Andreas Voß

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Andreas Voß gründete seine Einzelkanzlei 1995. Die Büroräume sind in einem sehr markanten Gebäude, einer weißen Villa, im äußeren Innenstadtbereich von Luckenwalde untergebracht. Im Umfeld des Kanzleigebäudes gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten kostenfrei benutzt werden können. Mandanten ohne Pkw können Rechtsanwalt Voß mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen. Die Kanzlei ist zu Fuß circa zehn Minuten vom Bahnhof Luckenwalde entfernt.

Termine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Andreas Voß
Beelitzer Tor 15
14943 Luckenwalde
Brandenburg
Deutschland

Telefon
(0 33 71) 64 33-0
Telefax
(0 33 71) 64 33-20
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Voß wurde 1962 in Schwerin geboren. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin sowie an der Universität Potsdam war Herr Voß von 1976 bis 1991 in Luckenwalde aktiver Leistungssportler im Ringen. Seit 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Der Diplom-Jurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Andreas Voß liegen im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Wettbewerbsrecht und Forderungsbeitreibung.

Verkehrsrecht ist “Straßenrecht” im weiteren Sinne. Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Zuständige Behörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

Andreas Voß berät Sie rund um das Verkehrsrecht, insbesondere auch bei allen Rechtsfragen zu einem Verkehrsunfall sowie dessen versicherungsrechtlichen Abwicklung. Im Zivilrecht geht es dabei vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei durch einen Verkehrsunfall erlittenem Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und durchzusetzen.

Oftmals kommt man mit dem Verkehrsrecht im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit in Berührung (zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahren unter Alkoholeinwirkung und/oder Rauschmitteleinwirkung oder Nichteinhalten des Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug), was dann meist ein Bußgeld oder gar ein Fahrverbot zur Folge hat. Wenn der Verstoß gröber war, kann auch eine Strafe drohen. In jedem Fall erhalten Sie die Gelegenheit, sich zu der Sache in einem Anhörungsbogen zu äußern. Bereits an dieser Stelle kann die Beratung durch Rechtsanwalt Voß sehr hilfreich sein.

Andreas Voß berät und vertritt seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwalt Voß hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen “Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Voß verhandelt für Sie als Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen.

Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwalt Andreas Voß auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwalt Andreas Voß berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht.

Das Familienrecht umfasst das Eherecht, das Verwandtschaftsrecht, insbesondere das Kindschaftsrecht und das Betreuungsrecht. Themen wie Unterhalt für Ehegatten und Kinder im Falle von Trennung und Scheidung, der Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich sowie die elterliche Sorge für Kinder stehen im Vordergrund. Aber auch die Inanspruchnahme für den Unterhalt betagter Eltern kann Anlass zu rechtlicher Beratung und Vertretung geben. Im Bereich des Familienrechts erstreckt sich die Tätigkeit von Rechtsanwalt Andreas Voß auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung einschließlich der Gestaltung von Ehevertrag, Getrenntlebensvereinbarung und Scheidungsvereinbarung sowie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Scheidungsverfahren und Rechtsstreiten über Unterhalt und Zugewinnausgleich.

Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Voß Mandate aus dem Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Andreas Voß hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei entspannt sich Herr Voß beim Paragliding und Wandern.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

918 Zugriffe seit dem 15.02.2007