Uwe Langenfurth
Fachgebiete/Charakteristika
Uwe Langenfurth wurde 1955 in Dinslaken geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Seinen Dienst als Rechtsreferendar leistete er in Paderborn, Düsseldorf sowie an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer. Das Referendariat wurde durch eine fünfmonatige Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft in North Carolina/USA ergänzt. Herr Langenfurth wurde 1983 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1992. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt durch seinen Auslandsaufenthalt über gute Kenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Uwe Langenfurth ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse im Familienrecht liegen im materiellen Eherecht, Familienrecht und Kindschaftsrecht und schließen familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht ein, außerdem das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, familienrechtliches Verfahrensrecht und Kostenrecht, Internationales Privatrecht im Familienrecht sowie Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Die Tätigkeit Rechtsanwalt Langenfurths im Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, dem Verfassen eines Ehevertrags, dem Entwurf einer Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft über Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen.
Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Langenfurth berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen - insbesondere Auslandskonten -, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.
Das Verkehrsrecht umfasst die Beratung und die Vertretung durch Herrn Langenfurth bei sämtlichen mit dem öffentlichen Verkehr zusammenhängenden Fragen und Problemen, beispielsweise Unfall-Schadensregulierung, Bußgeld, Vertretung bei Führerscheinentzug oder strafrechtliche Vertretung et cetera. Hier werden bei Bedarf auch Pflichtverteidigungen übernommen.
Das Immobilienrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Langenfurth dar, der auch mit der Funktion des Juristen als Notar verbunden ist. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Langenfurth verfügt über weitreichende Erfahrungen. Im Übrigen beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung - bis hin zur Zwangsvollstreckung - gefragt. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Uwe Langenfurth.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Uwe Langenfurth
- Bahnstraße 16
46535 Dinslaken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Außerberufliche Engagements
In seiner Freizeit ist Herr Langenfurth sehr aktiv. Dabei sucht er Entspannung beim Golf und beim Marathon. Hier engagiert er sich als Vorstand des lokalen Marathonvereins.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


