Hans-Jürgen Begas
Kurzprofil
Die Kanzlei Begas in Aachen wurde von Rechtsanwalt Hans Jürgen Begas gegründet und ist verkehrsgünstig am Stadtrand von Aachen gelegen. Zum Mandantenstamm gehören sowohl Privatleute als auch Wirtschaftsunternehmen aus dem klein-, mittel- und großständischen Bereich. Er ist regional und überregional tätig und an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Die Büroräume der Kanzlei Begas sind im Nerscheider Weg im Aachener Süden in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 44, gelegen. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Durch die Zentrumsnähe besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Die Einrichtung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Rechtsanwalt Begas legt Wert auf eine umfassende fachliterarische Ausstattung der Kanzlei, unterstützt auch durch modernste Technik.
Die Kanzlei Begas kann auf Kooperationspartner sowie fachlich spezialisierte und kompetente Berufsträger in Netzwerken zurückgreifen.
Beratungstermine werden gerne von Montags bis Freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und Montags bis Donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr über Herrn Begas oder das Sekretariat vergeben. Selbstverständlich sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten jederzeit in den Kanzleiräumen und vor Ort bei Ihnen oder in Ihren Firmenräumen möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Hans-Jürgen Begas
- Nerscheider Weg 56
52076 Aachen Kornelimünster / Walheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2408) 930166
- Telefax
- +49 (2408) 930155

- Homepage
- http://www.kanzlei-begas.de
Fachgebiete/Charakteristika
Hans Jürgen Begas wurde 1960 in Aachen geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Universität Mannheim ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Begas im Landgerichtsbezirk Aachen. Der Jurist, 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
1996 ließ sich Herr Begas als Einzelanwalt nieder, nachdem er mehrere Jahre in einer Aachener Großkanzlei tätig war. Der unmittelbare Kontakt und die persönliche Betreuung der Mandanten stehen für den engagierten Juristen im Vordergrund seines Wirkens.
Im Jahre 1998 wurde die heutige Kanzlei Begas als Sozietät gemeinsam mit Frau Steuerberaterin Dipl.-Kff. Huberta Begas gegründet und das Beratungsangebot um den Bereich der Steuerberatung erweitert. Somit gewährleistet die Kanzlei Begas eine für den Mandanten optimale All-in-one-Lösung im juristischen und steuerberatenden Bereich.
Der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und die ständige Erreichbarkeit sind Herr Begas wichtig. Er sieht es nicht zuletzt als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Begas ist vielseitig, ebenso die Fähigkeiten des Juristen. Bekannt ist er für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Verhandlungsführung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Rechtsanwalt Hans Jürgen Begas berät und vertritt Sie in den Bereichen des Steuerrechts einschließlich des Steuerstrafrechts, des Bau- und Architektenrechts, des Erbrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Verkehrsrechts.
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Begas ist das Steuerrecht. Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem das Einkommen- und Umsatzsteuerrecht, das Erbschaftssteuerrecht, die Gestaltungs- und Vertragsberatung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien oder bei der Unternehmensnachfolge. Ausgesprochen positiv hat sich seine Verhandlungsführung bei der Begleitung von Betriebsprüfungen erwiesen.
Aufgrund dieser Schwerpunktlegung im Bereich des Steuerrechts bietet Ihnen Rechtsanwalt Begas die Analyse von Jahresabschlüssen nach rechtlichen Standards für Sie und Ihre Gesellschaft an. Die Prüfung des Jahresabschlusses beinhaltet die Risikoanalyse insbesondere im Hinblick auf Ratingprofile sowie die Erstellen von Gutachten zur Unternehmensbewertung und die Bewertung von Gesellschaftsanteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften.
Aus der Beratung und Vertretung im Steuerrecht hat Rechtsanwalt Begas ein besonderes Interesse für das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht entwickelt. Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Begas liegt im Baurecht. Rechtsanwalt Begas steht Ihnen bei der Klärung, Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte als Bauherr, Unternehmer, Handwerker oder Architekt zur Seite. Bei der Errichtung oder Sanierung eines Bauwerkes entsteht regelmäßig bereits sehr früh ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob die Beratung vertragsgestaltend oder baubegleitend stattfindet oder aber nachträglich bei der Auseinandersetzung zwischen Bauherr und Baufirma erforderlich wird. Es gilt somit in diesen Bereichen angemessen und mit Augenmaß bereits frühzeitig auf verschiedenste Problemstellungen beispielsweise im vertraglichen Bereich oder in den Bereichen der Gewährleistung und der Vergütung zu reagieren und Ihre Interessen sachgerecht zu sichern. Rechtsanwalt Begas steht Ihnen bei der Durchsetzung von Mangel- oder Zahlungsansprüchen, Fragen zu Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung, Kündigung und bei der Klärung von Verjährungsfragen zur Seite. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Begas auch gerichtlich vertreten.
Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Hans Jürgen Begas zu Fragen und Vertragsgestaltungen im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge sowie der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Gerade in dem sehr sensiblen und persönlichen Bereich des Erbrechts mit seinen weitreichenden, wirtschaftlichen Konsequenzen auch und gerade für die nachfolgenden Generationen bedarf es wohl überlegter und konstruktiver Regelungen und umsichtiger Gestaltungen, die Rechtsanwalt Begas gemeinsam mit Ihnen auch unter Berücksichtigung steuerlicher Anforderungen und Maßgaben erarbeitet.
Rechtsanwalt Begas berät und vertritt Sie weiterhin im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Vermieter als auch Mieter. Angefangen von der Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Bereich betreut und unterstützt Sie Rechtsanwalt Begas auch bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen, der Prüfung einer Mieterhöhung sowie bei Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung und selbstverständlich bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Im Wohnungseigentumsrecht umfasst die Tätigkeit von Rechtsanwalt Begas die Beratung von Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Durch seine jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich sind Rechtsanwalt Begas zahlreiche der in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Hans Jürgen Begas regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Schließlich steht Ihnen Rechtsanwalt Begas im Bereich des Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen neben der Schadensregulierung auf Bußgeldverfahren, beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen und Rotlichtverstößen, und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen sowie der Geltendmachung von Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten, vervollständigt um die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Verdienstausfallansprüchen bei Personenschäden.
Rechtsanwalt Hans-Jürgen Begas ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und Aachener Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaften für Strafrecht und Verkehrsrecht in Deutschen Anwaltverein.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Begas ist Vorstandsmitglied im DLRG Bezirk Aachen e.V.
Seinen freizeitlichen Ausgleich findet der engagierte Jurist beim Sport, insbesondere beim Joggen mit Familie und Hund.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


