Andreas Gruhne
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Gruhne in Großenhain wurde 1999 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Radeburger Straße 100, direkt neben dem neu entstandenen Mazda-Autohaus gegenüber dem Lidl-Discounter und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr wahrgenommen werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Um den Mandanten einen umfassenden Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern in Großenhain. Hierfür besteht mit den Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern Skala Tröltzsch & Partner eine Bürogemeinschaft am Standort Großenhain.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, einen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse (rechtsanwalt@gruhne.com) und eine eigene Internetpräsenz (www.gruhne.com).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Andreas Gruhne - Radeburger Str. 100
01558 Großenhain
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (3522) 527586
- Telefax
- +49 (3522) 527682

- Homepage
- http://www.gruhne.com
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Gruhne wurde 1966 geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1991 bis 1997 Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und an der Universität Regensburg. Im Studium spezialisierte er sich auf das private Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Während der Referendarsausbildung in Regensburg, Gera und Barth erfolgte eine Vertiefung der zivil-, steuer- und verwaltungsrechtlichen Erfahrung, unter anderem beim Landgericht Amberg, am Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und bei renommierten Anwälten. Rechtsanwalt Gruhne ist seit 1997 als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Landgerichten und am Oberlandesgericht Dresden auftretungsberechtigt.
Nach dem Referendariat war er zunächst als Rechtsanwalt in Senftenberg in der Niederlausitz tätig. In dieser Zeit beriet er Mandanten und mittelständische Unternehmen im Zivilrecht, insbesondere Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Danach war er für einen Insolvenzverwalter in Dresden tätig und mit der Geltendmachung von Forderungen der zu betreuenden Baufirmen beauftragt.
Von April 2000 bis Februar 2001 absolvierte er erfolgreich einen Lehrgang zum Erwerb der Zusatzqualifikation “Fachanwalt für Familienrecht”.
Herr Gruhne verfügt über gute Kenntnisse in Englisch.
Die Kanzlei Gruhne bearbeitet überwiegend Fälle in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Baurecht, Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Existenzgründung. Ihre Mandanten sind demzufolge vorwiegend Privatleute und kleinere Unternehmen.
Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Darüber hinaus sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Einen zusätzlichen Schwerpunkt der Kanzlei stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell sind auf dem Gebiet des Scheidungsrechts wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Herr Rechtsanwalt Gruhne über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Punkte des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwalt Gruhne in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Sie Andreas Gruhne bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zu seinem Fachgebiet.
Eine weitere Stärke von Andreas Gruhne ist das private Baurecht. Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Staat auf der einen Seite und dem Eigentümer oder dem Bauherrn auf der anderen Seite. Das private Baurecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und der bauausführenden Firma. Es stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.
Herr Gruhne berät und vertritt Sie professionell baubegleitend bei der Bauüberwachung und Baubetriebsprüfung oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes (Abnahmebescheinigung) und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Gruhne beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und bei Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Andreas Gruhne auf dem Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.
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