Wolfgang Neudel

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Neudel, 1950 in Adorf geboren, studierte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Jura mit der Fachrichtung Wirtschaftsrecht. Anschließend war der Diplomjurist fünf Jahre als Justitiar in einem Baubetrieb tätig. Herr Neudel wurde 1980 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Wolfgang Neudel bearbeitet das private Baurecht, Architektenrecht, Arbeitsrecht und Rechtsfragen der Immateriellen Lebensvorsorge.

Wolfgang Neudel absolvierte 1998 eine Zusatzausbildung zum Mediator erfolgreich. Unter Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung und -lösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Mediatoren sehen sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz des Rechtsanwalts vertrauen.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt  und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105  110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Neudel in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht.

Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich. Die richtige rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsverhältnisse ist eine wichtige Voraussetzung für einen reibungslosen Betriebsablauf. Der sorgfältigen und kreativen Gestaltung von Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung, sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite, kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Neudel nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Spezialitäten

Wolfgang Neudel spezialisierte sich auch aufgrund seiner Tätigkeit in einem Bauunternehmen auf das private Baurecht. Seit 1998 ist er Schiedsrichter und Schlichter der Arbeitsgemeinschaft für Baurecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherren und Architekten, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Neudels nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Wolfgang Neudel Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:

  • Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
  • Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
  • Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten

Unter Immaterieller Lebensvorsorge versteht man Vorsorgevollmachten, Patentenverfügungen, Testamente, Sorgerechtsvollmachten, Organspaendeverfügungen  und ähnliche Verfügungen.

Publikationen

Rechtsanwalt Wolfgang Neudel veröffentlicht regelmäßig juristische Beiträge in der Zeitschrift “Baurecht”, "SBZ" sowie in regionalen Zeitungen.