Andrea Buck

Fachgebiete/Charakteristika

Andrea Buck wurde 1955 in Schönaich geboren. Nach abgeschlossener Hochschulreife nahm Frau Buck das Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen auf. Seit der Zulassung zur Anwaltschaft 1982 ist sie als Rechtsanwältin tätig. Frau Buck ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Sie hat zudem eine Ausbildung zur Mediatorin absolviert.

Frau Buck ist Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Rechtsanwältin arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts. Das betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, Nutzung der Ehewohnung, Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Oftmals ergeben sich aber auch durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind.

Frau Buck berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeutet. Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt, aber auch zum Beispiel der Mutter des nichtehelichen Kindes gegen den Vater, sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung.

Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Buck gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften. Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Altersvorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

Frau Buck liegt der friedliche Ausgang eines familienrechtlichen Problems am Herzen. Unter Berücksichtigung aller möglichen Konsequenzen scheut sie sich aber auch nicht davor, dem Mandanten die Situation klar und deutlich offenzulegen, seinem Wunsch entsprechend zu agieren und ihn vor Gericht engagiert zu vertreten.

Überdies ist Andrea Buck ausgebildete Mediatorin. Dieser Titel darf erst nach einer umfangreichen Weiterbildung geführt werden. Für die Verbindung von Familienrecht und Mediation hat sie sich bewusst entschieden, damit sowohl die rechtliche wie auch die psychologische Seite in der Mandatsbearbeitung berücksichtigt wird.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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Andrea Buck
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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