Michael Schreiber

Fachgebiete/Charakteristika

Steffen Schreiber studierte an der Universität Potsdam Jura und absolvierte sein Rechtsreferendariat in Brandenburg. Der Jurist ist seit Dezember 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Potsdam. Im Rahmen dieser Tätigkeit promovierte er 2001 zu einem Thema aus dem Internationalen Recht zum Doktor der Rechte. Im Juni 2003 erfolgten die Zulassung zur Anwaltschaft sowie der Eintritt in die Kanzlei Neudel, Kühn & Schreiber. Herr Dr. Schreiber ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Dr. Steffen Schreiber berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Sozialrecht, Steuerrecht, Bankrecht und internationale Recht. Letztgenanntes bedeutet die Übernahme von Fällen mit internationalem Bezug.

Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen der Sozialgesetzbücher (SGB I bis SGB XII) und damit neben der Regelungen zur Arbeitsförderung auch die einzelnen Bereiche der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ist die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung); bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit zahlt der Selbständige die Versicherungsbeiträge. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Dr. Steffen Schreiber vertritt Sie vor allen Sozialgerichten.

Nichts im Bereich der Berührungen zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit Fragen des Steuerrechts auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat, weiß, dass am Ende immer das Gefühl übrigbleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde. Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es Hunderttausende verschiedener Steuergesetze, Verordnungen zu deren Ausführung, Richtlinien zur inhaltlichen Auslegung und Erlasse der Finanzbehörden zur Anwendung der Rechtsnormen durch die Finanzämter gibt. Und täglich ergänzt der Gesetzgeber durch seine Regelungswut diese Masse an Vorschriften noch um einige neue. Da diese Regelungen oft mehrere Lesarten zulassen, gibt es Unmengen an Literatur und Zeitschriften zu steuerrechtlichen Themen. Dies alles führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die in steuerlichen Angelegenheiten zu beachten sind. Aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung können Sie von Dr. Schreiber eine kompetente und qualitativ hochwertige Beratung im Steuerrecht erwarten.

Dr. Steffen Schreiber berät und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Bankgeschäfte und Finanzierungsgeschäfte sowie bei der Vermeidung oder Ausräumung von Problemfeldern. Dabei wird er im Bereich Kreditgeschäft im Kreditsicherungsrecht, mit Schwerpunkt auf Bürgschaft und Bürgschaftsrecht, Darlehen, Leasing, Factoring nebst allen Varianten tätig. Im Verhältnis zu Banken prüft er Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Kontokorrentverhältnise. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Schreiber.


 

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Publikationen

Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Potsdam veröffentlicht Dr. Steffen Schreiber regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften. Im Übrigen hat er reichlich Erfahrung bei der Anfertigung gerichtlicher und außergerichtlicher Gutachten im internationalen und bürgerlichen Recht.