Dr. Georg-Christian Gass

Kanzlei Gass & Sutter

Fachgebiete/Charakteristika

Georg-Christian Gass wurde 1958 in Graz geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der dortigen Universität Rechtswissenschaften. 1989 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Herr Dr. Gass ehrenamtlich als Mitglied des Disziplinarrates der örtlichen Anwaltskammer und als Vorstandsmitglied des österreichischen Kartellverbandes der katholischen Studenten.

Zu den bevorzugten Tätigkeitsgebieten des Anwaltes zählt zunächst das Immobilienrecht im weitesten Sinne. Neben dem Erwerb oder Verkauf einer Immobilie ist vor allem das Bauvertragsrecht ein Schwerpunkt. Herr Dr. Gass betreut sowohl Bauträger oder Bauunternehmen als auch Bauherren, die ein Haus auf ihrem Grundstück errichten möchten. Tritt bei der Errichtung ein Mangel auf, vertritt Sie der Anwalt außergerichtlich und in einem möglichen Mangelprozess vor Gericht.

Planen Sie eine Bewirtschaftung eines Gebäudes, etwa durch eine Vermietung oder Verpachtung, werden Sie selbstverständlich auch umfassend zu allen Fragen rund um das Mietrecht und Pachtrecht beraten. Soll ein bestehendes Mietverhältnis beendet werden, ist Ihnen der erfahrene Jurist bei der Kündigung und bei allen Folgesachen behilflich. Notfalls setzt er die Räumung einer Wohnung auch gerichtlich durch, wenn der Mieter diese nicht freiwillig übergibt.

Eine Vielzahl der Mandate des Anwaltes ist außerdem dem Familienrecht oder dem Erbrecht zuzuordnen. Für Ehepaare oder solche, die es werden wollen, errichtet Herr Dr. Gass auf Wunsch einen Ehevertrag, der die individuellen Bedürfnisse beider Partner bestmöglich berücksichtigt, oder er übernimmt die Abänderung einer bereits bestehenden Regelung. Ist eine Ehe gescheitert, betreut er seine Mandanten während der gesamten Scheidung und bei allen Verfahren hinsichtlich der Folgesachen, also bei der Vermögensaufteilung, bei der Regelung von Unterhalt und der Obsorge für die Kinder.

Im Erbrecht lassen sich von Herrn Dr. Gass einerseits Unternehmer und Privatleute beraten, die ihre eigene Rechtsnachfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag regeln möchten. Auf der anderen Seite wenden sich auch viele Menschen an ihn, die bei einem Erbfall übergangen wurden, obwohl ihnen ein gesetzlicher Erbteil zusteht. Das Erbrecht sieht in diesem Fall einen Pflichtteil vor, der gerichtlich durchgesetzt werden muss.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Arzthaftungsrecht oder Patientenrecht. Da die Kanzlei bereits seit vielen Jahren die Steiermärkische Krankenanstaltsgesellschaft mbH einschließlich all ihrer Spitäler vertritt, ist der Mandantenkreis auf niedergelassene Ärzte, Fachärzte, Sanatorien und deren Patienten beschränkt. Kann einem Arzt oder Facharzt ein Aufklärungsfehler oder ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, begründet dies einen Anspruch des geschädigten Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Führt der Fehler zu einer nachhaltigen Behinderung, ist mitunter auch eine Pflegerente zu zahlen.

Im Strafrecht verteidigt Herr Dr. Gass Klienten, denen eine Straftat vorgeworfen wird oder die Opfer einer solchen Tat geworden sind und nun als Privatbeteiligte an einem Strafverfahren teilnehmen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle geht es um leichtere Straftaten wie Verkehrsstraftaten, Vermögensdelikte oder Körperverletzungsdelikte. Da die Kanzlei jedoch auch wirtschaftsrechtlich ausgerichtet ist, spielt das Wirtschaftsstrafrecht eine nicht minder große Rolle. Ist eine Unternehmensinsolvenz nicht mehr vermeidbar, zieht das in der Regel automatisch den Vorwurf einer Insolvenzverschleppung nach sich. Weitere typische Delikte aus diesem Bereich sind Bestechung, Betrug, Korruption oder Unterschlagung. Zum Wirtschaftsstrafrecht zählen jedoch auch Straftaten der Mitarbeiter eines Unternehmens wie Veruntreuung oder Unterschlagung.

Ein Service der Kanzlei, der nicht nur von Unternehmern, sondern auch von vielen Privatleuten gern in Anspruch genommen wird, ist das Inkassowesen. Auf Wunsch übernimmt der Rechtsanwalt die Exekution, also die Eintreibung einer offenen Forderung. Reagiert ein Schuldner nicht auf eine Mahnung, erwirkt der Jurist im Wege der Mahnklage zunächst einen Mahnbescheid. Wehrt sich der Schuldner dagegen nicht, wird dem Gläubiger ein Zahlungsbefehl erteilt, mit dem die Zwangsvollstreckung direkt und ohne langwieriges Gerichtsverfahren betrieben werden kann.


 

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