen.

Egal wofür Sie sich entscheiden: Es ist generell ratsam, sich juristisch fundiert beraten zu lassen, da es sich hierbei um individuelle Entscheidungen handelt, die vorher genauestens geprüft werden müssen, damit im Krisenfall die Anordnungen des Betroffenen erfüllt werden.

Außerberufliche Engagements

Horst Seliger betreibt neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt die ASP Akademie Seliger & Rietzschel GbR mit dem Schwerpunkt der beruflichen Fortbildung in der Altenpflege, Krankenpflege und Behindertenpflege (www.asp-akademie-freital.de).

Unterstützt wird die Arbeit der Akademie durch den gemeinnützigen Verein ASP Verein für Allgemeine Soziale Projekte e.V., welcher unter anderem die kostenfreie Begleitung von Personen, welche Pflegefälle in ihrer Familie betreuen, anbietet. Die Hilfe erfolgt zum Beispiel durch praktische Hinweise für die häusliche Pflege, psychologische Hilfestellung und Begleitung und rechtliche Beratungen.

Außerdem bietet der Verein Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche straffällig geworden sind, Hilfe und Unterstützung für das Ableisten gerichtlich beauflagter gemeinnütziger Arbeitsstunden. Damit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, Beschlüsse/Urteile der Staatsanwaltschaft und/oder des Gerichtes zu erfüllen.

Die Räume der *A*S*P Akademie verfügen über einen großzügigen Schulungsraum mit modernster Medientechnik. Hier finden unter anderem auch juristische Seminare und Vorträge unter der Leitung von Rechtsanwalt Horst Seliger statt.
Die *A*S*P Akademie steht in Kooperation mit der Sozialpädagogin und  Mediatorin Beate Sommer (www.pro-mediation-dresden.de), so dass auch Familienmediation und Unternehmensmediation angeboten werden.