Klaus Wintermantel

Fachanwalt für Familienrecht

Kurzprofil

Rechtsanwalt Klaus Wintermantel gründete im März 2005 seine Kanzlei in Stollberg im Erzgebirge. Zur Klientel zählen Privatleute und mittelständische Unternehmen. Sie finden die Kanzlei in der Nähe des Kreiskrankenhauses Haus I und der Feuerwache.

Falls Sie mit dem Pkw anreisen, besteht die Möglichkeit, die in ausreichender Anzahl vorhandenen kostenfreien Parkmöglichkeiten direkt am Kanzleigebäude zu nutzen. Zudem ist der S-Bahnhof mit Anschluss nach Chemnitz in nur wenigen Gehminuten zu erreichen.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr können Sie über das Sekretariat Beratungstermine vereinbaren.

Bei Bedarf bietet Rechtsanwalt Klaus Wintermantel auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten nach Absprache an.

Die Kanzlei verfügt über eine Internetsite (www.kanzlei-wintermantel.de) mit der E-Mail-Adresse info@kanzlei-wintermantel.de.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Klaus Wintermantel
Forststraße 1
09366 Stollberg
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (37296) 921980
Telefax
+49 (37296) 921981
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-wintermantel.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Klaus Wintermantel, der 1961 in Tuttlingen geboren wurde, studierte an der Universität in Freiburg im Breisgau Rechtwissenschaften. Nachdem er seinen Referendarsdienst abgeleistet hatte, wurde er 1991 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete für einige Jahre als angestellter Anwalt in einer Kanzlei in Stollberg. 2005 gründete er seine eigene Kanzlei. Herr RA Wintermantel ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Klaus Wintermantel bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Familienrecht, privaten Baurecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Seit 2004 ist Klaus Wintermantel dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Als Fachanwalt für Familienrecht ist der Rechtsanwalt auf Ehesachen, Scheidung und Trennung spezialisiert. Bei allen Fragen zu Umgangsrecht, Sorgerecht und Herausgabe eines Kindes finden Sie in Herrn RA Wintermantel einen vertrauensvollen Ansprechpartner. Weitere Folgen, die aus einer Ehescheidung hervorgehen können und besonders sorgsam behandelt werden müssen, betreffen die Einkommensermittlung zum Unterhalt, wozu Kindesunterhalt, sonstiger Verwandtenunterhalt, Elternunterhalt, Enkelunterhalt, Unterhalt der nicht verheirateten Mutter, Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt zählen.

Ferner regelt Herr Wintermantel im Familienrecht alle Angelegenheiten in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, schuldrechtlichen Versorgungsausgleich, Hausrat, Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung, Zugewinnausgleich bei einer Scheidung sowie Vermögensauseinandersetzungen nach DDR-Güterrecht außerhalb des Zugewinns. Des Weiteren steht der Anwalt Ihnen bei folgenden Themenschwerpunkten zur Seite:

• Gewaltschutz
• Namensrecht mit Abstammungsrecht und Adoptionsrecht
• Familiengerichtliche Genehmigungen von Elterngeschäften
• Neuregelung von Benutzungsverhältnissen am Miteigentum
• Gesellschaftsrechtlicher Ausgleich
• Rückgewähr von Zuwendungen
• Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten
• Auflösung von Bankkonten
• Familienrechtliche Ausgleichsansprüche
• Nichteheliche Lebensgemeinschaft
• Auflösung einer nichtehelichen, eingetragenen Lebenspartnerschaft
• Erbrecht
• Internationales Familienrecht
• Prozesskostenhilfe

Rechtsanwalt Klaus Wintermantel ist seinen Mandanten zudem bei der Beratung und vertraglichen Gestaltung der Vereinbarung über eine Gütertrennung (Ehevertrag) behilflich.

Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern geregelt. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht Rechtsanwalt Wintermantel den Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel, sowie bei der Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche und der Mängelbeseitigung zur Seite.

Honorarprozesse zählen ebenso zum privaten Baurecht, deren Ursache zum Beispiel die nicht dem Vertrag entsprechende Vergütung der Baufirma, des Architekten (HOAI) oder Sonderfachmanns sein kann. Auch bei der Abwehr von ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen seitens des Bauherrn werden die Mandanten vom Anwalt beraten und vertreten.

Rechtsanwalt Klaus Wintermantel regelt alle Angelegenheiten im Hinblick auf Werkvertrag, Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, Gewährleistung und Ersatzvornahme, Zurückbehaltungsrecht, Baukostenüberschreitung und verzögerte Bauausfertigung. Des Weiteren berät er seine Mandanten im Falle von Vertragsstrafe, Haftungsfreizeichnung, mitwirkendem Verschulden und unterlassenem Vorbehalt bei Abnahme.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht reicht für Klaus Rechtsanwalt Wintermantel über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Im Zivilrecht steht vorwiegend die Verkehrsunfallregulierung im Zentrum (auch mit Auslandsbezug) durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch — zum Beispiel Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Reparaturschaden, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten. Herr Wintermantel erarbeitet in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beteiligten in diesem Zusammenhang die konkrete oder fiktive Schadensberechnung, die Opfergrenze, die Wertminderung und im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs. Zudem beinhaltet das Verkehrszivilrecht die Problemfelder Fahrzeugkauf und Leasingvertrag, Schäden bei Leasingfahrzeugen, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung.

Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, tritt das Ordnungswidrigkeitenrecht in Kraft. Dies ist zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder bei einer Geschwindigkeitsübertretung der Fall. Der Anwalt überprüft den Bußgeldbescheid und erhebt Einspruch dagegen.

Verkehrsdelikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausgehen und dann als Straftatbestand gelten (zum Beispiel Trunkenheit oder Drogenkonsum am Steuer, Fahrerflucht), fallen dagegen unter das Verkehrsstrafrecht. Bei allen Verfahren im Zusammenhang mit Führerscheinentzug und Fahrverbot werden die Klienten gerichtlich und außergerichtlich von Herrn Wintermantel vertreten.

Im Mietrecht und im Pachtrecht befasst sich der Rechtsanwalt mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Häufige Ursachen für Rechtstreitigkeiten in diesem Gebiet sind Wohnraummiete, Geschäftsraumiete, Kündigung, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Kaution, Teilmietvertrag, Modernisierung und Mietnebenkosten. Darüber hinaus können Sie sich an Herrn Wintermantel wenden, wenn Sie einen Mietvertrag überprüfen lassen möchten.

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich RA Klaus Wintermantel dagegen mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern sowie zwischen Hausverwaltern und Wohnungseigentümern ergeben können. Bei folgenden Themen werden Sie juristisch fundiert beraten und vertreten:

• Bildung von Wohnungseigentum und Teileigentum
• Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
• Verwaltung
• Eigentümerversammlung
• Wohngeld
• Bauliche Änderungen und zweckwidrige Nutzung
• Entziehung von Wohneigentum

Im Arbeitsrecht berät und vertritt RA Klaus Wintermantel Arbeitgeber und Arbeitnehmer in individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. So übernimmt er die Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen sowie die Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei vorübergehender Verhinderung. Ferner umfasst das Arbeitsrecht die Themen Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, Urlaubsregelung, Betriebsübergang, Arbeitnehmerabfindung, Arbeitnehmerhaftung und Anhörung des Betriebsrats. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Unklarheiten hinsichtlich einer ordentlichen/außerordentlichen fristlosen Kündigung (außerordentlich oder fristlos), Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis und Befristung von Arbeitsverträgen an den Anwalt wenden.