Rainer Pesch

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Rainer Pesch gründete seine Einzelkanzlei im Juni 1996 in Dresden-Löbtau. Die Kanzlei liegt in der Nähe des Bramschtunnels. Im Umfeld des Kanzleigebäudes gibt es ausreichend öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten kostenfrei genutzt werden können. Mandanten ohne Pkw können Rechtsanwalt Pesch mit der Straßenbahnlinie 12 erreichen. Bitte benutzen Sie die circa einhundert Meter von der Kanzlei entfernte Haltestelle “Conertplatz”.

Termine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei oder mit Rechtsanwalt Pesch selbst vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf sind die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Rainer Pesch
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Fachgebiete/Charakteristika

Rainer Pesch wurde 1964 in Dortmund geboren. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Das erste Staatsexamen legte Herr Pesch nach seinem Studium der Rechte an der Ruhr-Universität in Bochum ab. Das daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Dortmund, einen großen Teil davon in der Arzthaftungskammer des Dortmunder Landgerichts. Der Jurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwalt Rainer Pesch liegen im Medizinrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht.

Rechtsanwalt Rainer Pesch, seit November 2005 Fachanwalt für Medizinrecht, berät und vertritt seine Mandantschaft, die sich aus Versicherungen, Krankenkassen, Ärzten und Patienten zusammensetzt, im gesamten Bundesgebiet im Medizinrecht und dessen Untergebieten Arzthaftungsrecht, Kassenarztrecht, Arztstrafrecht und Arztvertragsrecht. Dabei hat er bei Bedarf die Möglichkeit, auf ärztlichen Sachverstand zurückzugreifen.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Pesch außerhalb der Kanzlei als Dozent für Medizinrecht an der Dresden International University (DIU) im Studiengang “Health Care Management” tätig.

Bei der Vertretung und Prozessführung im Arzthaftungsrecht bei sogenannten Kunstfehlern kann Rechtsanwalt Rainer Pesch eine langjährige Erfahrung und eine Vielzahl erfolgreich geführter Gerichtsverfahren vorweisen. Die von der Judikatur entwickelten strengen Aufklärungspflichten der Ärzte und die zunehmende “Mündigkeit” der Patienten gegenüber den sie behandelnden Ärzten hat in den letzten Jahren zu einem stetigen Anstieg der auf dem Gebiet der Behandlungsfehler ausgetragenen Auseinadersetzungen geführt. Gerade in diesem Bereich ist aber neben der Kenntnis der jeweiligen einschlägigen Gesetze ein gewisses Grundverständnis für medizinische Sachfragen und insbesondere die Erfahrung im Umgang und in der Auswahl der medizinischen Sachverständigen notwendige Voraussetzung für eine fundierte rechtliche Vertretung. Dies kann Rechtsanwalt Pesch aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit garantieren.

Das Kassenarztrecht umfasst beispielsweise die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte, Arzneimittelregressprüfung (Richtgrößenprüfung), Plausibilitätsprüfung, allgemeine Regressverfahren, Budgetvolumenstreitigkeiten, Ärztekooperation, Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Praxisübernahme oder die Bildung eines medizinischen Versorgungszentrums.

Im Übrigen vertritt Herr Pesch Ärzte in strafrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Wie auch in allen anderen Rechtsgebieten gibt es im Arbeitsrecht jede Menge mögliche Probleme. So können Arbeitsverträge nicht beliebig befristet werden, Fristen sind einzuhalten und Kündigungsschutzregelungen zu beachten. Die für das Arbeitsrecht geltenden gesetzlichen Regelungen sind in vielen Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund der nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Im Zweifel ist daher stets zu empfehlen, bei arbeitsrechtlichen Problemen kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, vor allem dann, wenn es um Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht.

Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele mögliche Probleme, wie die Einhaltung von Fristen, den notwendigen Inhalt von Abmahnungen oder die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen. Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich. Die richtige rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Der sorgfältigen und kreativen Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen — sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite — kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Für weitere Informationen und individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwalt Rainer Pesch nach entsprechender Terminvereinbarung gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Pesch berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de