Ralf Kowarsch

Fachgebiete/Charakteristika

Ralf Kowarsch, geboren 1963 in Breitenstein, studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Seine Referendariatszeit verbrachte er am Landgericht Stuttgart. Herr Kowarsch, seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit 2002 ist er Fachanwalt für Strafrecht.

Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwalt Ralf Kowarsch spricht  Englisch. Seine Mandanten vertritt er im Strafrecht und Straßenverkehrsrecht.

Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwalt Kowarsch hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld.

Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Rechtsanwalt Kowarsch einzubinden.  Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt  regelmäßig zu empfehlen, um ein optimales Ergebnis  zu erhalten. Er muss zunächst ermitteln, wer den Unfall verschuldet hat, wobei in vielen Fällen zu einer quotenmäßigen Aufteilung des Schadens kommt. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst hauptsächlich die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Ralf Kowarsch kompetent beraten und betreut.

Rechtsanwalt Kowarsch betreut jedoch nicht nur Mandate aus dem Verkehrsstrafrecht, sondern auch aus dem allgemeinen Strafrecht. Hierbei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Strafrecht bedeutet nicht nur Verfahren wegen Diebstahl und Körperverletzung oder gar wegen Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand bei Herrn Kowarsch zu holen.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Kowarsch als Fachanwalt für Strafrecht umfasst die ganze Bandbreite des Strafrechts. Als Strafverteidiger vertritt er Sie sowohl im klassischen Strafrecht wie auch in strafrechtlichen Nebengebieten. Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig.

In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Rechtsanwalts.

Im Jugendstrafrecht vertritt Ralf Kowarsch straffällig gewordene Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Kowarsch Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, Opium, Kokain, psychotrope Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy (XTC) beinhalten.

Im Wirtschaftsstrafrecht wird der Jurist bei Themen wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Korruption, Straftaten im Bankbereich und im Wertpapierhandel, Steuerhinterziehung und Abgabenhinterziehung aktiv.


Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen Rechtsanwalt Kowarsch die Forderungsbeitreibung. Er übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen. Dem erfahrenen Juristen stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Ralf Kowarsch übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offen legen. Ist dies noch nicht geschehen, kann Herr Kowarsch auch einen Insolvenzantrag stellen.

Rechtsanwalt Kowarsch weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet der Rechtsanwalt eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.


 

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