Dieter Böckenförde
Kurzprofil
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dieter Böckenförde
- Marktplatz 6-7
40699 Erkrath
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- (02 11) 9 24 63-0
- Telefax
- (02 11) 9 24 63-63

- Homepage
- http://www.kipker-partner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Dieter Böckenförde wurde 1932 in Oelde geboren. Nach seinem Studium in Münster und Freiburg war er bis 1994 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Unter anderem war er als Abteilungsleiter Baurecht im Bauministerium Nordrhein-Westfalen und als Abteilungsleiter Verwaltung im Innenministerium tätig. Öffentliches Baurecht ist daher auch Schwerpunkt seiner anwaltlichen Beratung. Nicht zuletzt durch einen von ihm verfassten Kommentar zum Baurecht ist sein Name in den Bauaufsichtsämtern ein Begriff.
Herr Dr. Böckenförde übernimmt die außergerichtliche Beratung und Vertretung gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Zu seinen Mandanten zählen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatleute, die Probleme mit der Bauaufsicht haben. Wenn ein Bauvorhaben massiv gegen Vorschriften aus dem Bauplanungsrecht oder Bauordnungsrecht verstößt, kann die Behörde einen Baustopp anordnen oder sogar eine Abrissverfügung erlassen. Der Rechtsanwalt berät Sie ausführlich über die rechtlichen Möglichkeiten und über deren Erfolgsaussichten.
Seit vielen Jahren engagiert sich der Jurist, der Vorstandsmitglied eines der größten Hospizvereine Deutschlands ist, für eine größtmögliche Selbstbestimmung in Krankheit und im Alter. Herr Dr. Böckenförde, der eine Ausbildung zum Hospizhelfer absolviert hat, berät Sie bei der Gestaltung sogenannter Vorsorgeverfügungen. Damit sind Regelungen gemeint, die der Mandant im Hinblick auf seine medizinische Versorgung und sonstige Betreuung im Krankheits- oder Pflegefall treffen kann.
Bekanntestes Beispiel einer solchen Verfügung ist die Patientenverfügung, mit der bei einer unheilbaren Erkrankung oder starken gesundheitlichen Einschränkungen die behandelnden Mediziner an den Willen des Patienten gebunden werden können, was den Einsatz moderner Schmerzmedizin, lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen betrifft. In einer Patientenverfügung können Sie einen Therapieverzicht oder die Maßstäbe für einen Therapieabbruch festlegen.
Die Betreuung in sonstigen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten kann man mit einer Betreuungsvollmacht regeln. Damit ist das zuständige Gericht für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, an den erklärten Willen des Betroffenen hinsichtlich der Person seines Betreuers gebunden. Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Vorsorgevollmacht, die es ermöglicht, einem Menschen, der nicht zwingend ein Angehöriger sein muss, bestimmte Befugnisse einzuräumen. Das kann zum Beispiel auch nur eine Bankvollmacht sein. Der Rechtsanwalt berät Sie umfassend zu den verschiedenen Möglichkeiten und gestaltet eine Verfügung nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
In seiner Freizeit hält Herr Dr. Böckenförde in Vereinen und bei Bildungsträgern Vorträgen zum Thema Vorsorgeverfügung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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