Michael Schreiber

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Schreiber wurde 1971 in Brena geboren. Er studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Referendariat in Sachsen-Anhalt. Michael Schreiber trat 1997, dem Jahr seiner Zulassung als Rechtsanwalt, als freier Mitarbeiter in die heutige Kanzlei Neudel, Kühn & Schreiber ein. Seit 1999 ist er Partner der Sozietät. Herr Schreiber ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Michael Schreiber bietet eine umfassende rechtliche Beratung und Prozessvertretung im Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Vertrauen Sie hier ganz auf die Fähigkeiten von Rechtsanwalt Michael Schreiber.

Im Verkehrsrecht berät und vertritt Michael Schreiber seine Mandanten beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gegen Unfallbeteiligte oder deren Haftpflichtversicherer. Er vertritt Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen einen Verwarnungsbescheid oder Bußgeldbescheid. Im Übrigen übernimmt der Jurist die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. So geht er beispielsweise gegen Führerscheinentzug oder Fahrverbot vor.

Des Weiteren berät und vertritt der Jurist seine Mandanten im Familienrecht. Leider klappt es in der Ehe manchmal nicht so wie geplant. In der Folge landen viele Paare vor dem Familiengericht, wo es dann mit harten Bandagen zur Sache geht. Es ist daher sehr wichtig, vor einer solchen Auseinandersetzung die Trennung vorausschauend zu planen und zu gestalten. Spätere Konflikte sollten weitgehend entschärft werden, wenn sie aber unvermeidlich sind, müssen sie mit aller Konsequenz durchgefochten werden. Rechtsanwalt Michael Schreiber vertritt Sie in allen familienrechtlichen Belangen und setzt den Schwerpunkt auch auf den finanziellen Aspekt einer Trennung. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Kindschaftsrecht, Ehevertrag (man lässt es zu Streitigkeiten gar nicht erst kommen), Ehescheidung, Unterhaltsrecht, Vermögensauseinandersetzung, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Einkommen, Steuerbelastung, Steuerklassen, Zugewinnausgleich et cetera.

Unter das Erbrecht fallen beispielsweise Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendung und ihre Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe). Nach dem Erbfall erfolgt durch Rechtsanwalt Schreiber die Überprüfung der Erbfolge und erbrechtlicher Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) sowie ihre Durchsetzung. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Problemkreise, die zur Tätigkeit Michael Schreibers gehören.

Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch für den Vermieter, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er beim Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Michael Schreiber.

Schließlich bildet das Allgemeine Zivilrecht einen Schwerpunkt des Rechtsanwalts. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Michael Schreiber hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

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Außerberufliche Engagements

Rechtsanwalt Michael Schreiber bietet regelmäßig Kurse im Erbrecht an der Volkshochschule oder in Vereinen an.