Michael Kühn

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Kühn wurde 1958 in Brandenburg an der Havel geboren. Vor seinem Studium der Rechte an der Humboldt-Universität Berlin und dem daran anschließenden Rechtsreferendariat am Amtsgericht Halle schloss Herr Kühn zunächst eine Lehre zum Schlosser mit Abitur ab. Nach dem Studium war er von 1988 bis 1991 in der Justiz tätig, zuletzt als Richter am Amtsgericht Gräfenhainichen. Im Mai 1992 erfolgte die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Kühn und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.

Rechtsanwalt Michael Kühn übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Forderungseinzug und Insolvenzrecht.

Herr Kühn berät und vertritt Sie in allen Streitigkeiten im Arbeitsrecht, beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei der Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Michael Kühn vertritt Arbeitnehmer bei Auseinandersetzungen im Kündigungsfall. Er setzt Ihre Rechte in außergerichtlichen Verhandlungen oder im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durch. Er berät und unterstützt Sie bei der Geltendmachung einer Abfindung und optimiert Ihre Ansprüche.

Die Kanzlei Neudel, Kühn & Schreiber verfügt über eine starke Inkassoabteilung. Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt seine Mandanten, Privatleute und Firmen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass die erwirkten Titel auch in der anschließenden Zwangsvollstreckung mit allen Mitteln, die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet, durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt Michael Kühn spezialisierte sich auf das Insolvenzrecht, insbesondere das Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren ist RA Kühn bestrebt, mittels des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, der die Durchführung des förmlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens mit Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren (Treuhandphase) und Restschuldbefreiung  gegenstandslos macht.

Das Insolvenzverfahren soll die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich befriedigen, indem das Haben des Betroffenen verwertet und der Erlös verteilt wird, soweit alle Gläubiger des Schuldners mit dieser Art des Insolvenzverfahrens einverstanden sind.

Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Insolvenzplan aufzustellen und somit eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens (bei juristischen Personen) zu treffen. Wird der Insolvenzantrag abgelehnt, so wird der Schuldner in ein bestimmtes Verzeichnis (Schufa) eingetragen. Dies soll die totale Vermögenslosigkeit signalisieren und wird durchgeführt, damit der Schuldner keine weiteren Geschäfte unter seinem tätigen kann. Nach der Ablehnung des Insolvenzverfahrens ist die Einzelvollstreckung möglich.

Rechtsanwalt Michael Kühn übernimmt die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Ihr Unternehmen kann auch “durch” die Insolvenz saniert werden. Dafür hat der Gesetzgeber das Institut “Insolvenzplan” geschaffen. Dieses ist bei einer umfassenden insolvenzrechtlichen Beratung nicht außer Acht zu lassen. Das Insolvenzrecht baut gerade auf der Idee auf, dass das Scheitern eines Wirtschaftssubjekts nicht unbedingt dessen Marktaustritt zur Folge haben muss, sondern die Chance für einen Neubeginn geben kann. Was ist tatsächlich machbar? Für das Gelingen einer Umstrukturierungs- oder Sanierungsmaßnahme ist von entscheidender Bedeutung, dies herauszufinden. Denn meist steht wenig Zeit zur Verfügung, die nicht für wünschenswerte, aber unrealistische Lösungen vergeudet werden darf. Rechtsanwalt Michael Kühn bietet Ihnen die Kompetenz, die Krisensituation und die Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens, gemeinsam mit dem Betriebswirt Torsten Zacharski (Geschäftsführer der Firma Torsten Zacharski Finanz- und Wirtschaftsberatung) schnell zu analysieren und maßgeschneiderte kreative Lösungen zu erarbeiten und mit Ihnen gemeinsam umzusetzen. Er unterstützt Sie ebenso, wenn Sie ein Investor sind, der sich an einer Sanierung oder Umstrukturierung beteiligen will.

Im Bereich der insolvenzrechtlichen Beratung gehört die Vertretung der Schuldner im Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen, die Beratung und Vertretung von in Bedrängnis geratenen Schuldnern und die optimale Vertretung von Gläubigern zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
Rechtsanwalt Michael Kühn vertritt sowohl Gläubiger, als auch Schuldner. Unter anderem werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Beratung über die Zweckmäßigkeit eines geplanten Eigenantrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Erfolgsaussichten eines damit verbundenen Antrages auf Restschuldbefreiung
  • Verbraucherinsolvenzverfahren, gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren,
  • Durchführung von außer- und gerichtlichen Einigungsversuchen zwischen den Gläubigern und dem Schuldner, Erteilung der entsprechenden Bestätigung zur Vorlage vor dem Insolvenzgericht
  • Unterstützung und Vertretung bei der Insolvenzantragsstellung und im Verfahren,
  • Gläubigervertretung in den Verfahren über den außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan sowie im Insolvenzverfahren und in möglichen Beschwerdeverfahren
  • Vertretung in Zwangsvollstreckungssachen


 

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Außerberufliche Engagements

Michael Kühn ist stellv. Vorstand im Heimatverein Schköna - Hohenlubast und Mitglied im Verein"Museumsdorf Dübener Heide" Bad Düben.

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