Reinhard Seitz
Kurzprofil
Die Einzelkanzlei in der Albert-Rosshaupter-Straße in Sendlingen wurde von Rechtsanwalt Seitz im August 2005 gegründet. Neben dem allgemeinen Zivilrecht umfasst das Beratungsangebot außerdem das Familienrecht und das Erbrecht sowie das Mietrecht, das private Baurecht und das Gesellschaftsrecht.
Von Montag bis Freitag ist die Kanzlei täglich in den Kernzeiten von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Nach Vereinbarung sind selbstverständlich auch Termine außerhalb dieser Zeiten möglich. Für ältere oder gehbehinderte Mandanten bietet der Rechtsanwalt darüber hinaus Hausbesuche an.
Wenn Sie mit dem Auto kommen, stehen Ihnen in der Straße ausreichend kostenlose Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Mandanten, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, nutzen entweder die U-Bahn der Linie 6 bis zur Station “Partachplatz” oder den Bus der Linie 54. Dieser hält direkt vor dem Bürogebäude.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Reinhard Seitz
- Albert-Rosshaupter-Str.73
81369 München Sendling
Bayern
Deutschland
- Telefon
- (0 89) 71 99 89 11
- Telefax
- (0 89) 49 00 91 06

Fachgebiete/Charakteristika
Reinhard Seitz wurde 1960 in München geboren. Nach dem Abitur und dem Grundwehrdienst absolvierte er dort auch das Studium der Rechtswissenschaften sowie sein Referendariat.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im April 1993 ist Herr Seitz mit viel Engagement in diesem Beruf tätig. Zunächst arbeitete er in verschiedenen Kanzleien als freier Mitarbeiter. Doch bereits 1994 eröffnete er eine eigene Kanzlei in Bürogemeinschaft mit anderen Anwälten.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Rechtsberatung in Englisch.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Familienrecht. Hierzu zählen neben dem Eherecht zum Beispiel auch das Unterhaltsrecht oder das Sorgerecht. Gern berät Sie Herr Seitz bereits vor einer Eheschließung über einen Ehevertrag. Auf Wunsch begleitet er Sie selbstverständlich auch zu dem notwendigen Notartermin.
Hauptschwerpunkt seiner Tätigkeit im Familienrecht ist allerdings das Scheidungsrecht. Er vertritt Sie bei der Scheidung sowie bei allen damit zusammenhängenden Folgesachen wie Zugewinnausgleich, Vermögensausgleich oder Unterhalt. Nach wie vor spielt auch das elterliche Sorgerecht immer noch eine große Rolle in Scheidungsprozessen.
Unabhängig von einer vorangegangenen Scheidung ist ein wichtiger Teilbereich des Familienrechts das Unterhaltsrecht. Neben dem Kindesunterhalt gewinnt zunehmend auch der sogenannte Elternunterhalt an Bedeutung. Besteht bereits ein Unterhaltsanspruch, kann bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten oder des Unterhaltsberechtigten eine Anpassung notwendig werden. Der erfahrene Rechtsanwalt setzt notfalls auch gerichtlich eine Erhöhung oder Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung durch.
Aus diesen Aufgabengebieten können die Auseinandersetzungen mitunter sehr emotional sein. Aus diesem Grund begleitet Sie Herr Seitz auf Wunsch gern auch in einem Mediationsverfahren.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. In der Kanzlei werden Sie sowohl bei der Regelung der eigenen Rechtsnachfolge oder der Unternehmensnachfolge unterstützt als auch in einem Rechtsstreit nach einem Erbfall.
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreichend Ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt, ist Ihnen der Rechtsanwalt gern bei der Testamentserrichtung behilflich. Auf Wunsch gestaltet er einen entsprechenden Entwurf. Wenn Sie verheiratet sind, besteht außerdem die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament, ein sogenanntes Berliner Testament, zu errichten.
Möchten Sie einen Erbvertrag schließen, informiert Sie Herr Seitz im Vorfeld des Notartermins über die Vorteile und Nachteile einer solchen Regelung und überprüft einen bereits bestehenden Entwurf. Bei Bedarf begleitet er Sie als Rechtsbeistand zu dem Notartermin.
Neben der Regelung der Vermögensnachfolge gewinnt zunehmend auch die Vorsorge für den eigenen Krankheitsfall oder Pflegefall an Bedeutung. Gern bereitet der Rechtsanwalt nach einem ausführlichen Gespräch für Sie ein Patiententestament oder eine Vorsorgeverfügung vor.
Ist ein Erbfall bereits eingetreten, geht es in der Regel darum, dass ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde. Nach der rechtlichen Prüfung, ob ein Pflichtteilsanspruch tatsächlich auch besteht, setzt Herr Seitz diesen gerichtlich durch. Sind Sie zwar in einem Testament berücksichtigt worden, ist Ihr Erbanteil jedoch geringer als der Pflichtteil, steht Ihnen ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
Neben dem Familien- und Erbrecht stellt das Mietrecht einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Anwaltes dar. Herr Seitz berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis über Wohnraum oder Gewerberäume auftreten können. Auf Wunsch entwirft der Jurist einen zulässigen Mietvertrag nach Ihren Wünschen und berät Sie vor dessen Abschluss.
Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, ist Ihnen Herr Seitz bei der richtigen Anzeige und der angemessenen Minderung behilflich. Auf Vermieterseite wehrt er einen unberechtigten Minderungsanspruch zunächst außergerichtlich, notfalls jedoch auch vor Gericht ab.
Mit der Preiserhöhung bei sämtlichen Energieversorgern steigen für viele Haushalte zunehmend auch die Nebenkosten. Haben Sie eine überhöhte Betriebskostenabrechnung erhalten, überprüft der Rechtsanwalt diese sorgfältig und berät Sie zum weiteren Vorgehen, wenn sich tatsächlich ein Fehler herausstellt.
Vermietern bietet die Kanzlei sowohl die komplette Verwaltung von Mietobjekten als auch die Übernahme einzelner Leistungen an, wie etwa die Kontrolle der Mieteingänge. Außerdem vertritt Sie der Rechtsanwalt in sämtlichen Gerichtsverfahren. Wurde von Seiten des Vermieters eine Kündigung ausgesprochen, etwa weil ein Mieter die Miete nicht gezahlt hat, geht es in der Regel um die Räumung der Wohnung. Häufig streiten sich die Parteien auch um die Rückzahlung der Kaution und die Übernahme der Kosten für notwendige Schönheitsreparaturen.
Bestehen berechtigte Ansprüche des Vermieters, kann trotzdem die Vollstreckung gehindert sein. Das ist häufig bei kinderreichen Familien oder älteren Personen der Fall, für die der Auszug eine besondere Härte bedeuten würde.
Ein wichtiger Interessenschwerpunkt des Anwaltes ist das private Baurecht. Dieses umfasst alle rechtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben und der Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen auftreten können. Eine juristische Beratung kann bereits vor Beginn der Arbeiten sinnvoll sein. Häufig wird dem Verbraucher beispielsweise von den Kreditunternehmen ein nachteiliger Kreditvertrag oder Baufinanzierungsvertrag angeboten. Hier kann eine Prüfung vor der Unterzeichnung helfen, spätere finanzielle Einbußen zu verhindern. Außerdem kann eine Vertragsprüfung im Rahmen einer Bauvertragsberatung ungünstige Regelungen aufdecken, die sich erst während des Bauvorhabens ausgewirkt hätten. Zu beachten ist dabei vor allem die konkrete Leistungsbeschreibung, die Regelung der Bauausführung und die Festlegung von Fristen.
Schwerpunktmäßig geht es im Baurecht jedoch um die Probleme, die bei der Errichtung von Gebäuden auftreten. Stellt sich heraus, dass eine Bauleistung fehlerhaft ist, ist Ihnen der Rechtsanwalt bei der richtigen Mängelanzeige behilflich und setzt einen Anspruch auf Mängelbeseitigung gegenüber dem Vertragspartner durch. Aufgrund seiner langjährigen Zusammenarbeit mit verschiedenen von der IHK bestellten Sachverständigen kann er Ihnen bei Bedarf einen entsprechenden Spezialisten empfehlen. Um eine durchgehende Kontrolle zu gewährleisten, übernimmt Herr Seitz auf Wunsch der Mandanten gern auch die Begleitung der einzelnen Bauabschnitte.
Doch auch auf Seiten der am Bau beteiligten Unternehmer und Architekten kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig werden, zum Beispiel wenn es um die Durchsetzung des Anspruches auf Zahlung der Bauunternehmervergütung oder um das Architektenhonorar geht. Herr Seitz vertritt Sie bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und setzt eine Forderung notfalls auch gerichtlich gegen den Bauherren durch.
Schließlich berät der Rechtsanwalt Mandanten im Gesellschaftsrecht. Zum einen sind dies Existenzgründer, die zum Beispiel eine BGB-Gesellschaft (GbR) gründen möchten. In der Regel ist ein Gesellschaftsvertrag unverzichtbar, welcher der Interessenwahrung der Parteien dient und häufig auftretende Fragen klar regelt. Herr Seitz betreut jedoch auch die Auseinandersetzung einer Gesellschaft, wenn diese gescheitert ist.
Die zufriedenen Mandanten schätzen an dem Juristen vor allem seine ruhige und sachliche Art. Diese drückt sich sowohl im persönlichen Gespräch als auch in seinen Schriftsätzen aus. Oftmals gelingt es Herrn Seitz dank seines besonderen Verhandlungsgeschicks bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Da er lange Zeit in einer Berufsfachschule als Dozent tätig war, vermag er es, selbst komplizierte rechtliche Probleme einfach und verständlich für den juristischen Laien zu erklären.
Seine Freizeit verbringt der verheiratete Vater zweier Kinder am liebsten mit seiner Familie.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


