Marc Streller

Kanzlei Prüwer & Proff

Fachgebiete/Charakteristika

Marc Streller, geboren 1974 in Mönchengladbach, studierte an den Universitäten in Gießen, Zürich und Bonn Jura. Zwischen Universitätsstudium und Referendariat absolvierte Herr Streller ein Zusatzstudium in Neuseeland, das er mit dem Master of Laws (LL.M.) abschloss. Im Anschluss daran absolvierte er das Referendariat in Düsseldorf, Brüssel und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer, bevor er 2004 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Herr Streller ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist spricht fließend Englisch.

Marc Streller ist in der Kanzlei Prüwer & Proff Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um Ihnen einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu geben, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Streller in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Streller nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Dabei steht an erster Stelle immer die Befriedung des Arbeitsverhältnisses. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so ist Rechtsanwalt Streller ein erfahrender Prozessanwalt, der Ihre Interessen bei einer Kündigungsschutzklage, einer Klage bzgl. ausstehender Gehalts- und Lohnforderungen, falscher Abrechnungen sowie Unklarheiten im Arbeitsvertrag effektiv vertritt.

Auch das Miet- und Pachtrecht bildet einen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Hier gilt der durch das Mietrechtsreformgesetz sogar noch verstärkte Grundsatz, dass das Mietrecht tendenziell mieterfreundlich ist. Der Mieter kann sich diese Tendenz nur effektiv zunutze machen, wenn er seine Rechte durch einen Fachmann aufgezeigt bekommt. Der Vermieter hingegen muss sich noch mehr in Acht nehmen und stets darauf gefasst sein, dass er es mit Mietern zu tun hat, welche ihre Rechte kennen. Ein leider immer häufiger auftretendes Phänomen stellen so genannten “Mietnomaden” dar. Ohne anwaltliche Hilfe kann der Vermieter sich solcher Mieter kaum erwehren und droht unabsehbaren finanziellen Schaden - auch über ausstehende Mieten hinaus - zu erleiden.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Renovierung, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Rechtsanwalt Marc Streller ist Ihnen gern behilflich, solche Lösungen zu finden.

Auch hier gilt, dass eine einvernehmliche Lösung regelmäßig im Interesse der Parteien liegt. Dies aber selbstverständlich in gewissen Grenzen. Wo diese überschritten werden, ist Rechtsanwalt Streller Ihr kompetenter Vertreter im Falle einer Räumungsklage, einer Klage wegen Mietrückstandes sowie in allen anderen mietrechtlichen Prozessen.

So mancher überforderte Verkehrsunfallgeschädigte nimmt bereitwillig das scheinbar gut gemeinte Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung “Das erledigen wir schon für Sie!” an und verkennt hierbei, dass diese vorrangig ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Warum begründete Ansprüche verschenken? Um die mannigfaltigen Möglichkeiten des Schadensersatzes und die Bemessung eines angemessenen und durchsetzbaren Schmerzensgeldes aufgezeigt zu bekommen, bedürfen Sie im Schadensfalle zunächst der Beratung durch Rechtsanwalt Marc Streller, der dann auch Ihre Ansprüche vehement und hartnäckig durchsetzt. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Herr Streller hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Ihren Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Streller hierzu zu befragen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Marc Streller kompetent beraten und betreut.

Thematisch eng mit dem Verkehrszivilrecht verknüpft ist das Schadenersatzrecht. Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: “Schadensersatz”) ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen Schaden (= Schmerzensgeld) zu fordern.

Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Bestimmungen und spezielle Gesetze wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht. Man unterscheidet zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Marc Streller berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann in Schadenersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Streller seine Mandanten im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier seien Gesellschaftsverträge zur Gründung einer GmbH als Beispiele genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Streller für Sie der geeignete Ansprechpartner.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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